Hundesteuer Leck 2026

In Leck kostet der erste Hund 120 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 250 €. Für einen gefährlichen Hund werden 840 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Wer als Halter den Sachkundenachweis nach dem Hundegesetz erbringt, zahlt für den ersten Hund nur die halbe Steuer.

Erster Hund120 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen370 €pro Jahr
Gefährlicher Hund840 €pro Jahr

Steuersätze in Leck

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund120 €
Zweiter Hund250 €
Jeder weitere Hund250 €
Gefährlicher Hund840 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 1 Abs. 2 der Satzung: auffällig gewordene und von der Ordnungsbehörde als gefährlich eingestufte Hunde; Steuer ist das Siebenfache des jeweiligen Satzes (840 € als erster Hund, 1.750 € als zweiter oder weiterer Hund); gefährliche Hunde zählen immer als weitere Hunde, keine Ermäßigung oder Befreiung

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Leck?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 120 € 1.200 €
2 Hunde 370 € 3.700 €
3 Hunde 620 € 6.200 €
1 gefährlicher Hund 840 € 8.400 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Leck: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde Leck an.
  2. Hundehaftpflicht. In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  3. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Schleswig-Holstein: Mikrochip für alle Hunde älter als drei Monate.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Leck
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 120 € im Jahr. Fällig: Vorauszahlungen vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag Jahresbetrag am 01.07.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen (Polizei, Zoll, Bundeswehr)
  • Gebrauchshunde von Forstbeamten, im Privatforst Angestellten, bestätigten Jagdaufsehern und Feldschutzkräften in der erforderlichen Anzahl
  • Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
  • Geprüfte Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde
  • Hunde, die vorübergehend in Einrichtungen von Tierschutzvereinen untergebracht sind
  • Blindenführhunde
  • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind (Merkzeichen B, Bl, aG, Gl oder H)
  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Leck aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zur Bewachung bewohnter Gebäude, die mehr als 500 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • 50 % für Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung, die jagdlich verwendet werden
  • 50 % für Hunde von Bewachungsunternehmen oder berufsmäßigen Einzelwächtern
  • 50 % für abgerichtete Hunde von Artisten und Schaustellern
  • 50 % für den ersten Hund, wenn der Halter den Sachkundenachweis nach § 4 HundeG erbracht hat
  • Zwingersteuer für Züchter: die Hälfte des Satzes je Zuchthund, höchstens die Steuer für den ersten und zweiten Hund

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Schleswig-Holstein

Hundehaftpflicht
In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Hunde ab drei Monaten soll der Halter eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abschließen und aufrechterhalten (§ 6). Das ist eine Soll-Vorschrift ohne Bußgeld. Für als gefährlich festgestellte Hunde ist die Versicherung zusätzlich Voraussetzung der Erlaubnis, ein Verstoß kostet dort Bußgeld (§ 10 Abs. 1, § 20).
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Das Land stuft Hunde seit 2016 nicht mehr nach der Rasse als gefährlich ein. Gefährlich ist ein Hund nur, wenn die Behörde dies im Einzelfall nach einem Vorfall feststellt, etwa nach einem Biss, wiederholtem gefahrdrohenden Anspringen oder unkontrolliertem Hetzen und Reißen von Tieren (§ 7).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht, aber landesweite Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 HundeG): überall dort, wo typischerweise viele Menschen sind, etwa in Fußgängerzonen, auf Märkten, in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, in Park- und Grünanlagen. Auf Kinderspielplätzen, in Badeanstalten, an Badestellen an Gewässern und auf Liegewiesen sind Hunde verboten, ebenso in Kirchen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Theatern und Versammlungsräumen (§ 3 Abs. 3). Im Wald dürfen Hunde nur angeleint auf Waldwegen mitgenommen werden, ganzjährig (§ 17 Abs. 2 Nr. 3 Landeswaldgesetz). Am Meeresstrand sind Hunde vom 1. April bis 31. Oktober auf Abschnitten mit regem Badebetrieb verboten, außer die Gemeinde erlaubt es (§ 32 Landesnaturschutzgesetz). Ausgewiesene Hundestrände sind davon ausgenommen. Gefährliche Hunde sind außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke an höchstens 2 m langer Leine zu führen (§ 14). Gemeinden können weitere Regeln per Verordnung treffen. Brut- und Setzzeit: Landeswaldgesetz, Landesnaturschutzgesetz und Landesjagdgesetz enthalten keinen landesweiten festen Zeitraum für die freie Landschaft. Im Wald gilt die Leinenpflicht ohnehin ganzjährig. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können zusätzliche Leinenpflichten festlegen. Das Landesjagdgesetz verbietet, Hunde außerhalb der Jagd unbeaufsichtigt in einem Jagdbezirk laufen zu lassen (§ 29 Abs. 5 Nr. 4 Landesjagdgesetz). Diensthunde, Rettungshunde, Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde im Einsatz sind von Wald- und Strandregeln ausgenommen.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine Pflicht zur Sachkunde. Die Prüfung ist freiwillig. Gemeinden können dafür die Hundesteuer ermäßigen (§ 4 Abs. 4). Wer einen als gefährlich festgestellten Hund halten will, muss die theoretische und praktische Sachkundeprüfung mit diesem Hund bestehen (§ 10 Abs. 1). Wer einen gefährlichen Hund führt, braucht ebenfalls den Nachweis der Sachkunde (§ 8 Abs. 2).
Rechtsgrundlage
Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz, HundeG), Fassung vom 17. März 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Schleswig-Holstein

Leck im Vergleich

Leck entspricht genau dem Median der 65 erfassten Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein (120 €). In Schleswig-Holstein teilt sich Leck Platz 22 von 65 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Leck Platz 897 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Leck–120 €370 €
Niebüll 9 km 75 € 160 €
Bredstedt 17 km 120 € 280 €
Handewitt 22 km 40 € 160 €
Harrislee 26 km 72 € 182 €
Flensburg 30 km 132 € 312 €
Median Schleswig-Holstein–120 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Leck

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Leck für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Leck 370 € im Jahr: 120 € für den ersten und 250 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Leck einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Leck 840 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 120 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Leck anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Leck innerhalb von 14 Tagen anmelden.

Wann ist die Hundesteuer in Leck fällig?

Die Hundesteuersatzung von Leck nennt als Fälligkeit: Vorauszahlungen vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag Jahresbetrag am 01.07.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Leck vom 28.11.2025 (Beschluss 27.11.2025), in Kraft 01.01.2026
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
28. November 2025
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden