Hundesteuer Bruchhausen-Vilsen 2026
Stand: Satzung vom 14. Dezember 2016, geprüft am 13. Oktober 2026
In Bruchhausen-Vilsen kostet der erste Hund 48 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 84 €. Für einen gefährlichen Hund werden 612 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2017.
Steuersätze in Bruchhausen-Vilsen
| Erster Hund | 48 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 84 € |
| Jeder weitere Hund | 120 € |
| Gefährlicher Hund | 612 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 2 der Satzung: American Staffordshire-Terrier, Bull-Terrier, Pit-Bull-Terrier, Staffordshire-Bull-Terrier und Kreuzungen sowie Hunde mit gesteigerter Aggressivität, deren Gefährlichkeit die Fachbehörde nach § 7 NHundG festgestellt hat
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Bruchhausen-Vilsen?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 48 € | 480 € |
| 2 Hunde | 132 € | 1.320 € |
| 3 Hunde | 252 € | 2.520 € |
| 1 gefährlicher Hund | 612 € | 6.120 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Bruchhausen-Vilsen: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde Bruchhausen-Vilsen an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
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- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Bruchhausen-Vilsen
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 48 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; bei Steuerpflichtigen ohne weitere Gemeindeabgaben jährlich zum 01.07.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Gemeindegebiet aufhalten und die Hunde anderswo versteuern oder steuerfrei halten
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird
- Diensthunde nach ihrem Dienstende
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen unentbehrlich sind (Schwerbehindertenausweis)
- Geprüfte Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten
- Ein Jagdhund von Jagdausübungsberechtigten mit gültigem Jagdschein und Jagdeignungsprüfung
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Niedersachsen
- Hundehaftpflicht
- In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Schäden durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen (§ 5). Ausgenommen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und fremde Streitkräfte für ihre Diensthunde.
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Die Fachbehörde prüft nach einem Hinweis auf gesteigerte Aggressivität (Biss, übermäßige Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe, Zucht oder Ausbildung darauf) und stellt im Einzelfall fest, ob der Hund gefährlich ist (§ 7). Eine Klage dagegen hat keine aufschiebende Wirkung.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Das NHundG verlangt nur, Hunde so zu halten und zu führen, dass keine Gefahr ausgeht (§ 2). Innerorts regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Verordnung. Gefährliche Hunde sind ab der Feststellung außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke anzuleinen und tragen einen Beißkorb (§ 9).
- Sachkunde
- Wer einen Hund hält, braucht die nötige Sachkunde (§ 3). Die Gemeinde kann den Nachweis verlangen. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung abzulegen, die praktische Prüfung im ersten Jahr der Hundehaltung. Die Prüfung muss nur einmal bestanden werden.
- Rechtsgrundlage
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Bruchhausen-Vilsen im Vergleich
Bruchhausen-Vilsen liegt 24 € unter dem Median der 148 erfassten Städte und Gemeinden in Niedersachsen (72 €). In Niedersachsen teilt sich Bruchhausen-Vilsen Platz 16 von 148 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Bruchhausen-Vilsen Platz 66 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Bruchhausen-Vilsen | – | 48 € | 132 € |
| Syke | 15 km | 72 € | 156 € |
| Thedinghausen | 16 km | 42 € | 114 € |
| Bassum | 18 km | 60 € | 140 € |
| Verden (Aller) | 20 km | 48 € | 192 € |
| Weyhe | 20 km | 65 € | 165 € |
| Median Niedersachsen | – | 72 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bruchhausen-Vilsen
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Bruchhausen-Vilsen für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Bruchhausen-Vilsen 132 € im Jahr: 48 € für den ersten und 84 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Bruchhausen-Vilsen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Bruchhausen-Vilsen 612 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 48 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Bruchhausen-Vilsen anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Bruchhausen-Vilsen innerhalb von 14 Tagen anmelden.
Wann ist die Hundesteuer in Bruchhausen-Vilsen fällig?
Die Hundesteuersatzung von Bruchhausen-Vilsen nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; bei Steuerpflichtigen ohne weitere Gemeindeabgaben jährlich zum 01.07.
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Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung des Fleckens Bruchhausen-Vilsen, Ratsbeschluss 14.12.2016, in Kraft 01.01.2017
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 14. Dezember 2016
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden