Hundesteuer Sulzbach 2026
Stand: Satzung vom 19. Mai 2022, geprüft am 13. Oktober 2026
In Sulzbach kostet der erste Hund 72 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 144 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2023.
Steuersätze in Sulzbach
| Erster Hund | 72 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 144 € |
| Jeder weitere Hund | 144 € |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Sulzbach?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 72 € | 720 € |
| 2 Hunde | 216 € | 2.160 € |
| 3 Hunde | 360 € | 3.600 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Sulzbach: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Sulzbach an. Hund in Sulzbach anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Saarland ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Sulzbach
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 72 € im Jahr. Fällig: halbjährlich am 15. Februar und 15. August mit der Hälfte des Jahresbetrags.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Sulzbach abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Sulzbach/Saar aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag
- 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde, auf Antrag
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Saarland
- Hundehaftpflicht
- In Saarland ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde und für Listenhunde ohne bestandenen Wesenstest: Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit mindestens 1 Million Euro für Personenschäden und 500.000 Euro für Sachschäden als Voraussetzung der Erlaubnis (§ 2 Abs. 3 Nr. 4 HuV SL).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Pit Bull Terrier. Die Ausbildung und das Halten dieser drei Rassen sind erlaubnispflichtig, solange nicht durch einen Wesenstest nachgewiesen wird, dass der einzelne Hund keine gesteigerte Aggressivität aufweist (§ 6 Abs. 1). Über den bestandenen Test stellt die Behörde eine Bescheinigung aus. Alle drei Jahre ist der Nachweis zu erneuern (§ 6 Abs. 2). Wer den Test nicht besteht, gilt als gefährlich (§ 6 Abs. 3). Daneben gelten Hunde nach ihrem Verhalten als gefährlich, etwa nach Beißvorfällen.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind landesweit an der Leine zu führen bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten, Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und in öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 5 Abs. 6 HuV SL). Gefährliche Hunde sind außerhalb des befriedeten Besitztums an der Leine mit Maulkorb zu führen (§ 5 Abs. 3). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per Polizeiverordnung.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund oder einen Listenhund ohne bestandenen Wesenstest halten will, braucht eine Erlaubnis. Dafür muss er mindestens 18 Jahre alt sein und die Sachkunde nachweisen (§ 2 Abs. 3 Nr. 1). Der Nachweis wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der Behörde anerkannten Lehrgang erbracht (§ 4 Abs. 1). Er gilt nur für den Hund, für den er erbracht wurde (§ 4 Abs. 2).
- Rechtsgrundlage
- Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland (HuV SL), Fassung vom 15. Dezember 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Sulzbach im Vergleich
Sulzbach entspricht genau dem Median der 30 erfassten Städte und Gemeinden in Saarland (72 €). In Saarland teilt sich Sulzbach Platz 13 von 30 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Sulzbach Platz 357 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Sulzbach | – | 72 € | 216 € |
| Quierschied | 3 km | 72 € | 216 € |
| St. Ingbert | 5 km | 84 € | 198 € |
| Saarbrücken | 8 km | 120 € | 288 € |
| Riegelsberg | 8 km | 81 € | 201 € |
| Schiffweiler | 9 km | 60 € | 180 € |
| Median Saarland | – | 72 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Sulzbach
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Sulzbach für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Sulzbach 216 € im Jahr: 72 € für den ersten und 144 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Sulzbach einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Sulzbach gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.
Bis wann muss ich einen Hund in Sulzbach anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Sulzbach innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Sulzbach fällig?
Die Hundesteuersatzung von Sulzbach nennt als Fälligkeit: halbjährlich am 15. Februar und 15. August mit der Hälfte des Jahresbetrags.
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Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Sulzbach/Saar, zuletzt geändert durch Stadtratsbeschluss vom 19.05.2022, in Kraft 01.01.2023
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 19. Mai 2022
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden