Hundesteuer Ottweiler 2026

In Ottweiler kostet der erste Hund 73,20 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 109,80 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2013.

Erster Hund73,20 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen183 €pro Jahr

Steuersätze in Ottweiler

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2013
Erster Hund73,20 €
Zweiter Hund109,80 €
Jeder weitere Hund146,40 €
Gefährlicher Hundkein erhöhter Satz

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Ottweiler?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 73,20 € 732 €
2 Hunde 183 € 1.830 €
3 Hunde 329,40 € 3.294 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Ottweiler: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Ottweiler an. Hund in Ottweiler anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundehaftpflicht. In Saarland ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  3. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Ottweiler gilt:
    • Hunde aus saarländischen Tierheimen: Steuerpflicht beginnt erst nach dem sechsten Monat der Übernahme
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  4. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 73,20 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes.
  5. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Ottweiler abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Diensthunde von Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
  • Privat gehaltene Hunde im Einsatz als Diensthunde bei Körperschaften des öffentlichen Rechts (Unentbehrlichkeit nachzuweisen)
  • Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
  • Hunde, die zum Schutze und zur Hilfe blinder, tauber oder völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind
  • Sanitäts- und Rettungshunde im Einsatz für gemeinnützige Einrichtungen und Verbände
  • Hunde, die in Tierschutzvereinen vorübergehend untergebracht sind
  • Hunde aus saarländischen Tierheimen: Steuerpflicht beginnt erst nach dem sechsten Monat der Übernahme

Ermäßigt wird

  • 50 % auf Antrag für Hunde zur Bewachung eines Gebäudes oder Gehöfts mehr als 300 Wegemeter vom nächsten Anwesen
  • 50 % auf Antrag für Hunde zur Bewachung besonderer Warenvorräte
  • 50 % auf Antrag für Hunde von Bewachungsunternehmen oder berufsmäßigen Einzelwächtern
  • 50 % auf Antrag für geprüfte Schutzhunde bei nachgewiesenem gesteigerten Schutzbedürfnis

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Saarland

Hundehaftpflicht
In Saarland ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde und für Listenhunde ohne bestandenen Wesenstest: Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit mindestens 1 Million Euro für Personenschäden und 500.000 Euro für Sachschäden als Voraussetzung der Erlaubnis (§ 2 Abs. 3 Nr. 4 HuV SL).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Pit Bull Terrier. Die Ausbildung und das Halten dieser drei Rassen sind erlaubnispflichtig, solange nicht durch einen Wesenstest nachgewiesen wird, dass der einzelne Hund keine gesteigerte Aggressivität aufweist (§ 6 Abs. 1). Über den bestandenen Test stellt die Behörde eine Bescheinigung aus. Alle drei Jahre ist der Nachweis zu erneuern (§ 6 Abs. 2). Wer den Test nicht besteht, gilt als gefährlich (§ 6 Abs. 3). Daneben gelten Hunde nach ihrem Verhalten als gefährlich, etwa nach Beißvorfällen.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind landesweit an der Leine zu führen bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten, Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und in öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 5 Abs. 6 HuV SL). Gefährliche Hunde sind außerhalb des befriedeten Besitztums an der Leine mit Maulkorb zu führen (§ 5 Abs. 3). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per Polizeiverordnung.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund oder einen Listenhund ohne bestandenen Wesenstest halten will, braucht eine Erlaubnis. Dafür muss er mindestens 18 Jahre alt sein und die Sachkunde nachweisen (§ 2 Abs. 3 Nr. 1). Der Nachweis wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der Behörde anerkannten Lehrgang erbracht (§ 4 Abs. 1). Er gilt nur für den Hund, für den er erbracht wurde (§ 4 Abs. 2).
Rechtsgrundlage
Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland (HuV SL), Fassung vom 15. Dezember 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Saarland

Ottweiler im Vergleich

Ottweiler liegt 1,20 € über dem Median der 30 erfassten Städte und Gemeinden in Saarland (72 €). In Saarland steht Ottweiler auf Platz 18 von 30 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden steht Ottweiler auf Platz 423 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Ottweiler–73,20 €183 €
Schiffweiler 4 km 60 € 180 €
Neunkirchen 6 km 84 € 192 €
St. Wendel 7 km 84 € 208 €
Bexbach 9 km 72 € 168 €
Quierschied 12 km 72 € 216 €
Median Saarland–72 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Ottweiler

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Ottweiler für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Ottweiler 183 € im Jahr: 73,20 € für den ersten und 109,80 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Ottweiler einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Ottweiler gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.

Bis wann muss ich einen Hund in Ottweiler anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Ottweiler innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Ottweiler befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Ottweiler gilt: Hunde aus saarländischen Tierheimen: Steuerpflicht beginnt erst nach dem sechsten Monat der Übernahme.

Wann ist die Hundesteuer in Ottweiler fällig?

Die Hundesteuersatzung von Ottweiler nennt als Fälligkeit: vierteljährlich nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Ottweiler in der Fassung der 2. Nachtragssatzung (in Kraft 01.01.2013)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
1. Januar 2013
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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