Hundesteuer Eppelborn 2026

In Eppelborn kostet der erste Hund 69 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 96 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2021.

Erster Hund69 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen165 €pro Jahr

Steuersätze in Eppelborn

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2021
Erster Hund69 €
Zweiter Hund96 €
Jeder weitere Hund120 €
Gefährlicher Hundkein erhöhter Satz

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Eppelborn?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 69 € 690 €
2 Hunde 165 € 1.650 €
3 Hunde 285 € 2.850 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Eppelborn: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde Eppelborn an. Hund in Eppelborn anmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde)
  2. Hundehaftpflicht. In Saarland ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  3. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Eppelborn gilt:
    • Hunde aus dem Tierheim: 24 Monate befreit (nicht für gefährliche Hunde)
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  4. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 69 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. mit einem Viertel des Jahresbetrages.
  5. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Eppelborn abmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Diensthunde der Polizei-, Justiz- und Zollbeamten
  • Diensthunde der Forstbeamten und Jägermeister sowie im Privatforstdienst
  • Hunde von Jagdscheininhabern mit abgelegter Jagdgebrauchshundeprüfung
  • Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
  • Rettungs- und Sanitätshunde im Eigentum des DRK oder anderer Hilfsorganisationen
  • Hunde in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen zur vorübergehenden Verwahrung
  • Hunde, die dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder völlig hilfloser Personen dienen
  • Hunde aus dem Tierheim: 24 Monate befreit (nicht für gefährliche Hunde)
  • Fremde, die sich nicht länger als zwei Monate in Eppelborn aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden oder Gehöften, die mehr als 200 m vom nächsten Anwesen entfernt liegen
  • 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde
  • 50 % für Hunde von zugelassenen Bewachungsunternehmen oder berufsmäßigen Einzelwächtern
  • 50 % für abgerichtete Hunde von Artisten und berufsmäßigen Schaustellern
  • Hundehändler: zwei Hunde nach dem Satz für den 1. und 2. Hund, weitere Hunde unter 6 Monaten im Besitz steuerfrei

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Saarland

Hundehaftpflicht
In Saarland ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde und für Listenhunde ohne bestandenen Wesenstest: Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit mindestens 1 Million Euro für Personenschäden und 500.000 Euro für Sachschäden als Voraussetzung der Erlaubnis (§ 2 Abs. 3 Nr. 4 HuV SL).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Pit Bull Terrier. Die Ausbildung und das Halten dieser drei Rassen sind erlaubnispflichtig, solange nicht durch einen Wesenstest nachgewiesen wird, dass der einzelne Hund keine gesteigerte Aggressivität aufweist (§ 6 Abs. 1). Über den bestandenen Test stellt die Behörde eine Bescheinigung aus. Alle drei Jahre ist der Nachweis zu erneuern (§ 6 Abs. 2). Wer den Test nicht besteht, gilt als gefährlich (§ 6 Abs. 3). Daneben gelten Hunde nach ihrem Verhalten als gefährlich, etwa nach Beißvorfällen.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind landesweit an der Leine zu führen bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten, Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und in öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 5 Abs. 6 HuV SL). Gefährliche Hunde sind außerhalb des befriedeten Besitztums an der Leine mit Maulkorb zu führen (§ 5 Abs. 3). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per Polizeiverordnung.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund oder einen Listenhund ohne bestandenen Wesenstest halten will, braucht eine Erlaubnis. Dafür muss er mindestens 18 Jahre alt sein und die Sachkunde nachweisen (§ 2 Abs. 3 Nr. 1). Der Nachweis wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der Behörde anerkannten Lehrgang erbracht (§ 4 Abs. 1). Er gilt nur für den Hund, für den er erbracht wurde (§ 4 Abs. 2).
Rechtsgrundlage
Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland (HuV SL), Fassung vom 15. Dezember 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Saarland

Eppelborn im Vergleich

Eppelborn liegt 3 € unter dem Median der 30 erfassten Städte und Gemeinden in Saarland (72 €). In Saarland teilt sich Eppelborn Platz 10 von 30 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Eppelborn Platz 327 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Eppelborn–69 €165 €
Lebach 4 km 78 € 198 €
Heusweiler 8 km 66 € 174 €
Schmelz 9 km 84 € 204 €
Tholey 10 km 60 € 144 €
Quierschied 11 km 72 € 216 €
Median Saarland–72 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Eppelborn

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Eppelborn für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Eppelborn 165 € im Jahr: 69 € für den ersten und 96 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Eppelborn einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Eppelborn gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.

Bis wann muss ich einen Hund in Eppelborn anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Eppelborn innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Gemeinde bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Eppelborn befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Eppelborn gilt: Hunde aus dem Tierheim: 24 Monate befreit (nicht für gefährliche Hunde).

Wann ist die Hundesteuer in Eppelborn fällig?

Die Hundesteuersatzung von Eppelborn nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. mit einem Viertel des Jahresbetrages.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Gemeinde Eppelborn in der Fassung vom 18. März 2021 (in Kraft 01.01.2021)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
18. März 2021
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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