Hundesteuer Egelsbach 2026
Stand: Satzung vom 13. Februar 2025, geprüft am 13. Oktober 2026
In Egelsbach kostet der erste Hund 88,80 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 124,80 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Steuersätze in Egelsbach
| Erster Hund | 88,80 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 124,80 € |
| Jeder weitere Hund | 220,80 € |
| Gefährlicher Hund | 600 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 4 der Satzung: Rassen und Gruppen sowie Kreuzungen, deren Gefährlichkeit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 der Gefahrenabwehrverordnung (Hessen) vermutet wird, oder die nach § 2 Abs. 2 der Verordnung gefährlich sind; 600 € für den ersten, 800 € für jeden weiteren gefährlichen Hund
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Egelsbach?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 88,80 € | 888 € |
| 2 Hunde | 213,60 € | 2.136 € |
| 3 Hunde | 434,40 € | 4.344 € |
| 1 gefährlicher Hund | 600 € | 6.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Egelsbach: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Gemeinde Egelsbach an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Egelsbach
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 88,80 € im Jahr. Fällig: bei Erstfestsetzung einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids, danach jährlich zum 15. August.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Auf Antrag: als Blindenhunde oder Behindertenbegleithunde ausgebildete Hunde, die der Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Auf Antrag: Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 Nr. 1
- Auf Antrag: Hunde, die ausschließlich zu erwerbswirtschaftlichen Zwecken gehalten werden (Herdenbewachung, gewerbsmäßiger Hundehandel)
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Hessen
- Hundehaftpflicht
- In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht für alle Hunde. Wer einen erlaubnispflichtigen (gefährlichen) Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen und aufrechterhalten (§ 71a Abs. 2 HSOG). Das betrifft Listenhunde und auffällige Hunde. Der Nachweis ist Voraussetzung für die Erlaubnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 HundeVO). Wer nach § 3a HundeVO von der Erlaubnispflicht befreit ist, fällt nicht unter diese Pflicht.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Für die neun Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen wird die Gefährlichkeit vermutet (§ 2 Abs. 1 HundeVO). Es gibt nur eine Liste ohne Kategorien. Daneben gilt jeder Hund als gefährlich, der zum Beispiel einen Menschen ohne Anlass gebissen, ein anderes Tier durch Biss geschädigt oder unkontrolliert Wild gehetzt hat (§ 2 Abs. 2).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht in Hessen. Hunde dürfen aber außerhalb des eingefriedeten Besitztums nicht unbeaufsichtigt laufen und brauchen ein Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift des Halters. Alle Hunde müssen an die Leine bei Versammlungen, Volksfesten, Märkten, Messen und anderen Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln. Das gilt auch auf Flächen, die die Gemeinde bestimmt, etwa Parks, Grünanlagen und Fußgängerzonen. Im Jagdbezirk dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Gemeinden können das Anleinen in der Flur per Satzung regeln, auch für die Brut- und Setzzeit.
- Sachkunde
- Nur Halter und Führer gefährlicher Hunde (Rasseliste oder auffällige Hunde) brauchen einen Sachkundenachweis. Er ist bei der ersten Erlaubnis vorzulegen und gilt nur für den einen Hund. Der Nachweis ist erst fällig, wenn der Hund 15 Monate alt ist. Das gilt nicht, wenn er vorher auffällig war oder aus einer Aggressionszucht stammt (§ 4 Abs. 4). Für gewöhnliche Hunde gibt es in Hessen keinen Sachkundenachweis und keinen Hundeführerschein.
- Rechtsgrundlage
- Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Egelsbach im Vergleich
Egelsbach liegt 13,30 € über dem Median der 94 erfassten Städte und Gemeinden in Hessen (75,50 €). In Hessen steht Egelsbach auf Platz 63 von 94 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden steht Egelsbach auf Platz 592 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Egelsbach | – | 88,80 € | 213,60 € |
| Langen (Hessen) | 2 km | 120 € | 240 € |
| Dreieich | 6 km | 60 € | 146 € |
| Mörfelden-Walldorf | 7 km | 86 € | 185 € |
| Weiterstadt | 9 km | 42 € | 114 € |
| Dietzenbach | 9 km | 90 € | 180 € |
| Median Hessen | – | 75,50 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Egelsbach
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Egelsbach für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Egelsbach 213,60 € im Jahr: 88,80 € für den ersten und 124,80 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Egelsbach einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Egelsbach 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 88,80 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Egelsbach anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Egelsbach innerhalb von 2 Wochen anmelden.
Wann ist die Hundesteuer in Egelsbach fällig?
Die Hundesteuersatzung von Egelsbach nennt als Fälligkeit: bei Erstfestsetzung einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids, danach jährlich zum 15. August.
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Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (HStS) im Gebiet der Gemeinde Egelsbach, Beschluss der Gemeindevertretung vom 13.02.2025, in Kraft 01.01.2026
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 13. Februar 2025
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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