Hundesteuer Schiffweiler 2026
Stand: Satzung vom 25. September 2019, geprüft am 13. Oktober 2026
In Schiffweiler kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 120 €. Für einen gefährlichen Hund werden 180 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2020.
Steuersätze in Schiffweiler
| Erster Hund | 60 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 120 € |
| Jeder weitere Hund | 180 € |
| Gefährlicher Hund | 180 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 1 Abs. 1 und § 6 Abs. 1 der saarländischen Polizeiverordnung über gefährliche Hunde: erster Hund 180 €, zweiter 360 €, dritter und jeder weitere 540 €; keine Befreiung und keine Ermäßigung
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Schiffweiler?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 60 € | 600 € |
| 2 Hunde | 180 € | 1.800 € |
| 3 Hunde | 360 € | 3.600 € |
| 1 gefährlicher Hund | 180 € | 1.800 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Schiffweiler: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Gemeinde Schiffweiler an. Hund in Schiffweiler anmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde)
- Hundesteuermarke. Schiffweiler gibt keine Hundesteuermarke aus.
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- Hundehaftpflicht. In Saarland ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Schiffweiler gilt:
- Hunde aus einer saarländischen Tierschutzeinrichtung mit Erlaubnis nach § 11 TierSchG: 6 Monate befreit
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. mit einem Viertel des Jahresbetrags.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Schiffweiler abmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Schiffweiler aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H), in der Regel ein Hund je Person
- Hunde aus einer saarländischen Tierschutzeinrichtung mit Erlaubnis nach § 11 TierSchG: 6 Monate befreit
- Diensthunde der Polizei, des Zolls und der Bundeswehr
- Hunde, die ausschließlich zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken gehalten werden, sind nicht steuerbar
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden und landwirtschaftlichen Anwesen mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude
- 50 % für Sanitäts- und Rettungshunde mit Prüfung, die anerkannten Einrichtungen zur Verfügung stehen
- 50 % für den ersten Hund bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung (SGB XII) oder Arbeitslosengeld II (SGB II) und einkommensmäßig Gleichstehenden
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Saarland
- Hundehaftpflicht
- In Saarland ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde und für Listenhunde ohne bestandenen Wesenstest: Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit mindestens 1 Million Euro für Personenschäden und 500.000 Euro für Sachschäden als Voraussetzung der Erlaubnis (§ 2 Abs. 3 Nr. 4 HuV SL).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Pit Bull Terrier. Die Ausbildung und das Halten dieser drei Rassen sind erlaubnispflichtig, solange nicht durch einen Wesenstest nachgewiesen wird, dass der einzelne Hund keine gesteigerte Aggressivität aufweist (§ 6 Abs. 1). Über den bestandenen Test stellt die Behörde eine Bescheinigung aus. Alle drei Jahre ist der Nachweis zu erneuern (§ 6 Abs. 2). Wer den Test nicht besteht, gilt als gefährlich (§ 6 Abs. 3). Daneben gelten Hunde nach ihrem Verhalten als gefährlich, etwa nach Beißvorfällen.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind landesweit an der Leine zu führen bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten, Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und in öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 5 Abs. 6 HuV SL). Gefährliche Hunde sind außerhalb des befriedeten Besitztums an der Leine mit Maulkorb zu führen (§ 5 Abs. 3). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per Polizeiverordnung.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund oder einen Listenhund ohne bestandenen Wesenstest halten will, braucht eine Erlaubnis. Dafür muss er mindestens 18 Jahre alt sein und die Sachkunde nachweisen (§ 2 Abs. 3 Nr. 1). Der Nachweis wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der Behörde anerkannten Lehrgang erbracht (§ 4 Abs. 1). Er gilt nur für den Hund, für den er erbracht wurde (§ 4 Abs. 2).
- Rechtsgrundlage
- Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland (HuV SL), Fassung vom 15. Dezember 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Schiffweiler im Vergleich
Schiffweiler liegt 12 € unter dem Median der 30 erfassten Städte und Gemeinden in Saarland (72 €). In Saarland teilt sich Schiffweiler Platz 1 von 30 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Schiffweiler Platz 163 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Schiffweiler | – | 60 € | 180 € |
| Ottweiler | 4 km | 73,20 € | 183 € |
| Neunkirchen | 5 km | 84 € | 192 € |
| Quierschied | 8 km | 72 € | 216 € |
| Sulzbach | 9 km | 72 € | 216 € |
| Bexbach | 10 km | 72 € | 168 € |
| Median Saarland | – | 72 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Schiffweiler
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Schiffweiler für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Schiffweiler 180 € im Jahr: 60 € für den ersten und 120 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Schiffweiler einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Schiffweiler 180 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Schiffweiler anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Schiffweiler innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Gemeinde bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Schiffweiler befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Schiffweiler gilt: Hunde aus einer saarländischen Tierschutzeinrichtung mit Erlaubnis nach § 11 TierSchG: 6 Monate befreit.
Wann ist die Hundesteuer in Schiffweiler fällig?
Die Hundesteuersatzung von Schiffweiler nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. mit einem Viertel des Jahresbetrags.
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Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Schiffweiler (Hundesteuersatzung), Neufassung in Kraft 01.01.2020, Gemeinderatsbeschluss vom 25.09.2019
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 25. September 2019
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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