Hundesteuer Pattensen 2026

In Pattensen kostet der erste Hund 84 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 108 €. Für einen gefährlichen Hund werden 648 € fällig.

Erster Hund84 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen192 €pro Jahr
Gefährlicher Hund648 €pro Jahr

Steuersätze in Pattensen

Hundesteuer pro Hund und Jahr
Erster Hund84 €
Zweiter Hund108 €
Jeder weitere Hund132 €
Gefährlicher Hund648 €

Als gefährlich gilt: Hunde, deren Gefährlichkeit die zuständige Behörde nach § 3 Abs. 3 NHundG festgestellt hat; 648 € je Hund, keine Befreiung oder Ermäßigung

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Pattensen?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 84 € 840 €
2 Hunde 192 € 1.920 €
3 Hunde 324 € 3.240 €
1 gefährlicher Hund 648 € 6.480 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Pattensen: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Pattensen an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Pattensen
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 84 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag halbjährlich oder am 1. Juli als Jahresbetrag.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen
  • Gebrauchshunde von Forstbeamten, Privatforstdienst, Jagdaufsehern und Feldschutzkräften in erforderlicher Anzahl
  • Herdengebrauchshunde in erforderlicher Anzahl
  • Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten
  • Hunde, die in Anstalten von Tierschutzvereinen vorübergehend untergebracht sind
  • Blindenführhunde
  • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder sonst behinderter Personen unentbehrlich sind
  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Pattensen aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • 50 % für Hunde von Bewachungsunternehmen oder berufsmäßigen Einzelwächtern im Wachdienst
  • 50 % für abgerichtete Hunde von Artisten oder Schaustellern
  • 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Niedersachsen

Hundehaftpflicht
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Schäden durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen (§ 5). Ausgenommen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und fremde Streitkräfte für ihre Diensthunde.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Die Fachbehörde prüft nach einem Hinweis auf gesteigerte Aggressivität (Biss, übermäßige Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe, Zucht oder Ausbildung darauf) und stellt im Einzelfall fest, ob der Hund gefährlich ist (§ 7). Eine Klage dagegen hat keine aufschiebende Wirkung.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Das NHundG verlangt nur, Hunde so zu halten und zu führen, dass keine Gefahr ausgeht (§ 2). Innerorts regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Verordnung. Gefährliche Hunde sind ab der Feststellung außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke anzuleinen und tragen einen Beißkorb (§ 9).
Sachkunde
Wer einen Hund hält, braucht die nötige Sachkunde (§ 3). Die Gemeinde kann den Nachweis verlangen. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung abzulegen, die praktische Prüfung im ersten Jahr der Hundehaltung. Die Prüfung muss nur einmal bestanden werden.
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Niedersachsen

Pattensen im Vergleich

Pattensen liegt 12 € über dem Median der 148 erfassten Städte und Gemeinden in Niedersachsen (72 €). In Niedersachsen teilt sich Pattensen Platz 90 von 148 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Pattensen Platz 509 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Pattensen–84 €192 €
Laatzen 6 km 96 € 276 €
Sarstedt 7 km 76 € 196 €
Ronnenberg 10 km 120 € 300 €
Nordstemmen 12 km 96 € 252 €
Hannover 12 km 150 € 426 €
Median Niedersachsen–72 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Pattensen

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Pattensen für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Pattensen 192 € im Jahr: 84 € für den ersten und 108 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Pattensen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Pattensen 648 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 84 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Pattensen anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Pattensen innerhalb von 14 Tagen anmelden.

Wann ist die Hundesteuer in Pattensen fällig?

Die Hundesteuersatzung von Pattensen nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag halbjährlich oder am 1. Juli als Jahresbetrag.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Pattensen, Ortsrechtssammlung 2.7, Stand 14.03.2013 inkl. 4. Änderungssatzung
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
14. März 2013
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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