Hundesteuer Schmelz 2026

In Schmelz kostet der erste Hund 84 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 120 €. Für einen gefährlichen Hund werden 492 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2016.

Erster Hund84 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen204 €pro Jahr
Gefährlicher Hund492 €pro Jahr

Steuersätze in Schmelz

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2016
Erster Hund84 €
Zweiter Hund120 €
Jeder weitere Hund180 €
Gefährlicher Hund492 €

Als gefährlich gilt: Hunde, die nach § 1 der saarländischen Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden behandelt werden; im Einzelfall entscheidet die Ortspolizeibehörde; ein gefährlicher Hund gilt als erster Hund

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Schmelz?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 84 € 840 €
2 Hunde 204 € 2.040 €
3 Hunde 384 € 3.840 €
1 gefährlicher Hund 492 € 4.920 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Schmelz: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde Schmelz an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Saarland ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Schmelz gilt:
    • Tierheimhunde: in den ersten 6 Monaten nach der Anschaffung keine Steuer
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 84 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (Beträge bis 30 € je zur Hälfte am 15. Februar und 15. August).
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die für den Schutz oder die Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen unentbehrlich sind (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Tierheimhunde: in den ersten 6 Monaten nach der Anschaffung keine Steuer
  • Brauchbare Jagdhunde im Sinne des § 27 Saarländisches Jagdgesetz
  • Geprüfte Sanitäts- und Rettungshunde
  • Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Gemeinde aufhalten und bereits anderswo versteuert werden

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Saarland

Hundehaftpflicht
In Saarland ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde und für Listenhunde ohne bestandenen Wesenstest: Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit mindestens 1 Million Euro für Personenschäden und 500.000 Euro für Sachschäden als Voraussetzung der Erlaubnis (§ 2 Abs. 3 Nr. 4 HuV SL).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Pit Bull Terrier. Die Ausbildung und das Halten dieser drei Rassen sind erlaubnispflichtig, solange nicht durch einen Wesenstest nachgewiesen wird, dass der einzelne Hund keine gesteigerte Aggressivität aufweist (§ 6 Abs. 1). Über den bestandenen Test stellt die Behörde eine Bescheinigung aus. Alle drei Jahre ist der Nachweis zu erneuern (§ 6 Abs. 2). Wer den Test nicht besteht, gilt als gefährlich (§ 6 Abs. 3). Daneben gelten Hunde nach ihrem Verhalten als gefährlich, etwa nach Beißvorfällen.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind landesweit an der Leine zu führen bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten, Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und in öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 5 Abs. 6 HuV SL). Gefährliche Hunde sind außerhalb des befriedeten Besitztums an der Leine mit Maulkorb zu führen (§ 5 Abs. 3). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per Polizeiverordnung.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund oder einen Listenhund ohne bestandenen Wesenstest halten will, braucht eine Erlaubnis. Dafür muss er mindestens 18 Jahre alt sein und die Sachkunde nachweisen (§ 2 Abs. 3 Nr. 1). Der Nachweis wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der Behörde anerkannten Lehrgang erbracht (§ 4 Abs. 1). Er gilt nur für den Hund, für den er erbracht wurde (§ 4 Abs. 2).
Rechtsgrundlage
Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland (HuV SL), Fassung vom 15. Dezember 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Saarland

Schmelz im Vergleich

Schmelz liegt 12 € über dem Median der 30 erfassten Städte und Gemeinden in Saarland (72 €). In Saarland teilt sich Schmelz Platz 22 von 30 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Schmelz Platz 509 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Schmelz–84 €204 €
Lebach 5 km 78 € 198 €
Nalbach 9 km 78 € 234 €
Eppelborn 9 km 69 € 165 €
Saarwellingen 10 km 60 € 150 €
Wadern 11 km 72 € 192 €
Median Saarland–72 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Schmelz

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Schmelz für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Schmelz 204 € im Jahr: 84 € für den ersten und 120 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Schmelz einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Schmelz 492 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 84 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Schmelz anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Schmelz innerhalb von 14 Tagen anmelden.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Schmelz befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Schmelz gilt: Tierheimhunde: in den ersten 6 Monaten nach der Anschaffung keine Steuer.

Wann ist die Hundesteuer in Schmelz fällig?

Die Hundesteuersatzung von Schmelz nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (Beträge bis 30 € je zur Hälfte am 15. Februar und 15. August).

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Schmelz (HuS) vom 13.12.2001 mit 3. Änderung (2015) und 4. Änderung (19.12.2024, in Kraft 01.01.2025)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
19. Dezember 2024
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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