Hundesteuer Quierschied 2026

In Quierschied kostet der erste Hund 72 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 144 €. Für einen gefährlichen Hund werden 240 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2022.

Erster Hund72 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen216 €pro Jahr
Gefährlicher Hund240 €pro Jahr

Steuersätze in Quierschied

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2022
Erster Hund72 €
Zweiter Hund144 €
Jeder weitere Hund144 €
Gefährlicher Hund240 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 1 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 der saarländischen Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden; 240 € für den ersten und jeden weiteren gefährlichen Hund, keine Befreiung oder Ermäßigung; andere Hunde werden vorrangig gezählt

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Quierschied?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 72 € 720 €
2 Hunde 216 € 2.160 €
3 Hunde 360 € 3.600 €
1 gefährlicher Hund 240 € 2.400 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Quierschied: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Gemeinde Quierschied an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Saarland ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Quierschied
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 72 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Personen mit Aufenthalt bis zu zwei Monaten in der Gemeinde für bereits anderswo versteuerte Hunde
  • Hunde aus Einrichtungen mit Erlaubnis nach § 11 TierSchG und bestätigter Gemeinnützigkeit: 12 Monate befreit
  • Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden
  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H), in der Regel ein Hund je Person
  • Hunde, die ausschließlich zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken gehalten werden, sind nicht steuerbar

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden und landwirtschaftlichen Anwesen mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude
  • 50 % für geprüfte Sanitäts- und Rettungshunde
  • 50 % für Hunde von Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II und einkommensmäßig Gleichstehenden

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Saarland

Hundehaftpflicht
In Saarland ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde und für Listenhunde ohne bestandenen Wesenstest: Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit mindestens 1 Million Euro für Personenschäden und 500.000 Euro für Sachschäden als Voraussetzung der Erlaubnis (§ 2 Abs. 3 Nr. 4 HuV SL).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Pit Bull Terrier. Die Ausbildung und das Halten dieser drei Rassen sind erlaubnispflichtig, solange nicht durch einen Wesenstest nachgewiesen wird, dass der einzelne Hund keine gesteigerte Aggressivität aufweist (§ 6 Abs. 1). Über den bestandenen Test stellt die Behörde eine Bescheinigung aus. Alle drei Jahre ist der Nachweis zu erneuern (§ 6 Abs. 2). Wer den Test nicht besteht, gilt als gefährlich (§ 6 Abs. 3). Daneben gelten Hunde nach ihrem Verhalten als gefährlich, etwa nach Beißvorfällen.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind landesweit an der Leine zu führen bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten, Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und in öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 5 Abs. 6 HuV SL). Gefährliche Hunde sind außerhalb des befriedeten Besitztums an der Leine mit Maulkorb zu führen (§ 5 Abs. 3). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per Polizeiverordnung.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund oder einen Listenhund ohne bestandenen Wesenstest halten will, braucht eine Erlaubnis. Dafür muss er mindestens 18 Jahre alt sein und die Sachkunde nachweisen (§ 2 Abs. 3 Nr. 1). Der Nachweis wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der Behörde anerkannten Lehrgang erbracht (§ 4 Abs. 1). Er gilt nur für den Hund, für den er erbracht wurde (§ 4 Abs. 2).
Rechtsgrundlage
Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland (HuV SL), Fassung vom 15. Dezember 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Saarland

Quierschied im Vergleich

Quierschied entspricht genau dem Median der 30 erfassten Städte und Gemeinden in Saarland (72 €). In Saarland teilt sich Quierschied Platz 13 von 30 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Quierschied Platz 357 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Quierschied–72 €216 €
Sulzbach 3 km 72 € 216 €
St. Ingbert 7 km 84 € 198 €
Schiffweiler 8 km 60 € 180 €
Riegelsberg 8 km 81 € 201 €
Heusweiler 9 km 66 € 174 €
Median Saarland–72 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Quierschied

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Quierschied für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Quierschied 216 € im Jahr: 72 € für den ersten und 144 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Quierschied einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Quierschied 240 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 72 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Quierschied anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Quierschied innerhalb von 2 Wochen anmelden.

Wann ist die Hundesteuer in Quierschied fällig?

Die Hundesteuersatzung von Quierschied nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.

Quelle

Dokument
1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Quierschied, Beschluss Gemeinderat 18.11.2021, in Kraft 01.01.2022
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
18. November 2021
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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