Hundesteuer Sarstedt 2026
Stand: Satzung vom 5. Juli 2022, geprüft am 13. Oktober 2026
In Sarstedt kostet der erste Hund 76 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 120 €. Für einen gefährlichen Hund werden 200 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2023.
Bei der Anmeldung sind Chip-Nummer, Sachkundenachweis, Registrierung im zentralen Hunderegister und Haftpflichtversicherung anzugeben.
Steuersätze in Sarstedt
| Erster Hund | 76 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 120 € |
| Jeder weitere Hund | 170 € |
| Gefährlicher Hund | 200 € |
Als gefährlich gilt: Hunde, deren Gefährlichkeit die Fachbehörde nach § 7 NHundG festgestellt hat; erster 200 €, zweiter 300 €, jeder weitere 500 €; bei Befreiung vom Leinen- und Maulkorbzwang gelten die normalen Sätze
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Sarstedt?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 76 € | 760 € |
| 2 Hunde | 196 € | 1.960 € |
| 3 Hunde | 366 € | 3.660 € |
| 1 gefährlicher Hund | 200 € | 2.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Sarstedt: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Sarstedt an. Hund in Sarstedt anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
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- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Sarstedt gilt:
- Hunde aus dem Tierheim: 1 Jahr befreit
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 76 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Sarstedt abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen sowie Diensthunde nach ihrem Dienstende
- Gebrauchshunde von Forstbeamten, Privatforstdienst, bestätigten Jagdaufsehern und Feldschutzkräften in erforderlicher Anzahl
- Blindenführhunde
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind
- Hunde aus dem Tierheim: 1 Jahr befreit
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Sarstedt aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde in Hilfsorganisationen
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Niedersachsen
- Hundehaftpflicht
- In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Schäden durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen (§ 5). Ausgenommen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und fremde Streitkräfte für ihre Diensthunde.
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Die Fachbehörde prüft nach einem Hinweis auf gesteigerte Aggressivität (Biss, übermäßige Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe, Zucht oder Ausbildung darauf) und stellt im Einzelfall fest, ob der Hund gefährlich ist (§ 7). Eine Klage dagegen hat keine aufschiebende Wirkung.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Das NHundG verlangt nur, Hunde so zu halten und zu führen, dass keine Gefahr ausgeht (§ 2). Innerorts regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Verordnung. Gefährliche Hunde sind ab der Feststellung außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke anzuleinen und tragen einen Beißkorb (§ 9).
- Sachkunde
- Wer einen Hund hält, braucht die nötige Sachkunde (§ 3). Die Gemeinde kann den Nachweis verlangen. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung abzulegen, die praktische Prüfung im ersten Jahr der Hundehaltung. Die Prüfung muss nur einmal bestanden werden.
- Rechtsgrundlage
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Sarstedt im Vergleich
Sarstedt liegt 4 € über dem Median der 148 erfassten Städte und Gemeinden in Niedersachsen (72 €). In Niedersachsen steht Sarstedt auf Platz 80 von 148 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Sarstedt Platz 448 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Sarstedt | – | 76 € | 196 € |
| Pattensen | 7 km | 84 € | 192 € |
| Nordstemmen | 10 km | 96 € | 252 € |
| Laatzen | 10 km | 96 € | 276 € |
| Hildesheim | 11 km | 150 € | 360 € |
| Sehnde | 11 km | 84 € | 204 € |
| Median Niedersachsen | – | 72 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Sarstedt
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Sarstedt für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Sarstedt 196 € im Jahr: 76 € für den ersten und 120 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Sarstedt einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Sarstedt 200 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 76 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Sarstedt anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Sarstedt innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Sarstedt befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Sarstedt gilt: Hunde aus dem Tierheim: 1 Jahr befreit.
Wann ist die Hundesteuer in Sarstedt fällig?
Die Hundesteuersatzung von Sarstedt nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
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Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Sarstedt, Ratsbeschluss 05.07.2022, in Kraft 01.01.2023
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 5. Juli 2022
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden