Hundesteuer Eppstein 2026
Stand: Satzung vom 19. September 2024, geprüft am 13. Oktober 2026
In Eppstein kostet der erste Hund 84 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 132 €. Für einen gefährlichen Hund werden 700 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.
Steuersätze in Eppstein
| Erster Hund | 84 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 132 € |
| Jeder weitere Hund | 180 € |
| Gefährlicher Hund | 700 € |
Als gefährlich gilt: Hunde der Rassen und Gruppen sowie Kreuzungen, deren Gefährlichkeit nach § 2 Abs. 1 S. 2 der Hessischen Gefahrenabwehrverordnung vermutet wird (u. a. Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler mit Ausnahme von Altbeständen), oder die nach § 2 Abs. 2 der Verordnung gefährlich sind; keine Befreiung
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Eppstein?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 84 € | 840 € |
| 2 Hunde | 216 € | 2.160 € |
| 3 Hunde | 396 € | 3.960 € |
| 1 gefährlicher Hund | 700 € | 7.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Eppstein: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Eppstein an. Hund in Eppstein anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Eppstein gilt:
- Hunde aus einem Tierheim: befreit bis zum Ende des auf das Erwerbsjahr folgenden Kalenderjahres
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 84 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 01. Juli mit dem Jahresbetrag.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Eppstein abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Assistenzhunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe behinderter Personen dienen (Ausbildungsnachweis)
- Hunde zur Therapie von an Depressionen erkrankten Menschen (psychologische Bescheinigung)
- Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten
- Hunde ausschließlich zu erwerbswirtschaftlichen Zwecken (u. a. Herdengebrauchshunde, Hunde angemeldeter Hundehändler)
- Hunde, die vorübergehend in Einrichtungen von Tierschutzvereinen untergebracht sind
- Hunde aus einem Tierheim: befreit bis zum Ende des auf das Erwerbsjahr folgenden Kalenderjahres
- Geprüfte Rettungshunde
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Hessen
- Hundehaftpflicht
- In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht für alle Hunde. Wer einen erlaubnispflichtigen (gefährlichen) Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen und aufrechterhalten (§ 71a Abs. 2 HSOG). Das betrifft Listenhunde und auffällige Hunde. Der Nachweis ist Voraussetzung für die Erlaubnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 HundeVO). Wer nach § 3a HundeVO von der Erlaubnispflicht befreit ist, fällt nicht unter diese Pflicht.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Für die neun Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen wird die Gefährlichkeit vermutet (§ 2 Abs. 1 HundeVO). Es gibt nur eine Liste ohne Kategorien. Daneben gilt jeder Hund als gefährlich, der zum Beispiel einen Menschen ohne Anlass gebissen, ein anderes Tier durch Biss geschädigt oder unkontrolliert Wild gehetzt hat (§ 2 Abs. 2).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht in Hessen. Hunde dürfen aber außerhalb des eingefriedeten Besitztums nicht unbeaufsichtigt laufen und brauchen ein Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift des Halters. Alle Hunde müssen an die Leine bei Versammlungen, Volksfesten, Märkten, Messen und anderen Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln. Das gilt auch auf Flächen, die die Gemeinde bestimmt, etwa Parks, Grünanlagen und Fußgängerzonen. Im Jagdbezirk dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Gemeinden können das Anleinen in der Flur per Satzung regeln, auch für die Brut- und Setzzeit.
- Sachkunde
- Nur Halter und Führer gefährlicher Hunde (Rasseliste oder auffällige Hunde) brauchen einen Sachkundenachweis. Er ist bei der ersten Erlaubnis vorzulegen und gilt nur für den einen Hund. Der Nachweis ist erst fällig, wenn der Hund 15 Monate alt ist. Das gilt nicht, wenn er vorher auffällig war oder aus einer Aggressionszucht stammt (§ 4 Abs. 4). Für gewöhnliche Hunde gibt es in Hessen keinen Sachkundenachweis und keinen Hundeführerschein.
- Rechtsgrundlage
- Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Eppstein im Vergleich
Eppstein liegt 8,50 € über dem Median der 94 erfassten Städte und Gemeinden in Hessen (75,50 €). In Hessen teilt sich Eppstein Platz 50 von 94 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Eppstein Platz 509 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Eppstein | – | 84 € | 216 € |
| Kelkheim (Taunus) | 4 km | 96 € | 192 € |
| Niedernhausen | 6 km | 72 € | 240 € |
| Hofheim am Taunus | 7 km | 120 € | 240 € |
| Hattersheim am Main | 10 km | 93 € | 228 € |
| Eschborn | 12 km | keine Steuer | keine Steuer |
| Median Hessen | – | 75,50 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Eppstein
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Eppstein für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Eppstein 216 € im Jahr: 84 € für den ersten und 132 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Eppstein einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Eppstein 700 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 84 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Eppstein anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Eppstein innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Eppstein befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Eppstein gilt: Hunde aus einem Tierheim: befreit bis zum Ende des auf das Erwerbsjahr folgenden Kalenderjahres.
Wann ist die Hundesteuer in Eppstein fällig?
Die Hundesteuersatzung von Eppstein nennt als Fälligkeit: jährlich zum 01. Juli mit dem Jahresbetrag.
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Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Eppstein, Beschluss vom 19.09.2024, in Kraft 01.01.2025
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 19. September 2024
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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