Hundesteuer Lebach 2026

In Lebach kostet der erste Hund 78 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 120 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Juli 2021.

In Lebach wird die Hundesteuer pro Monat berechnet: 6,50 € für den ersten, 10 € für den zweiten und 13 € für jeden weiteren Hund.

Erster Hund78 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen198 €pro Jahr

Steuersätze in Lebach

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Juli 2021
Erster Hund78 €
Zweiter Hund120 €
Jeder weitere Hund156 €
Gefährlicher Hundkein erhöhter Satz

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Lebach?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 78 € 780 €
2 Hunde 198 € 1.980 €
3 Hunde 354 € 3.540 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Lebach: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Lebach an.
  2. Hundehaftpflicht. In Saarland ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  3. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Lebach
  4. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 78 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. mit einem Viertel des Jahresbetrages.
  5. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe hilfloser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H), in der Regel ein Hund je Person
  • Sanitäts- und Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen mit bestandener Prüfung
  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Lebach aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
  • Hunde ausschließlich zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken sind nicht steuerbar

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde in nicht gewerblicher Schafhaltung

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Saarland

Hundehaftpflicht
In Saarland ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde und für Listenhunde ohne bestandenen Wesenstest: Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit mindestens 1 Million Euro für Personenschäden und 500.000 Euro für Sachschäden als Voraussetzung der Erlaubnis (§ 2 Abs. 3 Nr. 4 HuV SL).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Pit Bull Terrier. Die Ausbildung und das Halten dieser drei Rassen sind erlaubnispflichtig, solange nicht durch einen Wesenstest nachgewiesen wird, dass der einzelne Hund keine gesteigerte Aggressivität aufweist (§ 6 Abs. 1). Über den bestandenen Test stellt die Behörde eine Bescheinigung aus. Alle drei Jahre ist der Nachweis zu erneuern (§ 6 Abs. 2). Wer den Test nicht besteht, gilt als gefährlich (§ 6 Abs. 3). Daneben gelten Hunde nach ihrem Verhalten als gefährlich, etwa nach Beißvorfällen.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind landesweit an der Leine zu führen bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten, Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und in öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 5 Abs. 6 HuV SL). Gefährliche Hunde sind außerhalb des befriedeten Besitztums an der Leine mit Maulkorb zu führen (§ 5 Abs. 3). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per Polizeiverordnung.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund oder einen Listenhund ohne bestandenen Wesenstest halten will, braucht eine Erlaubnis. Dafür muss er mindestens 18 Jahre alt sein und die Sachkunde nachweisen (§ 2 Abs. 3 Nr. 1). Der Nachweis wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der Behörde anerkannten Lehrgang erbracht (§ 4 Abs. 1). Er gilt nur für den Hund, für den er erbracht wurde (§ 4 Abs. 2).
Rechtsgrundlage
Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland (HuV SL), Fassung vom 15. Dezember 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Saarland

Lebach im Vergleich

Lebach liegt 6 € über dem Median der 30 erfassten Städte und Gemeinden in Saarland (72 €). In Saarland teilt sich Lebach Platz 19 von 30 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Lebach Platz 450 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Lebach–78 €198 €
Eppelborn 4 km 69 € 165 €
Schmelz 5 km 84 € 204 €
Heusweiler 8 km 66 € 174 €
Nalbach 10 km 78 € 234 €
Saarwellingen 10 km 60 € 150 €
Median Saarland–72 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Lebach

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Lebach für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Lebach 198 € im Jahr: 78 € für den ersten und 120 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Lebach einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Lebach gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.

Bis wann muss ich einen Hund in Lebach anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Lebach innerhalb von 2 Wochen anmelden.

Wann ist die Hundesteuer in Lebach fällig?

Die Hundesteuersatzung von Lebach nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. mit einem Viertel des Jahresbetrages.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Lebach, Ratsbeschluss vom 22.04.2021, in Kraft 01.07.2021
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
22. April 2021
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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