Hundesteuer Gehrden 2026

In Gehrden kostet der erste Hund 96 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 186 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2022.

Erster Hund96 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen282 €pro Jahr

Steuersätze in Gehrden

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2022
Erster Hund96 €
Zweiter Hund186 €
Jeder weitere Hund186 €
Gefährlicher Hundkein erhöhter Satz

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Gehrden?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 96 € 960 €
2 Hunde 282 € 2.820 €
3 Hunde 468 € 4.680 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Gehrden: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Gehrden an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Gehrden
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 96 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (auf Antrag Jahreszahlung zum 01.07.).
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten und die Hunde anderswo versteuern
  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird
  • Gebrauchshunde von Forst-, Jagd- und Feldschutzkräften in der erforderlichen Anzahl
  • Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
  • Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten
  • Hunde wissenschaftlicher Institute ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken
  • Hunde, die in Anstalten von Tierschutzvereinen vorübergehend untergebracht sind
  • Blindenführhunde
  • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude
  • 50 % für Hunde von Bewachungsgewerbe und berufsmäßigen Einzelwächtern
  • 50 % für Hunde von Artisten oder berufsmäßigen Schaustellern
  • 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde
  • 50 % für Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung
  • 50 % für Hunde von Empfängern von Sozialhilfe und einkommensmäßig Gleichgestellten, nur für den ersten Hund
  • Zwingersteuer für Züchter: die Hälfte der Steuer für einen ersten Hund je Zuchthund, insgesamt höchstens die Steuer für zwei Hunde

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Niedersachsen

Hundehaftpflicht
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Schäden durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen (§ 5). Ausgenommen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und fremde Streitkräfte für ihre Diensthunde.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Die Fachbehörde prüft nach einem Hinweis auf gesteigerte Aggressivität (Biss, übermäßige Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe, Zucht oder Ausbildung darauf) und stellt im Einzelfall fest, ob der Hund gefährlich ist (§ 7). Eine Klage dagegen hat keine aufschiebende Wirkung.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Das NHundG verlangt nur, Hunde so zu halten und zu führen, dass keine Gefahr ausgeht (§ 2). Innerorts regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Verordnung. Gefährliche Hunde sind ab der Feststellung außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke anzuleinen und tragen einen Beißkorb (§ 9).
Sachkunde
Wer einen Hund hält, braucht die nötige Sachkunde (§ 3). Die Gemeinde kann den Nachweis verlangen. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung abzulegen, die praktische Prüfung im ersten Jahr der Hundehaltung. Die Prüfung muss nur einmal bestanden werden.
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Niedersachsen

Gehrden im Vergleich

Gehrden liegt 24 € über dem Median der 148 erfassten Städte und Gemeinden in Niedersachsen (72 €). In Niedersachsen teilt sich Gehrden Platz 112 von 148 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Gehrden Platz 668 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Gehrden–96 €282 €
Ronnenberg 4 km 120 € 300 €
Wennigsen 5 km 90 € 230 €
Seelze 9 km 158 € 384 €
Barsinghausen 9 km 128 € 300 €
Hannover 12 km 150 € 426 €
Median Niedersachsen–72 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Gehrden

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Gehrden für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Gehrden 282 € im Jahr: 96 € für den ersten und 186 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Gehrden einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Gehrden gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.

Bis wann muss ich einen Hund in Gehrden anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Gehrden innerhalb von 14 Tagen anmelden.

Wann ist die Hundesteuer in Gehrden fällig?

Die Hundesteuersatzung von Gehrden nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (auf Antrag Jahreszahlung zum 01.07.).

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Gehrden, Ratsbeschluss vom 15.12.2021, in Kraft 01.01.2022
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
15. Dezember 2021
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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