Hundesteuer Saarwellingen 2026

In Saarwellingen kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 90 €. Für einen gefährlichen Hund werden 480 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Erster Hund60 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen150 €pro Jahr
Gefährlicher Hund480 €pro Jahr

Steuersätze in Saarwellingen

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund60 €
Zweiter Hund90 €
Jeder weitere Hund150 €
Gefährlicher Hund480 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 1 der saarländischen Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden; im Einzelfall bestimmt die Ortspolizeibehörde, welcher Hund als gefährlich gilt

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Saarwellingen?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 60 € 600 €
2 Hunde 150 € 1.500 €
3 Hunde 300 € 3.000 €
1 gefährlicher Hund 480 € 4.800 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Saarwellingen: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Gemeinde Saarwellingen an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Saarland ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Saarwellingen
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: jährlich zum ersten Vierteljahrestermin der gemeindlichen Steuern mit dem Jahresbetrag.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Saarwellingen aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H), in der Regel ein Hund je Person
  • Hunde aus einer gemeinnützigen Einrichtung mit Erlaubnis nach § 11 TierSchG: 6 Monate befreit
  • Sanitäts- und Rettungshunde mit bestandener Prüfung (Zeugnis nicht älter als 2 Jahre)
  • Geprüfte Therapie- oder Besuchshunde im regelmäßigen Einsatz
  • Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde an Bord von Binnenschiffen im Schifffahrtsregister
  • Gebrauchshunde zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden in der benötigten Anzahl

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden und landwirtschaftlichen Anwesen mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude
  • 50 % für Hunde von Personen mit Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung (SGB XII), Bürgergeld (SGB II) und einkommensmäßig Gleichgestellten
  • 50 % für Jagdhunde mit Brauchbarkeitsprüfung, die von Jagdausübungsberechtigten oder Jagdaufsehern geführt werden

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Saarland

Hundehaftpflicht
In Saarland ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde und für Listenhunde ohne bestandenen Wesenstest: Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit mindestens 1 Million Euro für Personenschäden und 500.000 Euro für Sachschäden als Voraussetzung der Erlaubnis (§ 2 Abs. 3 Nr. 4 HuV SL).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Pit Bull Terrier. Die Ausbildung und das Halten dieser drei Rassen sind erlaubnispflichtig, solange nicht durch einen Wesenstest nachgewiesen wird, dass der einzelne Hund keine gesteigerte Aggressivität aufweist (§ 6 Abs. 1). Über den bestandenen Test stellt die Behörde eine Bescheinigung aus. Alle drei Jahre ist der Nachweis zu erneuern (§ 6 Abs. 2). Wer den Test nicht besteht, gilt als gefährlich (§ 6 Abs. 3). Daneben gelten Hunde nach ihrem Verhalten als gefährlich, etwa nach Beißvorfällen.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind landesweit an der Leine zu führen bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten, Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und in öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 5 Abs. 6 HuV SL). Gefährliche Hunde sind außerhalb des befriedeten Besitztums an der Leine mit Maulkorb zu führen (§ 5 Abs. 3). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per Polizeiverordnung.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund oder einen Listenhund ohne bestandenen Wesenstest halten will, braucht eine Erlaubnis. Dafür muss er mindestens 18 Jahre alt sein und die Sachkunde nachweisen (§ 2 Abs. 3 Nr. 1). Der Nachweis wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der Behörde anerkannten Lehrgang erbracht (§ 4 Abs. 1). Er gilt nur für den Hund, für den er erbracht wurde (§ 4 Abs. 2).
Rechtsgrundlage
Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland (HuV SL), Fassung vom 15. Dezember 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Saarland

Saarwellingen im Vergleich

Saarwellingen liegt 12 € unter dem Median der 30 erfassten Städte und Gemeinden in Saarland (72 €). In Saarland teilt sich Saarwellingen Platz 1 von 30 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Saarwellingen Platz 163 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Saarwellingen–60 €150 €
Nalbach 3 km 78 € 234 €
Dillingen 6 km 72 € 216 €
Saarlouis 6 km 60 € 150 €
Heusweiler 9 km 66 € 174 €
Beckingen 9 km 110 € 280 €
Median Saarland–72 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Saarwellingen

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Saarwellingen für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Saarwellingen 150 € im Jahr: 60 € für den ersten und 90 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Saarwellingen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Saarwellingen 480 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Saarwellingen anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Saarwellingen innerhalb von 2 Wochen anmelden.

Wann ist die Hundesteuer in Saarwellingen fällig?

Die Hundesteuersatzung von Saarwellingen nennt als Fälligkeit: jährlich zum ersten Vierteljahrestermin der gemeindlichen Steuern mit dem Jahresbetrag.

Quelle

Dokument
Neufassung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Saarwellingen, Ratsbeschluss vom 11.09.2025, ausgefertigt 15.09.2025, in Kraft 01.01.2026
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
11. September 2025
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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