Hundesteuer Wennigsen 2026

In Wennigsen kostet der erste Hund 90 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 140 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2016.

Erster Hund90 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen230 €pro Jahr

Steuersätze in Wennigsen

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2016
Erster Hund90 €
Zweiter Hund140 €
Jeder weitere Hund140 €
Gefährlicher Hundkein erhöhter Satz

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Wennigsen?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 90 € 900 €
2 Hunde 230 € 2.300 €
3 Hunde 370 € 3.700 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Wennigsen: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde Wennigsen an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Wennigsen gilt:
    • Hunde aus einem deutschen Tierheim: im ersten Jahr nach der Übernahme befreit
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 90 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Gemeindegebiet aufhalten und die Hunde nachweislich anderswo versteuern
  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird
  • Gebrauchshunde von Forstbeamten, im Privatforstdienst Angestellten, bestätigten Jagdaufsehern und Feldschutzkräften in der erforderlichen Anzahl
  • Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
  • Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten
  • Hunde wissenschaftlicher Institute, ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken
  • Hunde in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen (vorübergehend untergebracht)
  • Blindenführhunde
  • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind
  • Hunde aus einem deutschen Tierheim: im ersten Jahr nach der Übernahme befreit

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • 50 % für Hunde zugelassener Bewachungsunternehmen oder berufsmäßiger Einzelwächter
  • 50 % für abgerichtete Hunde von Artisten oder berufsmäßigen Schaustellern
  • 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde (Prüfungszeugnis nicht älter als zwei Jahre)

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Niedersachsen

Hundehaftpflicht
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Schäden durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen (§ 5). Ausgenommen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und fremde Streitkräfte für ihre Diensthunde.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Die Fachbehörde prüft nach einem Hinweis auf gesteigerte Aggressivität (Biss, übermäßige Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe, Zucht oder Ausbildung darauf) und stellt im Einzelfall fest, ob der Hund gefährlich ist (§ 7). Eine Klage dagegen hat keine aufschiebende Wirkung.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Das NHundG verlangt nur, Hunde so zu halten und zu führen, dass keine Gefahr ausgeht (§ 2). Innerorts regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Verordnung. Gefährliche Hunde sind ab der Feststellung außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke anzuleinen und tragen einen Beißkorb (§ 9).
Sachkunde
Wer einen Hund hält, braucht die nötige Sachkunde (§ 3). Die Gemeinde kann den Nachweis verlangen. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung abzulegen, die praktische Prüfung im ersten Jahr der Hundehaltung. Die Prüfung muss nur einmal bestanden werden.
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Niedersachsen

Wennigsen im Vergleich

Wennigsen liegt 18 € über dem Median der 148 erfassten Städte und Gemeinden in Niedersachsen (72 €). In Niedersachsen teilt sich Wennigsen Platz 104 von 148 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Wennigsen Platz 594 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Wennigsen–90 €230 €
Gehrden 5 km 96 € 282 €
Ronnenberg 7 km 120 € 300 €
Springe 7 km 96 € 246 €
Barsinghausen 8 km 128 € 300 €
Pattensen 13 km 84 € 192 €
Median Niedersachsen–72 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Wennigsen

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Wennigsen für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Wennigsen 230 € im Jahr: 90 € für den ersten und 140 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Wennigsen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Wennigsen gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.

Bis wann muss ich einen Hund in Wennigsen anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Wennigsen innerhalb von 14 Tagen anmelden.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Wennigsen befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Wennigsen gilt: Hunde aus einem deutschen Tierheim: im ersten Jahr nach der Übernahme befreit.

Wann ist die Hundesteuer in Wennigsen fällig?

Die Hundesteuersatzung von Wennigsen nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Gemeinde Wennigsen (Deister) vom 21.12.2015 (Ratsbeschluss 17.12.2015), in Kraft 01.01.2016
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
21. Dezember 2015
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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