Hundesteuer Niebüll 2026
Stand: Satzung vom 13. November 2025, geprüft am 13. Oktober 2026
In Niebüll kostet der erste Hund 75 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 85 €. Für einen gefährlichen Hund werden 525 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Steuersätze in Niebüll
| Erster Hund | 75 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 85 € |
| Jeder weitere Hund | 95 € |
| Gefährlicher Hund | 525 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde: Hunde, die auffällig geworden sind und von der Ordnungsbehörde als gefährlich eingestuft wurden (§ 1 Abs. 2); das Siebenfache der Sätze für den ersten, zweiten bzw. jeden weiteren Hund (525 €, 595 €, 665 €); gefährliche Hunde zählen immer als weitere Hunde
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Niebüll?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 75 € | 750 € |
| 2 Hunde | 160 € | 1.600 € |
| 3 Hunde | 255 € | 2.550 € |
| 1 gefährlicher Hund | 525 € | 5.250 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Niebüll: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Niebüll an.
- Hundehaftpflicht. In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
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- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Schleswig-Holstein: Mikrochip für alle Hunde älter als drei Monate.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Niebüll
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 75 € im Jahr. Fällig: Vorauszahlungen in vier Teilbeträgen am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag in einem Betrag zum 01.07.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen (Polizei, Zoll, Bundeswehr)
- Gebrauchshunde von Forstbeamten, Privatforstpersonal, bestätigten Jagdaufsehern und Feldschutzkräften
- Herdengebrauchshunde
- Geprüfte Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde
- Hunde, die vorübergehend in Tierschutzeinrichtungen untergebracht sind
- Blindenführhunde
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind (Merkzeichen B, Bl, aG, Gl oder H)
- Alleinstehende ab 65 Jahren mit Leistungen nach SGB XII (Antrag jährlich)
- Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Niebüll aufhalten und anderswo versteuert sind
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung bewohnter Gebäude, die mehr als 500 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- 50 % für Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung
- 50 % für Hunde von Bewachungsunternehmen und berufsmäßigen Einzelwächtern
- 50 % für Hunde von Artisten und berufsmäßigen Schaustellern
- 50 % für den ersten Hund, wenn der Halter den Sachkundenachweis nach § 4 HundeG erbracht hat
- Zwingersteuer für Züchter: die Hälfte der Steuer je Hund, höchstens die Steuer für einen ersten und zweiten Hund
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Schleswig-Holstein
- Hundehaftpflicht
- In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Hunde ab drei Monaten soll der Halter eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abschließen und aufrechterhalten (§ 6). Das ist eine Soll-Vorschrift ohne Bußgeld. Für als gefährlich festgestellte Hunde ist die Versicherung zusätzlich Voraussetzung der Erlaubnis, ein Verstoß kostet dort Bußgeld (§ 10 Abs. 1, § 20).
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Das Land stuft Hunde seit 2016 nicht mehr nach der Rasse als gefährlich ein. Gefährlich ist ein Hund nur, wenn die Behörde dies im Einzelfall nach einem Vorfall feststellt, etwa nach einem Biss, wiederholtem gefahrdrohenden Anspringen oder unkontrolliertem Hetzen und Reißen von Tieren (§ 7).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht, aber landesweite Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 HundeG): überall dort, wo typischerweise viele Menschen sind, etwa in Fußgängerzonen, auf Märkten, in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, in Park- und Grünanlagen. Auf Kinderspielplätzen, in Badeanstalten, an Badestellen an Gewässern und auf Liegewiesen sind Hunde verboten, ebenso in Kirchen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Theatern und Versammlungsräumen (§ 3 Abs. 3). Im Wald dürfen Hunde nur angeleint auf Waldwegen mitgenommen werden, ganzjährig (§ 17 Abs. 2 Nr. 3 Landeswaldgesetz). Am Meeresstrand sind Hunde vom 1. April bis 31. Oktober auf Abschnitten mit regem Badebetrieb verboten, außer die Gemeinde erlaubt es (§ 32 Landesnaturschutzgesetz). Ausgewiesene Hundestrände sind davon ausgenommen. Gefährliche Hunde sind außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke an höchstens 2 m langer Leine zu führen (§ 14). Gemeinden können weitere Regeln per Verordnung treffen. Brut- und Setzzeit: Landeswaldgesetz, Landesnaturschutzgesetz und Landesjagdgesetz enthalten keinen landesweiten festen Zeitraum für die freie Landschaft. Im Wald gilt die Leinenpflicht ohnehin ganzjährig. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können zusätzliche Leinenpflichten festlegen. Das Landesjagdgesetz verbietet, Hunde außerhalb der Jagd unbeaufsichtigt in einem Jagdbezirk laufen zu lassen (§ 29 Abs. 5 Nr. 4 Landesjagdgesetz). Diensthunde, Rettungshunde, Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde im Einsatz sind von Wald- und Strandregeln ausgenommen.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine Pflicht zur Sachkunde. Die Prüfung ist freiwillig. Gemeinden können dafür die Hundesteuer ermäßigen (§ 4 Abs. 4). Wer einen als gefährlich festgestellten Hund halten will, muss die theoretische und praktische Sachkundeprüfung mit diesem Hund bestehen (§ 10 Abs. 1). Wer einen gefährlichen Hund führt, braucht ebenfalls den Nachweis der Sachkunde (§ 8 Abs. 2).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz, HundeG), Fassung vom 17. März 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Niebüll im Vergleich
Niebüll liegt 45 € unter dem Median der 65 erfassten Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein (120 €). In Schleswig-Holstein teilt sich Niebüll Platz 7 von 65 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Niebüll Platz 426 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Niebüll | – | 75 € | 160 € |
| Leck | 9 km | 120 € | 370 € |
| Bredstedt | 21 km | 120 € | 280 € |
| Handewitt | 32 km | 40 € | 160 € |
| Harrislee | 36 km | 72 € | 182 € |
| Sylt | 36 km | 66 € | 258 € |
| Median Schleswig-Holstein | – | 120 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Niebüll
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Niebüll für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Niebüll 160 € im Jahr: 75 € für den ersten und 85 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Niebüll einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Niebüll 525 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 75 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Niebüll anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Niebüll innerhalb von 14 Tagen anmelden.
Wann ist die Hundesteuer in Niebüll fällig?
Die Hundesteuersatzung von Niebüll nennt als Fälligkeit: Vorauszahlungen in vier Teilbeträgen am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag in einem Betrag zum 01.07.
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Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Niebüll vom 14.11.2025 (Beschluss 13.11.2025, in Kraft 01.01.2026)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 13. November 2025
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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