Hundesteuer Laupheim 2026

In Laupheim kostet der erste Hund 85 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 170 €. Für einen gefährlichen Hund werden 650 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.

Erster Hund85 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen255 €pro Jahr
Gefährlicher Hund650 €pro Jahr

Steuersätze in Laupheim

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2024
Erster Hund85 €
Zweiter Hund170 €
Jeder weitere Hund170 €
Gefährlicher Hund650 €

Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5a der Satzung: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und Kreuzungen; weitere Rassen (u. a. Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff) nur nach rechtskräftiger Feststellung der Ortspolizeibehörde; zweiter und jeder weitere Kampfhund 1.300 €

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Laupheim?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 85 € 850 €
2 Hunde 255 € 2.550 €
3 Hunde 425 € 4.250 €
1 gefährlicher Hund 650 € 6.500 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Laupheim: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Laupheim an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Laupheim
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 85 € im Jahr. Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, Bl, aG oder H)
  • Hunde mit bestandener Rettungshundeprüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
  • Hunde zur Bewachung von Gebäuden außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, wenn nach den örtlichen Verhältnissen erforderlich
  • Brauchbare Jagdhunde mit Brauchbarkeitsprüfung, nur einer je Haushalt

Ermäßigt wird

  • Zwingersteuer für Züchter rassereiner Hunde: das Dreifache des Grundsatzes, bei mehr als 5 Hunden je weitere bis zu 5 Hunde nochmals

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Baden-Württemberg

Hundehaftpflicht
In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur die Erlaubnis für einen Kampfhund ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Bei den drei Rassen der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird vermutet, dass sie Kampfhunde sind. Der Halter kann das mit einer Prüfung widerlegen. Die Prüfung führen ein Tierarzt im öffentlichen Dienst und ein sachverständiger Polizeibeamter durch. Zuständig ist das Landratsamt, in Stadtkreisen das Bürgermeisteramt. Bei den neun Rassen der Kategorie 2 stellt die Ortspolizeibehörde die Kampfhundeeigenschaft nur im Einzelfall nach einer Prüfung fest. Jeder andere Hund gilt als gefährlich, wenn er bissig ist, Menschen oder Tiere aggressiv anspringt oder zum Hetzen oder Reißen von Tieren neigt.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Kampfhunde, Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihre Kreuzungen ab 6 Monaten sowie gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums an die Leine. In nicht befriedeten Gebieten, etwa im Wald, dürfen Hunde nicht außerhalb der Einwirkung des Halters frei laufen (§ 67 Abs. 2 Nr. 10 JWMG). Gemeinden regeln Leinenpflichten per Polizeiverordnung. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht.
Sachkunde
Eine Sachkunde braucht nur, wer einen Kampfhund halten will. Sie ist Voraussetzung für die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. Für alle anderen Hunde gibt es im Land keinen Pflicht-Sachkundenachweis und keinen Pflicht-Hundeführerschein. Auch wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis und die erforderliche Sachkunde (§ 5 Abs. 2 PolVOgH).
Rechtsgrundlage
Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Baden-Württemberg

Laupheim im Vergleich

Laupheim liegt 35 € unter dem Median der 162 erfassten Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg teilt sich Laupheim Platz 10 von 162 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Laupheim Platz 575 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Laupheim–85 €255 €
Achstetten 3 km 85 € 270 €
Ehingen (Donau) 13 km 84 € 276 €
Biberach an der Riß 16 km 144 € 432 €
Illertissen 16 km 50 € 125 €
Neu-Ulm 20 km 108 € 324 €
Median Baden-Württemberg–120 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Laupheim

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Laupheim für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Laupheim 255 € im Jahr: 85 € für den ersten und 170 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Laupheim einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Laupheim 650 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 85 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Laupheim anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Laupheim innerhalb von 1 Monat anmelden.

Wann ist die Hundesteuer in Laupheim fällig?

Die Hundesteuersatzung von Laupheim nennt als Fälligkeit: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Laupheim vom 04.11.1996, Lesefassung mit Änderung vom 23.10.2023 (in Kraft 01.01.2024)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
23. Oktober 2023
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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