Hundesteuer Bassum 2026
Stand: Satzung vom 23. Dezember 2025, geprüft am 13. Oktober 2026
In Bassum kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 80 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Die Stadt Bassum gibt keine Hundesteuermarken aus.
Steuersätze in Bassum
| Erster Hund | 60 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 80 € |
| Jeder weitere Hund | 100 € |
| Gefährlicher Hund | 600 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 7 NHundG (Gefährlichkeit behördlich festgestellt), besteuert ab dem Ersten des Monats der Feststellung
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Bassum?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 60 € | 600 € |
| 2 Hunde | 140 € | 1.400 € |
| 3 Hunde | 240 € | 2.400 € |
| 1 gefährlicher Hund | 600 € | 6.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Bassum: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Bassum an.
- Hundesteuermarke. Bassum gibt keine Hundesteuermarke aus.
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- Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
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- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Bassum gilt:
- Hunde aus dem Tierheim und Fundhunde: 12 Monate steuerfrei
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 01.07. in einer Summe (auf Antrag bei mehreren Hunden in zwei Teilbeträgen zum 15.02. und 15.08.).
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten und die Hunde anderswo versteuern
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird
- Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern ausschließlich zur Jagd oder zum Jagd- und Forstschutz (mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung)
- Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
- Hunde, die in Anstalten von Tierschutzvereinen vorübergehend untergebracht sind
- Assistenzhunde nach der Assistenzhunde-Verordnung
- Hunde aus dem Tierheim und Fundhunde: 12 Monate steuerfrei
Ermäßigt wird
- 50 % für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude
- 50 % für Hunde von Bewachungsgewerbe und berufsmäßigen Einzelwächtern
- 50 % für Hunde von Artisten oder berufsmäßigen Schaustellern
- 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Niedersachsen
- Hundehaftpflicht
- In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Schäden durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen (§ 5). Ausgenommen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und fremde Streitkräfte für ihre Diensthunde.
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Die Fachbehörde prüft nach einem Hinweis auf gesteigerte Aggressivität (Biss, übermäßige Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe, Zucht oder Ausbildung darauf) und stellt im Einzelfall fest, ob der Hund gefährlich ist (§ 7). Eine Klage dagegen hat keine aufschiebende Wirkung.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Das NHundG verlangt nur, Hunde so zu halten und zu führen, dass keine Gefahr ausgeht (§ 2). Innerorts regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Verordnung. Gefährliche Hunde sind ab der Feststellung außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke anzuleinen und tragen einen Beißkorb (§ 9).
- Sachkunde
- Wer einen Hund hält, braucht die nötige Sachkunde (§ 3). Die Gemeinde kann den Nachweis verlangen. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung abzulegen, die praktische Prüfung im ersten Jahr der Hundehaltung. Die Prüfung muss nur einmal bestanden werden.
- Rechtsgrundlage
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Bassum im Vergleich
Bassum liegt 12 € unter dem Median der 148 erfassten Städte und Gemeinden in Niedersachsen (72 €). In Niedersachsen teilt sich Bassum Platz 35 von 148 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Bassum Platz 163 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Bassum | – | 60 € | 140 € |
| Syke | 10 km | 72 € | 156 € |
| Weyhe | 17 km | 65 € | 165 € |
| Bruchhausen-Vilsen | 18 km | 48 € | 132 € |
| Stuhr | 20 km | 60 € | 140 € |
| Wildeshausen | 20 km | 57 € | 139 € |
| Median Niedersachsen | – | 72 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bassum
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Bassum für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Bassum 140 € im Jahr: 60 € für den ersten und 80 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Bassum einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Bassum 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Bassum anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Bassum innerhalb von 14 Tagen anmelden.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Bassum befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Bassum gilt: Hunde aus dem Tierheim und Fundhunde: 12 Monate steuerfrei.
Wann ist die Hundesteuer in Bassum fällig?
Die Hundesteuersatzung von Bassum nennt als Fälligkeit: jährlich zum 01.07. in einer Summe (auf Antrag bei mehreren Hunden in zwei Teilbeträgen zum 15.02. und 15.08.).
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Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Bassum, Fassung vom 01.01.2026, letzte Änderung bekannt gemacht am 23.12.2025
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 23. Dezember 2025
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden