Hundesteuer Quierschied 2026
Stand: Satzung vom 18. November 2021, geprüft am 13. Oktober 2026
In Quierschied kostet der erste Hund 72 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 144 €. Für einen gefährlichen Hund werden 240 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2022.
Steuersätze in Quierschied
| Erster Hund | 72 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 144 € |
| Jeder weitere Hund | 144 € |
| Gefährlicher Hund | 240 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 1 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 der saarländischen Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden; 240 € für den ersten und jeden weiteren gefährlichen Hund, keine Befreiung oder Ermäßigung; andere Hunde werden vorrangig gezählt
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Quierschied?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 72 € | 720 € |
| 2 Hunde | 216 € | 2.160 € |
| 3 Hunde | 360 € | 3.600 € |
| 1 gefährlicher Hund | 240 € | 2.400 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Quierschied: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Gemeinde Quierschied an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Saarland ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Quierschied
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 72 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Personen mit Aufenthalt bis zu zwei Monaten in der Gemeinde für bereits anderswo versteuerte Hunde
- Hunde aus Einrichtungen mit Erlaubnis nach § 11 TierSchG und bestätigter Gemeinnützigkeit: 12 Monate befreit
- Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H), in der Regel ein Hund je Person
- Hunde, die ausschließlich zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken gehalten werden, sind nicht steuerbar
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden und landwirtschaftlichen Anwesen mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude
- 50 % für geprüfte Sanitäts- und Rettungshunde
- 50 % für Hunde von Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II und einkommensmäßig Gleichstehenden
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Saarland
- Hundehaftpflicht
- In Saarland ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde und für Listenhunde ohne bestandenen Wesenstest: Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit mindestens 1 Million Euro für Personenschäden und 500.000 Euro für Sachschäden als Voraussetzung der Erlaubnis (§ 2 Abs. 3 Nr. 4 HuV SL).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Pit Bull Terrier. Die Ausbildung und das Halten dieser drei Rassen sind erlaubnispflichtig, solange nicht durch einen Wesenstest nachgewiesen wird, dass der einzelne Hund keine gesteigerte Aggressivität aufweist (§ 6 Abs. 1). Über den bestandenen Test stellt die Behörde eine Bescheinigung aus. Alle drei Jahre ist der Nachweis zu erneuern (§ 6 Abs. 2). Wer den Test nicht besteht, gilt als gefährlich (§ 6 Abs. 3). Daneben gelten Hunde nach ihrem Verhalten als gefährlich, etwa nach Beißvorfällen.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind landesweit an der Leine zu führen bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten, Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und in öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 5 Abs. 6 HuV SL). Gefährliche Hunde sind außerhalb des befriedeten Besitztums an der Leine mit Maulkorb zu führen (§ 5 Abs. 3). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per Polizeiverordnung.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund oder einen Listenhund ohne bestandenen Wesenstest halten will, braucht eine Erlaubnis. Dafür muss er mindestens 18 Jahre alt sein und die Sachkunde nachweisen (§ 2 Abs. 3 Nr. 1). Der Nachweis wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der Behörde anerkannten Lehrgang erbracht (§ 4 Abs. 1). Er gilt nur für den Hund, für den er erbracht wurde (§ 4 Abs. 2).
- Rechtsgrundlage
- Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland (HuV SL), Fassung vom 15. Dezember 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Quierschied im Vergleich
Quierschied entspricht genau dem Median der 30 erfassten Städte und Gemeinden in Saarland (72 €). In Saarland teilt sich Quierschied Platz 13 von 30 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Quierschied Platz 357 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Quierschied | – | 72 € | 216 € |
| Sulzbach | 3 km | 72 € | 216 € |
| St. Ingbert | 7 km | 84 € | 198 € |
| Schiffweiler | 8 km | 60 € | 180 € |
| Riegelsberg | 8 km | 81 € | 201 € |
| Heusweiler | 9 km | 66 € | 174 € |
| Median Saarland | – | 72 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Quierschied
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Quierschied für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Quierschied 216 € im Jahr: 72 € für den ersten und 144 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Quierschied einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Quierschied 240 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 72 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Quierschied anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Quierschied innerhalb von 2 Wochen anmelden.
Wann ist die Hundesteuer in Quierschied fällig?
Die Hundesteuersatzung von Quierschied nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
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Quelle
- Dokument
- 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Quierschied, Beschluss Gemeinderat 18.11.2021, in Kraft 01.01.2022
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 18. November 2021
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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