Hundesteuer Wadern 2026
Stand: Satzung vom 18. November 2021, geprüft am 13. Oktober 2026
In Wadern kostet der erste Hund 72 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 120 €. Für einen gefährlichen Hund werden 250 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2022.
Steuersätze in Wadern
| Erster Hund | 72 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 120 € |
| Jeder weitere Hund | 240 € |
| Gefährlicher Hund | 250 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 1 Abs. 1 und § 6 Abs. 1 der saarländischen Polizeiverordnung (American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Pit Bull Terrier und Kreuzungen) sowie im Einzelfall von der Ortspolizeibehörde bestimmte Hunde; erster gefährlicher Hund 250 €, zweiter und jeder weitere 500 €; neben gefährlichen Hunden gehaltene andere Hunde werden vorrangig gezählt
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Wadern?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 72 € | 720 € |
| 2 Hunde | 192 € | 1.920 € |
| 3 Hunde | 432 € | 4.320 € |
| 1 gefährlicher Hund | 250 € | 2.500 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Wadern: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Wadern an. Hund in Wadern anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Saarland ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Wadern
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 72 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (je ein Viertel).
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Wadern abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Wadern aufhalten und anderswo versteuert sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H), in der Regel ein Hund je Person
- Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Gebrauchshunde zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde direkt aus einem Tierheim des Deutschen Tierschutzbundes oder einer ähnlichen Einrichtung
- 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden und landwirtschaftlichen Anwesen mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude
- 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts- und Gebrauchshunde
- 50 % für brauchbare Jagdhunde nach § 27 SJG und Kadaversuchhunde
- Zwingersteuer für Züchter: 50 % des Satzes eines Erst- und Zweithundes je Zwinger (5 Hunde)
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Saarland
- Hundehaftpflicht
- In Saarland ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde und für Listenhunde ohne bestandenen Wesenstest: Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit mindestens 1 Million Euro für Personenschäden und 500.000 Euro für Sachschäden als Voraussetzung der Erlaubnis (§ 2 Abs. 3 Nr. 4 HuV SL).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Pit Bull Terrier. Die Ausbildung und das Halten dieser drei Rassen sind erlaubnispflichtig, solange nicht durch einen Wesenstest nachgewiesen wird, dass der einzelne Hund keine gesteigerte Aggressivität aufweist (§ 6 Abs. 1). Über den bestandenen Test stellt die Behörde eine Bescheinigung aus. Alle drei Jahre ist der Nachweis zu erneuern (§ 6 Abs. 2). Wer den Test nicht besteht, gilt als gefährlich (§ 6 Abs. 3). Daneben gelten Hunde nach ihrem Verhalten als gefährlich, etwa nach Beißvorfällen.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind landesweit an der Leine zu führen bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten, Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und in öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 5 Abs. 6 HuV SL). Gefährliche Hunde sind außerhalb des befriedeten Besitztums an der Leine mit Maulkorb zu führen (§ 5 Abs. 3). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per Polizeiverordnung.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund oder einen Listenhund ohne bestandenen Wesenstest halten will, braucht eine Erlaubnis. Dafür muss er mindestens 18 Jahre alt sein und die Sachkunde nachweisen (§ 2 Abs. 3 Nr. 1). Der Nachweis wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der Behörde anerkannten Lehrgang erbracht (§ 4 Abs. 1). Er gilt nur für den Hund, für den er erbracht wurde (§ 4 Abs. 2).
- Rechtsgrundlage
- Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland (HuV SL), Fassung vom 15. Dezember 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Wadern im Vergleich
Wadern entspricht genau dem Median der 30 erfassten Städte und Gemeinden in Saarland (72 €). In Saarland teilt sich Wadern Platz 13 von 30 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Wadern Platz 357 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Wadern | – | 72 € | 192 € |
| Schmelz | 11 km | 84 € | 204 € |
| Tholey | 12 km | 60 € | 144 € |
| Lebach | 14 km | 78 € | 198 € |
| Eppelborn | 16 km | 69 € | 165 € |
| Nalbach | 19 km | 78 € | 234 € |
| Median Saarland | – | 72 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Wadern
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Wadern für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Wadern 192 € im Jahr: 72 € für den ersten und 120 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Wadern einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Wadern 250 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 72 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Wadern anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Wadern innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Wadern fällig?
Die Hundesteuersatzung von Wadern nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (je ein Viertel).
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Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Wadern, Ratsbeschluss 18.11.2021, in Kraft 01.01.2022
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 18. November 2021
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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