Hundesteuer Lebach 2026
Stand: Satzung vom 22. April 2021, geprüft am 13. Oktober 2026
In Lebach kostet der erste Hund 78 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 120 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Juli 2021.
In Lebach wird die Hundesteuer pro Monat berechnet: 6,50 € für den ersten, 10 € für den zweiten und 13 € für jeden weiteren Hund.
Steuersätze in Lebach
| Erster Hund | 78 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 120 € |
| Jeder weitere Hund | 156 € |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Lebach?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 78 € | 780 € |
| 2 Hunde | 198 € | 1.980 € |
| 3 Hunde | 354 € | 3.540 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Lebach: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Lebach an.
- Hundehaftpflicht. In Saarland ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Lebach
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 78 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. mit einem Viertel des Jahresbetrages.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe hilfloser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H), in der Regel ein Hund je Person
- Sanitäts- und Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen mit bestandener Prüfung
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Lebach aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
- Hunde ausschließlich zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken sind nicht steuerbar
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde in nicht gewerblicher Schafhaltung
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Saarland
- Hundehaftpflicht
- In Saarland ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde und für Listenhunde ohne bestandenen Wesenstest: Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit mindestens 1 Million Euro für Personenschäden und 500.000 Euro für Sachschäden als Voraussetzung der Erlaubnis (§ 2 Abs. 3 Nr. 4 HuV SL).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Pit Bull Terrier. Die Ausbildung und das Halten dieser drei Rassen sind erlaubnispflichtig, solange nicht durch einen Wesenstest nachgewiesen wird, dass der einzelne Hund keine gesteigerte Aggressivität aufweist (§ 6 Abs. 1). Über den bestandenen Test stellt die Behörde eine Bescheinigung aus. Alle drei Jahre ist der Nachweis zu erneuern (§ 6 Abs. 2). Wer den Test nicht besteht, gilt als gefährlich (§ 6 Abs. 3). Daneben gelten Hunde nach ihrem Verhalten als gefährlich, etwa nach Beißvorfällen.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind landesweit an der Leine zu führen bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten, Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und in öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 5 Abs. 6 HuV SL). Gefährliche Hunde sind außerhalb des befriedeten Besitztums an der Leine mit Maulkorb zu führen (§ 5 Abs. 3). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per Polizeiverordnung.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund oder einen Listenhund ohne bestandenen Wesenstest halten will, braucht eine Erlaubnis. Dafür muss er mindestens 18 Jahre alt sein und die Sachkunde nachweisen (§ 2 Abs. 3 Nr. 1). Der Nachweis wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der Behörde anerkannten Lehrgang erbracht (§ 4 Abs. 1). Er gilt nur für den Hund, für den er erbracht wurde (§ 4 Abs. 2).
- Rechtsgrundlage
- Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland (HuV SL), Fassung vom 15. Dezember 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Lebach im Vergleich
Lebach liegt 6 € über dem Median der 30 erfassten Städte und Gemeinden in Saarland (72 €). In Saarland teilt sich Lebach Platz 19 von 30 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Lebach Platz 450 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Lebach | – | 78 € | 198 € |
| Eppelborn | 4 km | 69 € | 165 € |
| Schmelz | 5 km | 84 € | 204 € |
| Heusweiler | 8 km | 66 € | 174 € |
| Nalbach | 10 km | 78 € | 234 € |
| Saarwellingen | 10 km | 60 € | 150 € |
| Median Saarland | – | 72 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Lebach
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Lebach für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Lebach 198 € im Jahr: 78 € für den ersten und 120 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Lebach einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Lebach gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.
Bis wann muss ich einen Hund in Lebach anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Lebach innerhalb von 2 Wochen anmelden.
Wann ist die Hundesteuer in Lebach fällig?
Die Hundesteuersatzung von Lebach nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. mit einem Viertel des Jahresbetrages.
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Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Lebach, Ratsbeschluss vom 22.04.2021, in Kraft 01.07.2021
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 22. April 2021
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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