Hundesteuer Schmelz 2026
Stand: Satzung vom 19. Dezember 2024, geprüft am 13. Oktober 2026
In Schmelz kostet der erste Hund 84 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 120 €. Für einen gefährlichen Hund werden 492 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2016.
Steuersätze in Schmelz
| Erster Hund | 84 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 120 € |
| Jeder weitere Hund | 180 € |
| Gefährlicher Hund | 492 € |
Als gefährlich gilt: Hunde, die nach § 1 der saarländischen Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden behandelt werden; im Einzelfall entscheidet die Ortspolizeibehörde; ein gefährlicher Hund gilt als erster Hund
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Schmelz?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 84 € | 840 € |
| 2 Hunde | 204 € | 2.040 € |
| 3 Hunde | 384 € | 3.840 € |
| 1 gefährlicher Hund | 492 € | 4.920 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Schmelz: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde Schmelz an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Saarland ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Schmelz gilt:
- Tierheimhunde: in den ersten 6 Monaten nach der Anschaffung keine Steuer
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 84 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (Beträge bis 30 € je zur Hälfte am 15. Februar und 15. August).
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die für den Schutz oder die Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen unentbehrlich sind (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Tierheimhunde: in den ersten 6 Monaten nach der Anschaffung keine Steuer
- Brauchbare Jagdhunde im Sinne des § 27 Saarländisches Jagdgesetz
- Geprüfte Sanitäts- und Rettungshunde
- Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Gemeinde aufhalten und bereits anderswo versteuert werden
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Saarland
- Hundehaftpflicht
- In Saarland ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde und für Listenhunde ohne bestandenen Wesenstest: Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit mindestens 1 Million Euro für Personenschäden und 500.000 Euro für Sachschäden als Voraussetzung der Erlaubnis (§ 2 Abs. 3 Nr. 4 HuV SL).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Pit Bull Terrier. Die Ausbildung und das Halten dieser drei Rassen sind erlaubnispflichtig, solange nicht durch einen Wesenstest nachgewiesen wird, dass der einzelne Hund keine gesteigerte Aggressivität aufweist (§ 6 Abs. 1). Über den bestandenen Test stellt die Behörde eine Bescheinigung aus. Alle drei Jahre ist der Nachweis zu erneuern (§ 6 Abs. 2). Wer den Test nicht besteht, gilt als gefährlich (§ 6 Abs. 3). Daneben gelten Hunde nach ihrem Verhalten als gefährlich, etwa nach Beißvorfällen.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind landesweit an der Leine zu führen bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten, Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und in öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 5 Abs. 6 HuV SL). Gefährliche Hunde sind außerhalb des befriedeten Besitztums an der Leine mit Maulkorb zu führen (§ 5 Abs. 3). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per Polizeiverordnung.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund oder einen Listenhund ohne bestandenen Wesenstest halten will, braucht eine Erlaubnis. Dafür muss er mindestens 18 Jahre alt sein und die Sachkunde nachweisen (§ 2 Abs. 3 Nr. 1). Der Nachweis wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der Behörde anerkannten Lehrgang erbracht (§ 4 Abs. 1). Er gilt nur für den Hund, für den er erbracht wurde (§ 4 Abs. 2).
- Rechtsgrundlage
- Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland (HuV SL), Fassung vom 15. Dezember 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Schmelz im Vergleich
Schmelz liegt 12 € über dem Median der 30 erfassten Städte und Gemeinden in Saarland (72 €). In Saarland teilt sich Schmelz Platz 22 von 30 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Schmelz Platz 509 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Schmelz | – | 84 € | 204 € |
| Lebach | 5 km | 78 € | 198 € |
| Nalbach | 9 km | 78 € | 234 € |
| Eppelborn | 9 km | 69 € | 165 € |
| Saarwellingen | 10 km | 60 € | 150 € |
| Wadern | 11 km | 72 € | 192 € |
| Median Saarland | – | 72 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Schmelz
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Schmelz für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Schmelz 204 € im Jahr: 84 € für den ersten und 120 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Schmelz einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Schmelz 492 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 84 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Schmelz anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Schmelz innerhalb von 14 Tagen anmelden.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Schmelz befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Schmelz gilt: Tierheimhunde: in den ersten 6 Monaten nach der Anschaffung keine Steuer.
Wann ist die Hundesteuer in Schmelz fällig?
Die Hundesteuersatzung von Schmelz nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (Beträge bis 30 € je zur Hälfte am 15. Februar und 15. August).
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Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Schmelz (HuS) vom 13.12.2001 mit 3. Änderung (2015) und 4. Änderung (19.12.2024, in Kraft 01.01.2025)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 19. Dezember 2024
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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