Hundesteuer Bexbach 2026

In Bexbach kostet der erste Hund 72 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 96 €. Für einen gefährlichen Hund werden 504 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2018.

Erster Hund72 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen168 €pro Jahr
Gefährlicher Hund504 €pro Jahr

Steuersätze in Bexbach

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2018
Erster Hund72 €
Zweiter Hund96 €
Jeder weitere Hund120 €
Gefährlicher Hund504 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 1 Abs. 1 und § 6 Abs. 1 der Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland (§ 2 Abs. 2 der Satzung); neben gefährlichen Hunden gehaltene andere Hunde werden vorrangig als erster/zweiter Hund gezählt

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Bexbach?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 72 € 720 €
2 Hunde 168 € 1.680 €
3 Hunde 288 € 2.880 €
1 gefährlicher Hund 504 € 5.040 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Bexbach: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Bexbach an. Hund in Bexbach anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Saarland ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Bexbach gilt:
    • Hunde aus dem Ria-Nickel-Tierheim Homburg: 1 Jahr befreit
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 72 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. mit einem Viertel des Jahresbetrages.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H), in der Regel nur ein Hund je Person
  • Hunde aus dem Ria-Nickel-Tierheim Homburg: 1 Jahr befreit
  • Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden, in der benötigten Anzahl
  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Bexbach aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
  • Hunde, die ausschließlich zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken gehalten werden, sind nicht steuerbar

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden und landwirtschaftlichen Anwesen, die mehr als 300 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • 50 % für geprüfte Melde-, Schutz-, Fährten-, Therapie-, Sanitäts- und Rettungshunde sowie geprüfte Jagdhunde
  • Zwingersteuer für Züchter: 50 % des Satzes für den ersten Hund je Zuchthund

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Saarland

Hundehaftpflicht
In Saarland ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde und für Listenhunde ohne bestandenen Wesenstest: Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit mindestens 1 Million Euro für Personenschäden und 500.000 Euro für Sachschäden als Voraussetzung der Erlaubnis (§ 2 Abs. 3 Nr. 4 HuV SL).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Pit Bull Terrier. Die Ausbildung und das Halten dieser drei Rassen sind erlaubnispflichtig, solange nicht durch einen Wesenstest nachgewiesen wird, dass der einzelne Hund keine gesteigerte Aggressivität aufweist (§ 6 Abs. 1). Über den bestandenen Test stellt die Behörde eine Bescheinigung aus. Alle drei Jahre ist der Nachweis zu erneuern (§ 6 Abs. 2). Wer den Test nicht besteht, gilt als gefährlich (§ 6 Abs. 3). Daneben gelten Hunde nach ihrem Verhalten als gefährlich, etwa nach Beißvorfällen.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind landesweit an der Leine zu führen bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten, Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und in öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 5 Abs. 6 HuV SL). Gefährliche Hunde sind außerhalb des befriedeten Besitztums an der Leine mit Maulkorb zu führen (§ 5 Abs. 3). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per Polizeiverordnung.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund oder einen Listenhund ohne bestandenen Wesenstest halten will, braucht eine Erlaubnis. Dafür muss er mindestens 18 Jahre alt sein und die Sachkunde nachweisen (§ 2 Abs. 3 Nr. 1). Der Nachweis wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der Behörde anerkannten Lehrgang erbracht (§ 4 Abs. 1). Er gilt nur für den Hund, für den er erbracht wurde (§ 4 Abs. 2).
Rechtsgrundlage
Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland (HuV SL), Fassung vom 15. Dezember 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Saarland

Bexbach im Vergleich

Bexbach entspricht genau dem Median der 30 erfassten Städte und Gemeinden in Saarland (72 €). In Saarland teilt sich Bexbach Platz 13 von 30 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Bexbach Platz 357 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Bexbach–72 €168 €
Neunkirchen 6 km 84 € 192 €
Homburg 7 km 96 € 216 €
Ottweiler 9 km 73,20 € 183 €
Schiffweiler 10 km 60 € 180 €
Blieskastel 12 km 90 € 210 €
Median Saarland–72 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bexbach

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Bexbach für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Bexbach 168 € im Jahr: 72 € für den ersten und 96 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Bexbach einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Bexbach 504 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 72 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Bexbach anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Bexbach innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Bexbach befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Bexbach gilt: Hunde aus dem Ria-Nickel-Tierheim Homburg: 1 Jahr befreit.

Wann ist die Hundesteuer in Bexbach fällig?

Die Hundesteuersatzung von Bexbach nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. mit einem Viertel des Jahresbetrages.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Bexbach vom 14.12.2017, in Kraft 01.01.2018
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
14. Dezember 2017
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden