Hundesteuer Blieskastel 2026

In Blieskastel kostet der erste Hund 90 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 120 €. Für einen gefährlichen Hund werden 450 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2018.

Erster Hund90 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen210 €pro Jahr
Gefährlicher Hund450 €pro Jahr

Steuersätze in Blieskastel

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2018
Erster Hund90 €
Zweiter Hund120 €
Jeder weitere Hund168 €
Gefährlicher Hund450 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 3 der Satzung: die in § 1 Abs. 1 der saarländischen Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden genannten Hunde; keine Steuerbefreiung

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Blieskastel?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 90 € 900 €
2 Hunde 210 € 2.100 €
3 Hunde 378 € 3.780 €
1 gefährlicher Hund 450 € 4.500 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Blieskastel: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Blieskastel an.
  2. Hundehaftpflicht. In Saarland ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  3. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Blieskastel
  4. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 90 € im Jahr. Fällig: 15.02. und 15.08. (erster und zweiter Hund je zur Hälfte); weitere Hunde je ein Viertel am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag Jahresbetrag am 1. Juli.
  5. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Erster Hund alleinlebender Halter ab 70 Jahren (Hund am Hauptwohnsitz dauerhaft gehalten), auf Antrag
  • Sanitätshunde für Sanitätskolonnen von Hilfsorganisationen des Katastrophenschutzes
  • Hunde in Tierheimen zur vorübergehenden Verwahrung
  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H), in der Regel ein Hund je Person
  • Wachhunde für Gebäude oder Warenvorräte außerhalb des geschlossenen Stadtgebiets, mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude, nur der erste Hund
  • Hunde ausschließlich zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken sind nicht steuerbar (mit Nachweis)

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Saarland

Hundehaftpflicht
In Saarland ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde und für Listenhunde ohne bestandenen Wesenstest: Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit mindestens 1 Million Euro für Personenschäden und 500.000 Euro für Sachschäden als Voraussetzung der Erlaubnis (§ 2 Abs. 3 Nr. 4 HuV SL).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Pit Bull Terrier. Die Ausbildung und das Halten dieser drei Rassen sind erlaubnispflichtig, solange nicht durch einen Wesenstest nachgewiesen wird, dass der einzelne Hund keine gesteigerte Aggressivität aufweist (§ 6 Abs. 1). Über den bestandenen Test stellt die Behörde eine Bescheinigung aus. Alle drei Jahre ist der Nachweis zu erneuern (§ 6 Abs. 2). Wer den Test nicht besteht, gilt als gefährlich (§ 6 Abs. 3). Daneben gelten Hunde nach ihrem Verhalten als gefährlich, etwa nach Beißvorfällen.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind landesweit an der Leine zu führen bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten, Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und in öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 5 Abs. 6 HuV SL). Gefährliche Hunde sind außerhalb des befriedeten Besitztums an der Leine mit Maulkorb zu führen (§ 5 Abs. 3). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per Polizeiverordnung.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund oder einen Listenhund ohne bestandenen Wesenstest halten will, braucht eine Erlaubnis. Dafür muss er mindestens 18 Jahre alt sein und die Sachkunde nachweisen (§ 2 Abs. 3 Nr. 1). Der Nachweis wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der Behörde anerkannten Lehrgang erbracht (§ 4 Abs. 1). Er gilt nur für den Hund, für den er erbracht wurde (§ 4 Abs. 2).
Rechtsgrundlage
Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland (HuV SL), Fassung vom 15. Dezember 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Saarland

Blieskastel im Vergleich

Blieskastel liegt 18 € über dem Median der 30 erfassten Städte und Gemeinden in Saarland (72 €). In Saarland steht Blieskastel auf Platz 26 von 30 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Blieskastel Platz 594 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Blieskastel–90 €210 €
Zweibrücken 8 km 110 € 260 €
St. Ingbert 11 km 84 € 198 €
Homburg 12 km 96 € 216 €
Bexbach 12 km 72 € 168 €
Neunkirchen 13 km 84 € 192 €
Median Saarland–72 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Blieskastel

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Blieskastel für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Blieskastel 210 € im Jahr: 90 € für den ersten und 120 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Blieskastel einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Blieskastel 450 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 90 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Blieskastel anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Blieskastel innerhalb von 2 Wochen anmelden.

Wann ist die Hundesteuer in Blieskastel fällig?

Die Hundesteuersatzung von Blieskastel nennt als Fälligkeit: 15.02. und 15.08. (erster und zweiter Hund je zur Hälfte); weitere Hunde je ein Viertel am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag Jahresbetrag am 1. Juli.

Quelle

Dokument
Satzung der Stadt Blieskastel über die Erhebung einer Hundesteuer vom 21.09.2017, in Kraft 01.01.2018
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
21. September 2017
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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