Hundesteuer Nalbach 2026

In Nalbach kostet der erste Hund 78 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 156 €. Für einen gefährlichen Hund werden 480 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.

Erster Hund78 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen234 €pro Jahr
Gefährlicher Hund480 €pro Jahr

Steuersätze in Nalbach

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2025
Erster Hund78 €
Zweiter Hund156 €
Jeder weitere Hund196 €
Gefährlicher Hund480 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde im Sinne des § 1 Abs. 1 und § 6 Abs. 1 der saarländischen Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden; 480 € je Hund, keine Steuerermäßigung

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Nalbach?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 78 € 780 €
2 Hunde 234 € 2.340 €
3 Hunde 430 € 4.300 €
1 gefährlicher Hund 480 € 4.800 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Nalbach: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Gemeinde Nalbach an. Hund in Nalbach anmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Saarland ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Nalbach gilt:
    • Hunde aus einer anerkannt gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung: 6 Monate befreit
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 78 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (oder jährlich auf Antrag).
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Nalbach abmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe hilfloser Personen dienen (Merkzeichen aG, B, Bl, Gl, H oder TBl), in der Regel ein Hund je Person
  • Geprüfte Sanitäts- und Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen
  • Geprüfte Melde-, Schutz-, Jagd- und Fährtenhunde
  • Hunde aus einer anerkannt gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung: 6 Monate befreit
  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Nalbach aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden und landwirtschaftlichen Anwesen, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • 50 % für Hunde von Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung (SGB XII) oder Arbeitslosengeld II und einkommensmäßig Gleichstehenden

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Saarland

Hundehaftpflicht
In Saarland ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde und für Listenhunde ohne bestandenen Wesenstest: Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit mindestens 1 Million Euro für Personenschäden und 500.000 Euro für Sachschäden als Voraussetzung der Erlaubnis (§ 2 Abs. 3 Nr. 4 HuV SL).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Pit Bull Terrier. Die Ausbildung und das Halten dieser drei Rassen sind erlaubnispflichtig, solange nicht durch einen Wesenstest nachgewiesen wird, dass der einzelne Hund keine gesteigerte Aggressivität aufweist (§ 6 Abs. 1). Über den bestandenen Test stellt die Behörde eine Bescheinigung aus. Alle drei Jahre ist der Nachweis zu erneuern (§ 6 Abs. 2). Wer den Test nicht besteht, gilt als gefährlich (§ 6 Abs. 3). Daneben gelten Hunde nach ihrem Verhalten als gefährlich, etwa nach Beißvorfällen.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind landesweit an der Leine zu führen bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten, Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und in öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 5 Abs. 6 HuV SL). Gefährliche Hunde sind außerhalb des befriedeten Besitztums an der Leine mit Maulkorb zu führen (§ 5 Abs. 3). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per Polizeiverordnung.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund oder einen Listenhund ohne bestandenen Wesenstest halten will, braucht eine Erlaubnis. Dafür muss er mindestens 18 Jahre alt sein und die Sachkunde nachweisen (§ 2 Abs. 3 Nr. 1). Der Nachweis wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der Behörde anerkannten Lehrgang erbracht (§ 4 Abs. 1). Er gilt nur für den Hund, für den er erbracht wurde (§ 4 Abs. 2).
Rechtsgrundlage
Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland (HuV SL), Fassung vom 15. Dezember 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Saarland

Nalbach im Vergleich

Nalbach liegt 6 € über dem Median der 30 erfassten Städte und Gemeinden in Saarland (72 €). In Saarland teilt sich Nalbach Platz 19 von 30 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Nalbach Platz 450 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Nalbach–78 €234 €
Saarwellingen 3 km 60 € 150 €
Dillingen 5 km 72 € 216 €
Beckingen 7 km 110 € 280 €
Saarlouis 8 km 60 € 150 €
Rehlingen-Siersburg 8 km 60 € 180 €
Median Saarland–72 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Nalbach

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Nalbach für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Nalbach 234 € im Jahr: 78 € für den ersten und 156 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Nalbach einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Nalbach 480 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 78 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Nalbach anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Nalbach innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Gemeinde bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Nalbach befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Nalbach gilt: Hunde aus einer anerkannt gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung: 6 Monate befreit.

Wann ist die Hundesteuer in Nalbach fällig?

Die Hundesteuersatzung von Nalbach nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (oder jährlich auf Antrag).

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Nalbach (Neufassung), Gemeinderatsbeschluss vom 13.02.2025, in Kraft 01.01.2025
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
13. Februar 2025
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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