Hundesteuer Germersheim 2026

In Germersheim kostet der erste Hund 120 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Erster Hund120 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen240 €pro Jahr
Gefährlicher Hund600 €pro Jahr

Steuersätze in Germersheim

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund120 €
Zweiter Hund120 €
Jeder weitere Hund120 €
Gefährlicher Hund600 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 3 der Satzung (bissig, Wild oder Vieh hetzend, Menschen anspringend, übermäßige Kampfbereitschaft); bei Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Abkömmlingen wird die Gefährlichkeit unwiderlegbar vermutet

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Germersheim?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 120 € 1.200 €
2 Hunde 240 € 2.400 €
3 Hunde 360 € 3.600 €
1 gefährlicher Hund 600 € 6.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Germersheim: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Germersheim an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Germersheim
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 120 € im Jahr. Fällig: 15. Februar mit dem vollen Jahresbetrag.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Assistenzhunde nach § 12e BGG mit Ausbildung und Zertifikat sowie Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind (nur für einen Hund)
  • Rettungshunde mit bestandener Prüfung, die regelmäßig und uneingeschränkt im Feuerwehr-, Sanitäts-, Rettungs- oder Katastrophenschutzdienst eingesetzt sind
  • Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
  • Schweißhunde von anerkannten Führern nach § 35 Abs. 4 Landesjagdgesetz

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (höchstens zwei Hunde, nicht für gefährliche Hunde)

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Rheinland-Pfalz

Hundehaftpflicht
In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Wer einen gefährlichen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung nachweisen (Voraussetzung der Erlaubnis). Laut LHundG gelten mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier. Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier und alle Hunde, die von ihnen abstammen, gelten kraft Gesetz als gefährlich (§ 1 Abs. 2). Nach Auffassung der ADD können auch Hunde mit der Rassebezeichnung American Bully darunter fallen. Außerdem gelten Hunde als gefährlich, wenn sie sich im Einzelfall auffällig verhalten haben, etwa durch Beißen, aggressives Anspringen von Menschen oder Hetzen und Reißen von Wild oder Vieh (§ 1 Abs. 1).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums angeleint sein und einen Maulkorb tragen (§ 5 Abs. 4 LHundG). Für alle anderen Hunde regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Gefahrenabwehrverordnung (§ 8 LHundG). Im Wald gibt es keine gesetzliche Leinenpflicht. Das Landeswaldgesetz verlangt nur, dass die Lebensgemeinschaft Wald nicht gestört wird (§ 22 Abs. 2 LWaldG). Jagdberechtigte dürfen wildernde Hunde töten (§ 33 Abs. 6 Landesjagdgesetz 2010). Landesforsten bittet, Hunde im Wald anzuleinen. Eine landesweite Regel zur Brut- und Setzzeit gibt es weder im Landeswaldgesetz noch im Landesjagdgesetz. Gemeinden und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten festlegen.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss dafür die erforderliche Sachkunde nachweisen (§ 3). Die Sachkundeprüfung legt man bei einer von der Landestierärztekammer benannten Person oder Stelle ab. Sie gilt nur zusammen mit dem Hund, mit dem sie abgelegt wurde (§ 3 Abs. 2).
Rechtsgrundlage
Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004, Fassung vom 22. Dezember 2004 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Rheinland-Pfalz

Germersheim im Vergleich

Germersheim liegt 30 € über dem Median der 54 erfassten Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz (90 €). In Rheinland-Pfalz teilt sich Germersheim Platz 46 von 54 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Germersheim Platz 897 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Germersheim–120 €240 €
Philippsburg 6 km 96 € 288 €
Linkenheim-Hochstetten 11 km 80 € 240 €
Waghäusel 11 km 96 € 288 €
Speyer 12 km 105 € 240 €
Hockenheim 17 km 96 € 288 €
Median Rheinland-Pfalz–90 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Germersheim

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Germersheim für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Germersheim 240 € im Jahr: 120 € für den ersten und 120 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Germersheim einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Germersheim 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 120 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Germersheim anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Germersheim innerhalb von 14 Tagen anmelden.

Wann ist die Hundesteuer in Germersheim fällig?

Die Hundesteuersatzung von Germersheim nennt als Fälligkeit: 15. Februar mit dem vollen Jahresbetrag.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung von Hundesteuer der Stadt Germersheim vom 11.12.2025 (Stadtratsbeschluss 10.12.2025), in Kraft 01.01.2026
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
11. Dezember 2025
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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