Hundesteuer Bürstadt 2026
Stand: Satzung vom 9. November 2022, geprüft am 13. Oktober 2026
In Bürstadt kostet der erste Hund 72 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 108 €. Für einen gefährlichen Hund werden 480 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2023.
Hunde aus dem Tierheim Lampertheim sind 24 Monate steuerfrei.
Steuersätze in Bürstadt
| Erster Hund | 72 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 108 € |
| Jeder weitere Hund | 144 € |
| Gefährlicher Hund | 480 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 4 der Satzung: Rassen und Kreuzungen, deren Gefährlichkeit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 der Hessischen Gefahrenabwehrverordnung vermutet wird, sowie nach § 2 Abs. 2 als gefährlich eingestufte Hunde
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Bürstadt?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 72 € | 720 € |
| 2 Hunde | 180 € | 1.800 € |
| 3 Hunde | 324 € | 3.240 € |
| 1 gefährlicher Hund | 480 € | 4.800 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Bürstadt: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Bürstadt an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Bürstadt gilt:
- Hunde aus dem Tierheim der Stadt Lampertheim: 24 Monate befreit
- Hunde aus Einrichtungen von Tierschutzvereinen im Bundesgebiet: 12 Monate befreit (nicht für gefährliche Hunde)
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 72 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 01.07. (erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids); auf Antrag vierteljährlich.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Hunde in Einrichtungen von Tierschutzvereinen, vorübergehend untergebracht
- Hunde aus dem Tierheim der Stadt Lampertheim: 24 Monate befreit
- Hunde aus Einrichtungen von Tierschutzvereinen im Bundesgebiet: 12 Monate befreit (nicht für gefährliche Hunde)
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude
- 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde
- 50 % für Hunde mit bestandenem Hundeführerschein oder Begleithundeprüfung (nicht für gefährliche Hunde)
- 50 % für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom bebauten Ortsteil
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Hessen
- Hundehaftpflicht
- In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht für alle Hunde. Wer einen erlaubnispflichtigen (gefährlichen) Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen und aufrechterhalten (§ 71a Abs. 2 HSOG). Das betrifft Listenhunde und auffällige Hunde. Der Nachweis ist Voraussetzung für die Erlaubnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 HundeVO). Wer nach § 3a HundeVO von der Erlaubnispflicht befreit ist, fällt nicht unter diese Pflicht.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Für die neun Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen wird die Gefährlichkeit vermutet (§ 2 Abs. 1 HundeVO). Es gibt nur eine Liste ohne Kategorien. Daneben gilt jeder Hund als gefährlich, der zum Beispiel einen Menschen ohne Anlass gebissen, ein anderes Tier durch Biss geschädigt oder unkontrolliert Wild gehetzt hat (§ 2 Abs. 2).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht in Hessen. Hunde dürfen aber außerhalb des eingefriedeten Besitztums nicht unbeaufsichtigt laufen und brauchen ein Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift des Halters. Alle Hunde müssen an die Leine bei Versammlungen, Volksfesten, Märkten, Messen und anderen Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln. Das gilt auch auf Flächen, die die Gemeinde bestimmt, etwa Parks, Grünanlagen und Fußgängerzonen. Im Jagdbezirk dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Gemeinden können das Anleinen in der Flur per Satzung regeln, auch für die Brut- und Setzzeit.
- Sachkunde
- Nur Halter und Führer gefährlicher Hunde (Rasseliste oder auffällige Hunde) brauchen einen Sachkundenachweis. Er ist bei der ersten Erlaubnis vorzulegen und gilt nur für den einen Hund. Der Nachweis ist erst fällig, wenn der Hund 15 Monate alt ist. Das gilt nicht, wenn er vorher auffällig war oder aus einer Aggressionszucht stammt (§ 4 Abs. 4). Für gewöhnliche Hunde gibt es in Hessen keinen Sachkundenachweis und keinen Hundeführerschein.
- Rechtsgrundlage
- Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Bürstadt im Vergleich
Bürstadt liegt 3,50 € unter dem Median der 94 erfassten Städte und Gemeinden in Hessen (75,50 €). In Hessen teilt sich Bürstadt Platz 39 von 94 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Bürstadt Platz 357 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Bürstadt | – | 72 € | 180 € |
| Biblis | 5 km | 70 € | 220 € |
| Lampertheim | 5 km | 96 € | 216 € |
| Worms | 7 km | 144 € | 348 € |
| Bensheim | 13 km | 96 € | 222 € |
| Frankenthal (Pfalz) | 14 km | 132 € | 320 € |
| Median Hessen | – | 75,50 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bürstadt
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Bürstadt für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Bürstadt 180 € im Jahr: 72 € für den ersten und 108 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Bürstadt einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Bürstadt 480 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 72 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Bürstadt anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Bürstadt innerhalb von 2 Wochen anmelden.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Bürstadt befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Bürstadt gilt: Hunde aus dem Tierheim der Stadt Lampertheim: 24 Monate befreit; Hunde aus Einrichtungen von Tierschutzvereinen im Bundesgebiet: 12 Monate befreit (nicht für gefährliche Hunde).
Wann ist die Hundesteuer in Bürstadt fällig?
Die Hundesteuersatzung von Bürstadt nennt als Fälligkeit: jährlich zum 01.07. (erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids); auf Antrag vierteljährlich.
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Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Bürstadt, Beschluss vom 09.11.2022, in Kraft 01.01.2023
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 9. November 2022
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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