Hundesteuer Bienenbüttel 2026

In Bienenbüttel kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 112 €. Für einen gefährlichen Hund werden 720 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2018.

In Bienenbüttel muss ein neuer Hund innerhalb einer Woche angemeldet werden.

Erster Hund60 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen172 €pro Jahr
Gefährlicher Hund720 €pro Jahr

Steuersätze in Bienenbüttel

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2018
Erster Hund60 €
Zweiter Hund112 €
Jeder weitere Hund144 €
Gefährlicher Hund720 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 2 der Satzung (von der Behörde nach § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Hundegesetz als gefährlich festgestellt): 720 € je Hund; keine Zwingersteuer

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Bienenbüttel?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 60 € 600 €
2 Hunde 172 € 1.720 €
3 Hunde 316 € 3.160 €
1 gefährlicher Hund 720 € 7.200 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Bienenbüttel: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Woche bei der Gemeinde Bienenbüttel an. Hund in Bienenbüttel anmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Bienenbüttel
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (auf Antrag Jahresbetrag zum 01.07.).
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Bienenbüttel abmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Bienenbüttel aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen sowie im öffentlichen Interesse gehaltene Hunde
  • Diensthunde nach ihrem Dienstende
  • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude
  • 50 % für Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung
  • Zwingersteuer für Züchter: die Hälfte der Steuer je Zuchthund, höchstens die Steuer für zwei Hunde

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Niedersachsen

Hundehaftpflicht
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Schäden durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen (§ 5). Ausgenommen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und fremde Streitkräfte für ihre Diensthunde.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Die Fachbehörde prüft nach einem Hinweis auf gesteigerte Aggressivität (Biss, übermäßige Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe, Zucht oder Ausbildung darauf) und stellt im Einzelfall fest, ob der Hund gefährlich ist (§ 7). Eine Klage dagegen hat keine aufschiebende Wirkung.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Das NHundG verlangt nur, Hunde so zu halten und zu führen, dass keine Gefahr ausgeht (§ 2). Innerorts regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Verordnung. Gefährliche Hunde sind ab der Feststellung außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke anzuleinen und tragen einen Beißkorb (§ 9).
Sachkunde
Wer einen Hund hält, braucht die nötige Sachkunde (§ 3). Die Gemeinde kann den Nachweis verlangen. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung abzulegen, die praktische Prüfung im ersten Jahr der Hundehaltung. Die Prüfung muss nur einmal bestanden werden.
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Niedersachsen

Bienenbüttel im Vergleich

Bienenbüttel liegt 12 € unter dem Median der 148 erfassten Städte und Gemeinden in Niedersachsen (72 €). In Niedersachsen teilt sich Bienenbüttel Platz 35 von 148 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Bienenbüttel Platz 163 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Bienenbüttel–60 €172 €
Bad Bevensen 9 km 72 € 180 €
Lüneburg 13 km 108 € 270 €
Uelzen 20 km 82,80 € 193,20 €
Winsen (Luhe) 31 km 24 € 72 €
Munster 32 km 96 € 204 €
Median Niedersachsen–72 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bienenbüttel

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Bienenbüttel für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Bienenbüttel 172 € im Jahr: 60 € für den ersten und 112 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Bienenbüttel einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Bienenbüttel 720 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Bienenbüttel anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Bienenbüttel innerhalb von 1 Woche anmelden. Die Gemeinde bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Bienenbüttel fällig?

Die Hundesteuersatzung von Bienenbüttel nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (auf Antrag Jahresbetrag zum 01.07.).

Quelle

Dokument
2. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Gemeinde Bienenbüttel vom 18.12.2017 (in Kraft 01.01.2018); Grundsatzung (Neufassung) vom 21.06.2011
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
18. Dezember 2017
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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