Hundesteuer Nalbach 2026
Stand: Satzung vom 13. Februar 2025, geprüft am 13. Oktober 2026
In Nalbach kostet der erste Hund 78 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 156 €. Für einen gefährlichen Hund werden 480 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.
Steuersätze in Nalbach
| Erster Hund | 78 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 156 € |
| Jeder weitere Hund | 196 € |
| Gefährlicher Hund | 480 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde im Sinne des § 1 Abs. 1 und § 6 Abs. 1 der saarländischen Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden; 480 € je Hund, keine Steuerermäßigung
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Nalbach?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 78 € | 780 € |
| 2 Hunde | 234 € | 2.340 € |
| 3 Hunde | 430 € | 4.300 € |
| 1 gefährlicher Hund | 480 € | 4.800 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Nalbach: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Gemeinde Nalbach an. Hund in Nalbach anmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Saarland ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Nalbach gilt:
- Hunde aus einer anerkannt gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung: 6 Monate befreit
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 78 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (oder jährlich auf Antrag).
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Nalbach abmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe hilfloser Personen dienen (Merkzeichen aG, B, Bl, Gl, H oder TBl), in der Regel ein Hund je Person
- Geprüfte Sanitäts- und Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen
- Geprüfte Melde-, Schutz-, Jagd- und Fährtenhunde
- Hunde aus einer anerkannt gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung: 6 Monate befreit
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Nalbach aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden und landwirtschaftlichen Anwesen, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- 50 % für Hunde von Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung (SGB XII) oder Arbeitslosengeld II und einkommensmäßig Gleichstehenden
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Saarland
- Hundehaftpflicht
- In Saarland ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde und für Listenhunde ohne bestandenen Wesenstest: Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit mindestens 1 Million Euro für Personenschäden und 500.000 Euro für Sachschäden als Voraussetzung der Erlaubnis (§ 2 Abs. 3 Nr. 4 HuV SL).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Pit Bull Terrier. Die Ausbildung und das Halten dieser drei Rassen sind erlaubnispflichtig, solange nicht durch einen Wesenstest nachgewiesen wird, dass der einzelne Hund keine gesteigerte Aggressivität aufweist (§ 6 Abs. 1). Über den bestandenen Test stellt die Behörde eine Bescheinigung aus. Alle drei Jahre ist der Nachweis zu erneuern (§ 6 Abs. 2). Wer den Test nicht besteht, gilt als gefährlich (§ 6 Abs. 3). Daneben gelten Hunde nach ihrem Verhalten als gefährlich, etwa nach Beißvorfällen.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind landesweit an der Leine zu führen bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten, Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und in öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 5 Abs. 6 HuV SL). Gefährliche Hunde sind außerhalb des befriedeten Besitztums an der Leine mit Maulkorb zu führen (§ 5 Abs. 3). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per Polizeiverordnung.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund oder einen Listenhund ohne bestandenen Wesenstest halten will, braucht eine Erlaubnis. Dafür muss er mindestens 18 Jahre alt sein und die Sachkunde nachweisen (§ 2 Abs. 3 Nr. 1). Der Nachweis wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der Behörde anerkannten Lehrgang erbracht (§ 4 Abs. 1). Er gilt nur für den Hund, für den er erbracht wurde (§ 4 Abs. 2).
- Rechtsgrundlage
- Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland (HuV SL), Fassung vom 15. Dezember 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Nalbach im Vergleich
Nalbach liegt 6 € über dem Median der 30 erfassten Städte und Gemeinden in Saarland (72 €). In Saarland teilt sich Nalbach Platz 19 von 30 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Nalbach Platz 450 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Nalbach | – | 78 € | 234 € |
| Saarwellingen | 3 km | 60 € | 150 € |
| Dillingen | 5 km | 72 € | 216 € |
| Beckingen | 7 km | 110 € | 280 € |
| Saarlouis | 8 km | 60 € | 150 € |
| Rehlingen-Siersburg | 8 km | 60 € | 180 € |
| Median Saarland | – | 72 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Nalbach
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Nalbach für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Nalbach 234 € im Jahr: 78 € für den ersten und 156 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Nalbach einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Nalbach 480 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 78 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Nalbach anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Nalbach innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Gemeinde bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Nalbach befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Nalbach gilt: Hunde aus einer anerkannt gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung: 6 Monate befreit.
Wann ist die Hundesteuer in Nalbach fällig?
Die Hundesteuersatzung von Nalbach nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (oder jährlich auf Antrag).
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Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Nalbach (Neufassung), Gemeinderatsbeschluss vom 13.02.2025, in Kraft 01.01.2025
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 13. Februar 2025
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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