Hundesteuer Wörth am Rhein 2026
Stand: Satzung vom 3. Juli 2025, geprüft am 13. Oktober 2026
In Wörth am Rhein kostet der erste Hund 108 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Für einen gefährlichen Hund werden 630 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Steuersätze in Wörth am Rhein
| Erster Hund | 108 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 108 € |
| Jeder weitere Hund | 108 € |
| Gefährlicher Hund | 630 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 3 und 4 der Satzung (bissige Hunde, Hunde mit gesteigerter Kampfbereitschaft; bei Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und deren Abkömmlingen wird die Gefährlichkeit unwiderlegbar vermutet): 630 € für den ersten, 1.260 € für den zweiten und 1.890 € für jeden weiteren gefährlichen Hund
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Wörth am Rhein?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 108 € | 1.080 € |
| 2 Hunde | 216 € | 2.160 € |
| 3 Hunde | 324 € | 3.240 € |
| 1 gefährlicher Hund | 630 € | 6.300 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Wörth am Rhein: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Wörth am Rhein an.
- Hundehaftpflicht. In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Wörth am Rhein
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 108 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. März.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind (nur für einen Hund), auf Antrag
- Rettungshunde mit bestandener Prüfung, die regelmäßig bei Feuerwehr, Sanitäts- oder Rettungsdienst oder einer anerkannten Hilfsorganisation eingesetzt sind, auf Antrag
- Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind, auf Antrag
- Nicht besteuerbar: Hunde, die ausschließlich zur Berufsarbeit und Einkommenserzielung gehalten werden, Diensthunde und Hunde wissenschaftlicher Einrichtungen
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, für höchstens zwei Hunde, auf Antrag
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Rheinland-Pfalz
- Hundehaftpflicht
- In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Wer einen gefährlichen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung nachweisen (Voraussetzung der Erlaubnis). Laut LHundG gelten mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier. Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier und alle Hunde, die von ihnen abstammen, gelten kraft Gesetz als gefährlich (§ 1 Abs. 2). Nach Auffassung der ADD können auch Hunde mit der Rassebezeichnung American Bully darunter fallen. Außerdem gelten Hunde als gefährlich, wenn sie sich im Einzelfall auffällig verhalten haben, etwa durch Beißen, aggressives Anspringen von Menschen oder Hetzen und Reißen von Wild oder Vieh (§ 1 Abs. 1).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums angeleint sein und einen Maulkorb tragen (§ 5 Abs. 4 LHundG). Für alle anderen Hunde regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Gefahrenabwehrverordnung (§ 8 LHundG). Im Wald gibt es keine gesetzliche Leinenpflicht. Das Landeswaldgesetz verlangt nur, dass die Lebensgemeinschaft Wald nicht gestört wird (§ 22 Abs. 2 LWaldG). Jagdberechtigte dürfen wildernde Hunde töten (§ 33 Abs. 6 Landesjagdgesetz 2010). Landesforsten bittet, Hunde im Wald anzuleinen. Eine landesweite Regel zur Brut- und Setzzeit gibt es weder im Landeswaldgesetz noch im Landesjagdgesetz. Gemeinden und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten festlegen.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss dafür die erforderliche Sachkunde nachweisen (§ 3). Die Sachkundeprüfung legt man bei einer von der Landestierärztekammer benannten Person oder Stelle ab. Sie gilt nur zusammen mit dem Hund, mit dem sie abgelegt wurde (§ 3 Abs. 2).
- Rechtsgrundlage
- Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004, Fassung vom 22. Dezember 2004 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Wörth am Rhein im Vergleich
Wörth am Rhein liegt 18 € über dem Median der 54 erfassten Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz (90 €). In Rheinland-Pfalz teilt sich Wörth am Rhein Platz 38 von 54 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Wörth am Rhein Platz 806 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Wörth am Rhein | – | 108 € | 216 € |
| Rheinstetten | 10 km | 90 € | 270 € |
| Karlsruhe | 11 km | 144 € | 288 € |
| Linkenheim-Hochstetten | 13 km | 80 € | 240 € |
| Durmersheim | 13 km | 96 € | 288 € |
| Stutensee | 15 km | 96 € | 288 € |
| Median Rheinland-Pfalz | – | 90 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Wörth am Rhein
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Wörth am Rhein für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Wörth am Rhein 216 € im Jahr: 108 € für den ersten und 108 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Wörth am Rhein einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Wörth am Rhein 630 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 108 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Wörth am Rhein anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Wörth am Rhein innerhalb von 14 Tagen anmelden.
Wann ist die Hundesteuer in Wörth am Rhein fällig?
Die Hundesteuersatzung von Wörth am Rhein nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. März.
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Quelle
- Dokument
- Zweite Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Wörth am Rhein, Stadtratsbeschluss 27.05.2025, in Kraft 01.01.2026
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 3. Juli 2025
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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