Hundesteuer Harrislee 2026
Stand: Satzung vom 7. Oktober 2024, geprüft am 13. Oktober 2026
In Harrislee kostet der erste Hund 72 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 110 €. Für einen gefährlichen Hund werden 480 € fällig.
Steuersätze in Harrislee
| Erster Hund | 72 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 110 € |
| Jeder weitere Hund | 148 € |
| Gefährlicher Hund | 480 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 1 Abs. 2: Hunde, deren Gefährlichkeit von der zuständigen Behörde nach § 7 des Schleswig-Holsteinischen Hundegesetzes festgestellt wurde; 480 € für den ersten und jeden weiteren gefährlichen Hund
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Harrislee?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 72 € | 720 € |
| 2 Hunde | 182 € | 1.820 € |
| 3 Hunde | 330 € | 3.300 € |
| 1 gefährlicher Hund | 480 € | 4.800 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Harrislee: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde Harrislee an. Hund in Harrislee anmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
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- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Schleswig-Holstein: Mikrochip für alle Hunde älter als drei Monate.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Harrislee
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 72 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (auf Antrag als Jahresbetrag).
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Harrislee abmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen, deren Unterhaltskosten überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten werden
- Gebrauchshunde von Forstbeamten, im Privatforstdienst Angestellten, bestätigten Jagdaufsehern und Feldschutzkräften in der erforderlichen Anzahl
- Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
- Geprüfte Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde
- Hunde, die in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Einrichtungen vorübergehend untergebracht sind
- Blindenführhunde
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind (Merkzeichen B, Bl, aG, Gl oder H)
- Anerkannte Therapiehunde mit zertifizierter Prüfung im therapeutischen Einsatz
- Anerkannte Assistenzhunde nach §§ 12 e ff. Behindertengleichstellungsgesetz
- Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Gemeinde aufhalten
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude
- 50 % für Hunde zur Bewachung von Binnenschiffen
- 50 % für Hunde von Bewachungsunternehmen und berufsmäßigen Einzelwächtern
- 50 % für abgerichtete Hunde von Artisten und Schaustellern
- 50 % für Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung
- Zwingersteuer für Züchter: die Hälfte des Satzes je Zuchthund, höchstens die Steuer für den ersten und zweiten Hund
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Schleswig-Holstein
- Hundehaftpflicht
- In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Hunde ab drei Monaten soll der Halter eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abschließen und aufrechterhalten (§ 6). Das ist eine Soll-Vorschrift ohne Bußgeld. Für als gefährlich festgestellte Hunde ist die Versicherung zusätzlich Voraussetzung der Erlaubnis, ein Verstoß kostet dort Bußgeld (§ 10 Abs. 1, § 20).
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Das Land stuft Hunde seit 2016 nicht mehr nach der Rasse als gefährlich ein. Gefährlich ist ein Hund nur, wenn die Behörde dies im Einzelfall nach einem Vorfall feststellt, etwa nach einem Biss, wiederholtem gefahrdrohenden Anspringen oder unkontrolliertem Hetzen und Reißen von Tieren (§ 7).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht, aber landesweite Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 HundeG): überall dort, wo typischerweise viele Menschen sind, etwa in Fußgängerzonen, auf Märkten, in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, in Park- und Grünanlagen. Auf Kinderspielplätzen, in Badeanstalten, an Badestellen an Gewässern und auf Liegewiesen sind Hunde verboten, ebenso in Kirchen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Theatern und Versammlungsräumen (§ 3 Abs. 3). Im Wald dürfen Hunde nur angeleint auf Waldwegen mitgenommen werden, ganzjährig (§ 17 Abs. 2 Nr. 3 Landeswaldgesetz). Am Meeresstrand sind Hunde vom 1. April bis 31. Oktober auf Abschnitten mit regem Badebetrieb verboten, außer die Gemeinde erlaubt es (§ 32 Landesnaturschutzgesetz). Ausgewiesene Hundestrände sind davon ausgenommen. Gefährliche Hunde sind außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke an höchstens 2 m langer Leine zu führen (§ 14). Gemeinden können weitere Regeln per Verordnung treffen. Brut- und Setzzeit: Landeswaldgesetz, Landesnaturschutzgesetz und Landesjagdgesetz enthalten keinen landesweiten festen Zeitraum für die freie Landschaft. Im Wald gilt die Leinenpflicht ohnehin ganzjährig. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können zusätzliche Leinenpflichten festlegen. Das Landesjagdgesetz verbietet, Hunde außerhalb der Jagd unbeaufsichtigt in einem Jagdbezirk laufen zu lassen (§ 29 Abs. 5 Nr. 4 Landesjagdgesetz). Diensthunde, Rettungshunde, Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde im Einsatz sind von Wald- und Strandregeln ausgenommen.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine Pflicht zur Sachkunde. Die Prüfung ist freiwillig. Gemeinden können dafür die Hundesteuer ermäßigen (§ 4 Abs. 4). Wer einen als gefährlich festgestellten Hund halten will, muss die theoretische und praktische Sachkundeprüfung mit diesem Hund bestehen (§ 10 Abs. 1). Wer einen gefährlichen Hund führt, braucht ebenfalls den Nachweis der Sachkunde (§ 8 Abs. 2).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz, HundeG), Fassung vom 17. März 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Harrislee im Vergleich
Harrislee liegt 48 € unter dem Median der 65 erfassten Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein (120 €). In Schleswig-Holstein teilt sich Harrislee Platz 5 von 65 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Harrislee Platz 357 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Harrislee | – | 72 € | 182 € |
| Flensburg | 4 km | 132 € | 312 € |
| Handewitt | 6 km | 40 € | 160 € |
| Leck | 26 km | 120 € | 370 € |
| Süderbrarup | 31 km | 90 € | 180 € |
| Bredstedt | 34 km | 120 € | 280 € |
| Median Schleswig-Holstein | – | 120 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Harrislee
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Harrislee für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Harrislee 182 € im Jahr: 72 € für den ersten und 110 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Harrislee einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Harrislee 480 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 72 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Harrislee anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Harrislee innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Gemeinde bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Harrislee fällig?
Die Hundesteuersatzung von Harrislee nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (auf Antrag als Jahresbetrag).
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Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Gemeinde Harrislee vom 11.12.2020 (Lesefassung mit I. Nachtragssatzung vom 07.10.2024)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 7. Oktober 2024
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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