Hundesteuer Riegelsberg 2026

In Riegelsberg kostet der erste Hund 81 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 120 €. Für einen gefährlichen Hund werden 405 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2019.

Erster Hund81 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen201 €pro Jahr
Gefährlicher Hund405 €pro Jahr

Steuersätze in Riegelsberg

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2019
Erster Hund81 €
Zweiter Hund120 €
Jeder weitere Hund141 €
Gefährlicher Hund405 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 2 der Satzung (§ 1 Abs. 1 und § 6 Abs. 1 der Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland): das Fünffache der Sätze, also 405 € für den ersten, 600 € für den zweiten, 705 € für jeden weiteren Hund

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Riegelsberg?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 81 € 810 €
2 Hunde 201 € 2.010 €
3 Hunde 342 € 3.420 €
1 gefährlicher Hund 405 € 4.050 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Riegelsberg: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Gemeinde Riegelsberg an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Saarland ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Riegelsberg
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 81 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November mit einem Viertel des Jahresbetrages.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Riegelsberg aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H), in der Regel ein Hund je Person
  • Hunde aus einer Einrichtung mit Erlaubnis nach § 11 TierSchG: 18 Monate befreit
  • Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung (SGB XII) oder Arbeitslosengeld II (SGB II) und einkommensmäßig Gleichstehende, nur für einen Hund
  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen
  • Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten
  • Hunde, die in Anstalten von Tierschutzvereinen vorübergehend untergebracht sind
  • Abgerichtete Hunde von Artisten oder berufsmäßigen Schaustellern
  • Hunde von Bewachungsunternehmen und berufsmäßigen Einzelwächtern
  • Hunde ausschließlich zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken sind nicht steuerbar

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • 50 % für Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit bestandener Prüfung

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Saarland

Hundehaftpflicht
In Saarland ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde und für Listenhunde ohne bestandenen Wesenstest: Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit mindestens 1 Million Euro für Personenschäden und 500.000 Euro für Sachschäden als Voraussetzung der Erlaubnis (§ 2 Abs. 3 Nr. 4 HuV SL).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Pit Bull Terrier. Die Ausbildung und das Halten dieser drei Rassen sind erlaubnispflichtig, solange nicht durch einen Wesenstest nachgewiesen wird, dass der einzelne Hund keine gesteigerte Aggressivität aufweist (§ 6 Abs. 1). Über den bestandenen Test stellt die Behörde eine Bescheinigung aus. Alle drei Jahre ist der Nachweis zu erneuern (§ 6 Abs. 2). Wer den Test nicht besteht, gilt als gefährlich (§ 6 Abs. 3). Daneben gelten Hunde nach ihrem Verhalten als gefährlich, etwa nach Beißvorfällen.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind landesweit an der Leine zu führen bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten, Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und in öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 5 Abs. 6 HuV SL). Gefährliche Hunde sind außerhalb des befriedeten Besitztums an der Leine mit Maulkorb zu führen (§ 5 Abs. 3). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per Polizeiverordnung.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund oder einen Listenhund ohne bestandenen Wesenstest halten will, braucht eine Erlaubnis. Dafür muss er mindestens 18 Jahre alt sein und die Sachkunde nachweisen (§ 2 Abs. 3 Nr. 1). Der Nachweis wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der Behörde anerkannten Lehrgang erbracht (§ 4 Abs. 1). Er gilt nur für den Hund, für den er erbracht wurde (§ 4 Abs. 2).
Rechtsgrundlage
Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland (HuV SL), Fassung vom 15. Dezember 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Saarland

Riegelsberg im Vergleich

Riegelsberg liegt 9 € über dem Median der 30 erfassten Städte und Gemeinden in Saarland (72 €). In Saarland steht Riegelsberg auf Platz 21 von 30 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Riegelsberg Platz 504 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Riegelsberg–81 €201 €
Heusweiler 4 km 66 € 174 €
Püttlingen 5 km 60 € 180 €
Quierschied 8 km 72 € 216 €
Sulzbach 8 km 72 € 216 €
Saarbrücken 8 km 120 € 288 €
Median Saarland–72 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Riegelsberg

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Riegelsberg für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Riegelsberg 201 € im Jahr: 81 € für den ersten und 120 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Riegelsberg einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Riegelsberg 405 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 81 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Riegelsberg anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Riegelsberg innerhalb von 2 Wochen anmelden.

Wann ist die Hundesteuer in Riegelsberg fällig?

Die Hundesteuersatzung von Riegelsberg nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November mit einem Viertel des Jahresbetrages.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Riegelsberg, Neufassung vom 10.12.2018, in Kraft seit 01.01.2019
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
10. Dezember 2018
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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