Hundesteuer Blaustein 2026

In Blaustein kostet der erste Hund 144 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 288 €. Für einen gefährlichen Hund werden 980 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.

Erster Hund144 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen432 €pro Jahr
Gefährlicher Hund980 €pro Jahr

Steuersätze in Blaustein

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2024
Erster Hund144 €
Zweiter Hund288 €
Jeder weitere Hund288 €
Gefährlicher Hund980 €

Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 3 der Satzung: Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens eine Gefahr für Menschen und Tiere erwarten lassen, insbesondere Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullmastiff, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Bordeaux-Dogge, Mastin Espanol, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff und Tosa Inu sowie Kreuzungen bis zur 1. Elterngeneration; zweiter und jeder weitere Kampfhund 1.960 €

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Blaustein?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 144 € 1.440 €
2 Hunde 432 € 4.320 €
3 Hunde 720 € 7.200 €
1 gefährlicher Hund 980 € 9.800 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Blaustein: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Blaustein an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Blaustein
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 144 € im Jahr. Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Hunde mit bestandener Rettungshundeprüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
  • Hunde zur Bewachung von Gebäuden außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, wenn nach den örtlichen Verhältnissen erforderlich

Ermäßigt wird

  • Zwingersteuer für Züchter: das 1,5-fache des Steuersatzes für bis zu 5 Hunde (nicht für Kampfhunde)

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Baden-Württemberg

Hundehaftpflicht
In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur die Erlaubnis für einen Kampfhund ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Bei den drei Rassen der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird vermutet, dass sie Kampfhunde sind. Der Halter kann das mit einer Prüfung widerlegen. Die Prüfung führen ein Tierarzt im öffentlichen Dienst und ein sachverständiger Polizeibeamter durch. Zuständig ist das Landratsamt, in Stadtkreisen das Bürgermeisteramt. Bei den neun Rassen der Kategorie 2 stellt die Ortspolizeibehörde die Kampfhundeeigenschaft nur im Einzelfall nach einer Prüfung fest. Jeder andere Hund gilt als gefährlich, wenn er bissig ist, Menschen oder Tiere aggressiv anspringt oder zum Hetzen oder Reißen von Tieren neigt.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Kampfhunde, Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihre Kreuzungen ab 6 Monaten sowie gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums an die Leine. In nicht befriedeten Gebieten, etwa im Wald, dürfen Hunde nicht außerhalb der Einwirkung des Halters frei laufen (§ 67 Abs. 2 Nr. 10 JWMG). Gemeinden regeln Leinenpflichten per Polizeiverordnung. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht.
Sachkunde
Eine Sachkunde braucht nur, wer einen Kampfhund halten will. Sie ist Voraussetzung für die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. Für alle anderen Hunde gibt es im Land keinen Pflicht-Sachkundenachweis und keinen Pflicht-Hundeführerschein. Auch wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis und die erforderliche Sachkunde (§ 5 Abs. 2 PolVOgH).
Rechtsgrundlage
Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Baden-Württemberg

Blaustein im Vergleich

Blaustein liegt 24 € über dem Median der 162 erfassten Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg teilt sich Blaustein Platz 127 von 162 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Blaustein Platz 1050 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Blaustein–144 €432 €
Ulm 5 km 108 € 324 €
Neu-Ulm 6 km 108 € 324 €
Achstetten 18 km 85 € 270 €
Ehingen (Donau) 21 km 84 € 276 €
Laupheim 21 km 85 € 255 €
Median Baden-Württemberg–120 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Blaustein

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Blaustein für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Blaustein 432 € im Jahr: 144 € für den ersten und 288 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Blaustein einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Blaustein 980 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 144 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Blaustein anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Blaustein innerhalb von 1 Monat anmelden.

Wann ist die Hundesteuer in Blaustein fällig?

Die Hundesteuersatzung von Blaustein nennt als Fälligkeit: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Blaustein vom 12.12.2023, in Kraft 01.01.2024
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
12. Dezember 2023
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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