Hundesteuer Nordstemmen 2026

In Nordstemmen kostet der erste Hund 96 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 156 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.

Erster Hund96 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen252 €pro Jahr
Gefährlicher Hund600 €pro Jahr

Steuersätze in Nordstemmen

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2025
Erster Hund96 €
Zweiter Hund156 €
Jeder weitere Hund216 €
Gefährlicher Hund600 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 3 der Satzung: Hunde, bei denen die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach dem Niedersächsischen Hundegesetz festgestellt hat; 600 € für den ersten, 800 € für jeden weiteren gefährlichen Hund

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Nordstemmen?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 96 € 960 €
2 Hunde 252 € 2.520 €
3 Hunde 468 € 4.680 €
1 gefährlicher Hund 600 € 6.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Nordstemmen: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Woche bei der Gemeinde Nordstemmen an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Nordstemmen
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 96 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (auf Antrag Jahresbetrag am 01.07.).
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen sowie Sanitäts-, Schutz- oder Rettungshunde anerkannter Einheiten mit bestandener Prüfung, auf Antrag
  • Diensthunde nach ihrem Dienstende, auf Antrag
  • Blindenführhunde, auf Antrag
  • Hunde, die zum Schutze und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind (Merkzeichen B, aG oder H), auf Antrag
  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Nordstemmen aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Niedersachsen

Hundehaftpflicht
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Schäden durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen (§ 5). Ausgenommen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und fremde Streitkräfte für ihre Diensthunde.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Die Fachbehörde prüft nach einem Hinweis auf gesteigerte Aggressivität (Biss, übermäßige Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe, Zucht oder Ausbildung darauf) und stellt im Einzelfall fest, ob der Hund gefährlich ist (§ 7). Eine Klage dagegen hat keine aufschiebende Wirkung.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Das NHundG verlangt nur, Hunde so zu halten und zu führen, dass keine Gefahr ausgeht (§ 2). Innerorts regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Verordnung. Gefährliche Hunde sind ab der Feststellung außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke anzuleinen und tragen einen Beißkorb (§ 9).
Sachkunde
Wer einen Hund hält, braucht die nötige Sachkunde (§ 3). Die Gemeinde kann den Nachweis verlangen. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung abzulegen, die praktische Prüfung im ersten Jahr der Hundehaltung. Die Prüfung muss nur einmal bestanden werden.
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Niedersachsen

Nordstemmen im Vergleich

Nordstemmen liegt 24 € über dem Median der 148 erfassten Städte und Gemeinden in Niedersachsen (72 €). In Niedersachsen teilt sich Nordstemmen Platz 112 von 148 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Nordstemmen Platz 668 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Nordstemmen–96 €252 €
Sarstedt 10 km 76 € 196 €
Hildesheim 11 km 150 € 360 €
Pattensen 12 km 84 € 192 €
Springe 16 km 96 € 246 €
Laatzen 17 km 96 € 276 €
Median Niedersachsen–72 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Nordstemmen

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Nordstemmen für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Nordstemmen 252 € im Jahr: 96 € für den ersten und 156 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Nordstemmen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Nordstemmen 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 96 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Nordstemmen anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Nordstemmen innerhalb von 1 Woche anmelden.

Wann ist die Hundesteuer in Nordstemmen fällig?

Die Hundesteuersatzung von Nordstemmen nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (auf Antrag Jahresbetrag am 01.07.).

Quelle

Dokument
1. Änderungssatzung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Nordstemmen (Ratsbeschluss 24.09.2024, in Kraft 01.01.2025), zu Grundsatzung vom 02.12.2010
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
24. September 2024
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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