Hundesteuer Linkenheim-Hochstetten 2026
Stand: Satzung vom 13. November 2025, geprüft am 13. Oktober 2026
In Linkenheim-Hochstetten kostet der erste Hund 80 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 160 €. Für einen gefährlichen Hund werden 500 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Steuersätze in Linkenheim-Hochstetten
| Erster Hund | 80 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 160 € |
| Jeder weitere Hund | 160 € |
| Gefährlicher Hund | 500 € |
Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 3 der Satzung: Hunde, bei denen aufgrund ihres Verhaltens eine Gefahr für Menschen und Tiere anzunehmen ist, insbesondere Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullmastiff, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Bordeaux-Dogge, Mastin Espanol, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff, Tosa Inu und Kreuzungen; auch jeder weitere Kampfhund 500 €; keine Steuervergünstigung
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Linkenheim-Hochstetten?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 80 € | 800 € |
| 2 Hunde | 240 € | 2.400 € |
| 3 Hunde | 400 € | 4.000 € |
| 1 gefährlicher Hund | 500 € | 5.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Linkenheim-Hochstetten: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten an.
- Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Linkenheim-Hochstetten
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 80 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. März mit dem Jahresbetrag (erstmals innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids).
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag
- Hunde mit bestandener Rettungshundeprüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen, auf Antrag
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz von Epileptikern oder Diabetikern dienen (Eignungsnachweis), auf Antrag
Ermäßigt wird
- Zwingersteuer für anerkannte Züchter: das Zweifache des Satzes für einen Hund (bis fünf Hunde), nicht für Kampfhunde
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Baden-Württemberg
- Hundehaftpflicht
- In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur die Erlaubnis für einen Kampfhund ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Bei den drei Rassen der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird vermutet, dass sie Kampfhunde sind. Der Halter kann das mit einer Prüfung widerlegen. Die Prüfung führen ein Tierarzt im öffentlichen Dienst und ein sachverständiger Polizeibeamter durch. Zuständig ist das Landratsamt, in Stadtkreisen das Bürgermeisteramt. Bei den neun Rassen der Kategorie 2 stellt die Ortspolizeibehörde die Kampfhundeeigenschaft nur im Einzelfall nach einer Prüfung fest. Jeder andere Hund gilt als gefährlich, wenn er bissig ist, Menschen oder Tiere aggressiv anspringt oder zum Hetzen oder Reißen von Tieren neigt.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Kampfhunde, Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihre Kreuzungen ab 6 Monaten sowie gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums an die Leine. In nicht befriedeten Gebieten, etwa im Wald, dürfen Hunde nicht außerhalb der Einwirkung des Halters frei laufen (§ 67 Abs. 2 Nr. 10 JWMG). Gemeinden regeln Leinenpflichten per Polizeiverordnung. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht.
- Sachkunde
- Eine Sachkunde braucht nur, wer einen Kampfhund halten will. Sie ist Voraussetzung für die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. Für alle anderen Hunde gibt es im Land keinen Pflicht-Sachkundenachweis und keinen Pflicht-Hundeführerschein. Auch wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis und die erforderliche Sachkunde (§ 5 Abs. 2 PolVOgH).
- Rechtsgrundlage
- Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Linkenheim-Hochstetten im Vergleich
Linkenheim-Hochstetten liegt 40 € unter dem Median der 162 erfassten Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg teilt sich Linkenheim-Hochstetten Platz 2 von 162 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Linkenheim-Hochstetten Platz 469 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Linkenheim-Hochstetten | – | 80 € | 240 € |
| Stutensee | 8 km | 96 € | 288 € |
| Germersheim | 11 km | 120 € | 240 € |
| Karlsruhe | 13 km | 144 € | 288 € |
| Philippsburg | 13 km | 96 € | 288 € |
| Wörth am Rhein | 13 km | 108 € | 216 € |
| Median Baden-Württemberg | – | 120 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Linkenheim-Hochstetten
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Linkenheim-Hochstetten für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Linkenheim-Hochstetten 240 € im Jahr: 80 € für den ersten und 160 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Linkenheim-Hochstetten einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Linkenheim-Hochstetten 500 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 80 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Linkenheim-Hochstetten anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Linkenheim-Hochstetten innerhalb von 1 Monat anmelden.
Wann ist die Hundesteuer in Linkenheim-Hochstetten fällig?
Die Hundesteuersatzung von Linkenheim-Hochstetten nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. März mit dem Jahresbetrag (erstmals innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids).
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Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten vom 13.11.2025, in Kraft 01.01.2026
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 13. November 2025
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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