Hundesteuer Rheinstetten 2026

In Rheinstetten kostet der erste Hund 90 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 180 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2015.

Seit 1. Januar 2026 gibt es in Rheinstetten keine Hundesteuermarke mehr.

Erster Hund90 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen270 €pro Jahr

Steuersätze in Rheinstetten

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2015
Erster Hund90 €
Zweiter Hund180 €
Jeder weitere Hund180 €
Gefährlicher Hundkein erhöhter Satz

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Rheinstetten?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 90 € 900 €
2 Hunde 270 € 2.700 €
3 Hunde 450 € 4.500 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Rheinstetten: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Rheinstetten an.
  2. Hundesteuermarke. Rheinstetten gibt keine Hundesteuermarke aus.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Rheinstetten gilt:
    • Hunde, die unmittelbar aus einem Tierheim des Stadt- oder Landkreises Karlsruhe aufgenommen werden: 24 Monate befreit
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 90 € im Jahr. Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfebedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Hunde mit bestandener Rettungshundeprüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
  • Hunde, die unmittelbar aus einem Tierheim des Stadt- oder Landkreises Karlsruhe aufgenommen werden: 24 Monate befreit
  • Assistenzhunde nach § 12e Abs. 3 BGG

Ermäßigt wird

  • Zwingersteuer für Hundezüchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden der gleichen Rasse: 180 € je Zwinger (bei mehr als 4 Hunden zusätzlich 180 € je weitere bis zu 5 Hunde)

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Baden-Württemberg

Hundehaftpflicht
In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur die Erlaubnis für einen Kampfhund ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Bei den drei Rassen der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird vermutet, dass sie Kampfhunde sind. Der Halter kann das mit einer Prüfung widerlegen. Die Prüfung führen ein Tierarzt im öffentlichen Dienst und ein sachverständiger Polizeibeamter durch. Zuständig ist das Landratsamt, in Stadtkreisen das Bürgermeisteramt. Bei den neun Rassen der Kategorie 2 stellt die Ortspolizeibehörde die Kampfhundeeigenschaft nur im Einzelfall nach einer Prüfung fest. Jeder andere Hund gilt als gefährlich, wenn er bissig ist, Menschen oder Tiere aggressiv anspringt oder zum Hetzen oder Reißen von Tieren neigt.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Kampfhunde, Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihre Kreuzungen ab 6 Monaten sowie gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums an die Leine. In nicht befriedeten Gebieten, etwa im Wald, dürfen Hunde nicht außerhalb der Einwirkung des Halters frei laufen (§ 67 Abs. 2 Nr. 10 JWMG). Gemeinden regeln Leinenpflichten per Polizeiverordnung. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht.
Sachkunde
Eine Sachkunde braucht nur, wer einen Kampfhund halten will. Sie ist Voraussetzung für die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. Für alle anderen Hunde gibt es im Land keinen Pflicht-Sachkundenachweis und keinen Pflicht-Hundeführerschein. Auch wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis und die erforderliche Sachkunde (§ 5 Abs. 2 PolVOgH).
Rechtsgrundlage
Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Baden-Württemberg

Rheinstetten im Vergleich

Rheinstetten liegt 30 € unter dem Median der 162 erfassten Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg teilt sich Rheinstetten Platz 12 von 162 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Rheinstetten Platz 594 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Rheinstetten–90 €270 €
Durmersheim 4 km 96 € 288 €
Bietigheim 6 km 90 € 270 €
Ettlingen 8 km 99 € 297 €
Karlsruhe 10 km 144 € 288 €
Wörth am Rhein 10 km 108 € 216 €
Median Baden-Württemberg–120 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Rheinstetten

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Rheinstetten für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Rheinstetten 270 € im Jahr: 90 € für den ersten und 180 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Rheinstetten einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Rheinstetten gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.

Bis wann muss ich einen Hund in Rheinstetten anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Rheinstetten innerhalb von 1 Monat anmelden.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Rheinstetten befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Rheinstetten gilt: Hunde, die unmittelbar aus einem Tierheim des Stadt- oder Landkreises Karlsruhe aufgenommen werden: 24 Monate befreit.

Wann ist die Hundesteuer in Rheinstetten fällig?

Die Hundesteuersatzung von Rheinstetten nennt als Fälligkeit: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Rheinstetten vom 25.11.2014 mit Änderungssatzungen vom 25.06.2024 (ab 01.01.2025) und 24.06.2025 (ab 01.01.2026)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
24. Juni 2025
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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