Hundesteuer Wildeshausen 2026

In Wildeshausen kostet der erste Hund 57 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 82 €. Für einen gefährlichen Hund werden 350 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 27. Oktober 2016.

Erster Hund57 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen139 €pro Jahr
Gefährlicher Hund350 €pro Jahr

Steuersätze in Wildeshausen

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 27. Oktober 2016
Erster Hund57 €
Zweiter Hund82 €
Jeder weitere Hund100 €
Gefährlicher Hund350 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 2 der Satzung (von der Behörde nach § 7 NHundG als gefährlich festgestellt): 350 € für den ersten, 500 € für jeden weiteren gefährlichen Hund

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Wildeshausen?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 57 € 570 €
2 Hunde 139 € 1.390 €
3 Hunde 239 € 2.390 €
1 gefährlicher Hund 350 € 3.500 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Wildeshausen: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Woche bei der Stadt Wildeshausen an. Hund in Wildeshausen anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Wildeshausen gibt keine Hundesteuermarke aus.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Wildeshausen gilt:
    • Hunde direkt aus einem Tierheim im Landkreis Oldenburg: 2 Jahre befreit, auf Antrag (keine Auslandsvermittler)
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 57 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag Jahreszahlung zum 01.07.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Wildeshausen abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl oder H), auf Antrag
  • Hunde direkt aus einem Tierheim im Landkreis Oldenburg: 2 Jahre befreit, auf Antrag (keine Auslandsvermittler)
  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Wildeshausen aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Niedersachsen

Hundehaftpflicht
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Schäden durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen (§ 5). Ausgenommen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und fremde Streitkräfte für ihre Diensthunde.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Die Fachbehörde prüft nach einem Hinweis auf gesteigerte Aggressivität (Biss, übermäßige Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe, Zucht oder Ausbildung darauf) und stellt im Einzelfall fest, ob der Hund gefährlich ist (§ 7). Eine Klage dagegen hat keine aufschiebende Wirkung.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Das NHundG verlangt nur, Hunde so zu halten und zu führen, dass keine Gefahr ausgeht (§ 2). Innerorts regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Verordnung. Gefährliche Hunde sind ab der Feststellung außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke anzuleinen und tragen einen Beißkorb (§ 9).
Sachkunde
Wer einen Hund hält, braucht die nötige Sachkunde (§ 3). Die Gemeinde kann den Nachweis verlangen. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung abzulegen, die praktische Prüfung im ersten Jahr der Hundehaltung. Die Prüfung muss nur einmal bestanden werden.
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Niedersachsen

Wildeshausen im Vergleich

Wildeshausen liegt 15 € unter dem Median der 148 erfassten Städte und Gemeinden in Niedersachsen (72 €). In Niedersachsen steht Wildeshausen auf Platz 34 von 148 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden steht Wildeshausen auf Platz 159 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Wildeshausen–57 €139 €
Ganderkesee 17 km 48 € 114 €
Bassum 20 km 60 € 140 €
Vechta 21 km 40 € 100 €
Delmenhorst 22 km 108 € 264 €
Wardenburg 24 km 46 € 125 €
Median Niedersachsen–72 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Wildeshausen

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Wildeshausen für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Wildeshausen 139 € im Jahr: 57 € für den ersten und 82 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Wildeshausen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Wildeshausen 350 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 57 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Wildeshausen anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Wildeshausen innerhalb von 1 Woche anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Wildeshausen befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Wildeshausen gilt: Hunde direkt aus einem Tierheim im Landkreis Oldenburg: 2 Jahre befreit, auf Antrag (keine Auslandsvermittler).

Wann ist die Hundesteuer in Wildeshausen fällig?

Die Hundesteuersatzung von Wildeshausen nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag Jahreszahlung zum 01.07.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Wildeshausen vom 18.12.2003, 2. Änderungssatzung vom 27.10.2016 (Neuzusammenstellung, PDF der Stadt)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
27. Oktober 2016
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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