Hundesteuer Püttlingen 2026
Stand: Satzung vom 23. April 2008, geprüft am 13. Oktober 2026
In Püttlingen richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 60 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 90 €, zusammen 180 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 120 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2009.
Steuersätze in Püttlingen
| Hunde im Haushalt | je Hund | zusammen |
|---|---|---|
| 1 Hund | 60 € | 60 € |
| 2 Hunde | 90 € | 180 € |
| 3 oder mehr Hunde | 120 € | 360 € (bei 3) |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Wichtig: In Püttlingen gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Püttlingen?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 60 € | 600 € |
| 2 Hunde | 180 € | 1.800 € |
| 3 Hunde | 360 € | 3.600 € |
In Püttlingen zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Püttlingen: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Püttlingen an. Hund in Püttlingen anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Saarland ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Püttlingen
- Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag Jahresbetrag am 01.07.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Püttlingen abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hund, der ausschließlich dem Schutz und der Hilfe einer blinden, tauben oder sonst hilflosen Person dient (auf Antrag, für einen Hund)
- Geprüfter Melde-, Sanitäts- oder Schutzhund (auf Antrag, für einen Hund)
- Geprüfter Hund eines beauftragten Feld- und Forstaufsehers für den Feld-, Forst- und Jagdschutz (auf Antrag, für einen Hund)
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Püttlingen aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % auf Antrag für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Saarland
- Hundehaftpflicht
- In Saarland ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde und für Listenhunde ohne bestandenen Wesenstest: Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit mindestens 1 Million Euro für Personenschäden und 500.000 Euro für Sachschäden als Voraussetzung der Erlaubnis (§ 2 Abs. 3 Nr. 4 HuV SL).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Pit Bull Terrier. Die Ausbildung und das Halten dieser drei Rassen sind erlaubnispflichtig, solange nicht durch einen Wesenstest nachgewiesen wird, dass der einzelne Hund keine gesteigerte Aggressivität aufweist (§ 6 Abs. 1). Über den bestandenen Test stellt die Behörde eine Bescheinigung aus. Alle drei Jahre ist der Nachweis zu erneuern (§ 6 Abs. 2). Wer den Test nicht besteht, gilt als gefährlich (§ 6 Abs. 3). Daneben gelten Hunde nach ihrem Verhalten als gefährlich, etwa nach Beißvorfällen.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind landesweit an der Leine zu führen bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten, Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und in öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 5 Abs. 6 HuV SL). Gefährliche Hunde sind außerhalb des befriedeten Besitztums an der Leine mit Maulkorb zu führen (§ 5 Abs. 3). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per Polizeiverordnung.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund oder einen Listenhund ohne bestandenen Wesenstest halten will, braucht eine Erlaubnis. Dafür muss er mindestens 18 Jahre alt sein und die Sachkunde nachweisen (§ 2 Abs. 3 Nr. 1). Der Nachweis wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der Behörde anerkannten Lehrgang erbracht (§ 4 Abs. 1). Er gilt nur für den Hund, für den er erbracht wurde (§ 4 Abs. 2).
- Rechtsgrundlage
- Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland (HuV SL), Fassung vom 15. Dezember 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Püttlingen im Vergleich
Püttlingen liegt 12 € unter dem Median der 30 erfassten Städte und Gemeinden in Saarland (72 €). In Saarland teilt sich Püttlingen Platz 1 von 30 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Püttlingen Platz 163 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Püttlingen | – | 60 € | 180 € |
| Riegelsberg | 5 km | 81 € | 201 € |
| Völklingen | 5 km | 96 € | 240 € |
| Heusweiler | 6 km | 66 € | 174 € |
| Saarwellingen | 9 km | 60 € | 150 € |
| Saarbrücken | 10 km | 120 € | 288 € |
| Median Saarland | – | 72 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Püttlingen
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Püttlingen für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Püttlingen 180 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 90 €.
Gibt es in Püttlingen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Püttlingen gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.
Bis wann muss ich einen Hund in Püttlingen anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Püttlingen innerhalb von 1 Monat anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Püttlingen fällig?
Die Hundesteuersatzung von Püttlingen nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag Jahresbetrag am 01.07.
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Quelle
- Dokument
- Satzung der Stadt Püttlingen über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung), Neufassung vom 23.04.2008, in Kraft seit 01.01.2009
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 23. April 2008
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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