Hundesteuer Süderbrarup 2026

In Süderbrarup kostet der erste Hund 90 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Für einen gefährlichen Hund werden 630 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Seit 1. Januar 2026 zahlt man in Süderbrarup 90 € je Hund (vorher 60 €).

Erster Hund90 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen180 €pro Jahr
Gefährlicher Hund630 €pro Jahr

Steuersätze in Süderbrarup

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund90 €
Zweiter Hund90 €
Jeder weitere Hund90 €
Gefährlicher Hund630 €

Als gefährlich gilt: Hunde, die die Voraussetzungen nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 HundeG erfüllen und von der örtlichen Ordnungsbehörde als gefährlich eingestuft wurden; Steuer ist das Siebenfache des Satzes (7 x 90 € = 630 €)

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Süderbrarup?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 90 € 900 €
2 Hunde 180 € 1.800 €
3 Hunde 270 € 2.700 €
1 gefährlicher Hund 630 € 6.300 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Süderbrarup: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde Süderbrarup an. Hund in Süderbrarup anmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde)
  2. Hundesteuermarke. Süderbrarup gibt keine Hundesteuermarke aus.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Schleswig-Holstein: Mikrochip für alle Hunde älter als drei Monate.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Süderbrarup
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 90 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Süderbrarup abmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Verlauf der Hundesteuer in Süderbrarup

Sätze pro Jahr, neueste zuerst. Hervorgehoben: derzeit gültig. Die Zahlen in Klammern verweisen auf die Quellen unter der Tabelle.
Zeitraum 1. Hund 2. Hund Gefähr­licher Hund
seit 1.1.2026[1] 90 € 90 € 630 €
1.1.2025 bis 31.12.2025[2] 60 € 60 € 420 €
  1. 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Süderbrarup, Beschluss 15.10.2025, in Kraft 01.01.2026
  2. Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Süderbrarup, Beschluss 15.10.2024

„–“: kein Betrag bekannt oder kein gesonderter Satz.

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen
  • Gebrauchshunde von Forstbeamten, Jagdaufsehern und Feldschutzkräften in erforderlicher Anzahl
  • Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Einheiten
  • Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
  • Hunde wissenschaftlicher Institute, ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken
  • Hunde, die in Anstalten von Tierschutzvereinen vorübergehend untergebracht sind
  • Hunde, die für den Schutz oder die Hilfe blinder, tauber oder sonstiger hilfebedürftiger Personen unentbehrlich sind (Merkzeichen B, Bl, aG, Gl oder H)
  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Gemeinde aufhalten, für anderswo versteuerte Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen mindestens ein Jahr alten Hund zur Bewachung von Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude
  • 50 % für Jagdgebrauchshunde mit Brauchbarkeitsprüfung und gültigem Jagdschein
  • 50 % für Schutz- und Spürhunde (IPO 3) im Bewachungsgewerbe
  • 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Rettungshunde
  • Zwingersteuer für Züchter rassereiner Hunde: die Hälfte der Steuer je Zuchthund, höchstens die Steuer für einen ersten und zweiten Hund

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Schleswig-Holstein

Hundehaftpflicht
In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Hunde ab drei Monaten soll der Halter eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abschließen und aufrechterhalten (§ 6). Das ist eine Soll-Vorschrift ohne Bußgeld. Für als gefährlich festgestellte Hunde ist die Versicherung zusätzlich Voraussetzung der Erlaubnis, ein Verstoß kostet dort Bußgeld (§ 10 Abs. 1, § 20).
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Das Land stuft Hunde seit 2016 nicht mehr nach der Rasse als gefährlich ein. Gefährlich ist ein Hund nur, wenn die Behörde dies im Einzelfall nach einem Vorfall feststellt, etwa nach einem Biss, wiederholtem gefahrdrohenden Anspringen oder unkontrolliertem Hetzen und Reißen von Tieren (§ 7).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht, aber landesweite Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 HundeG): überall dort, wo typischerweise viele Menschen sind, etwa in Fußgängerzonen, auf Märkten, in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, in Park- und Grünanlagen. Auf Kinderspielplätzen, in Badeanstalten, an Badestellen an Gewässern und auf Liegewiesen sind Hunde verboten, ebenso in Kirchen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Theatern und Versammlungsräumen (§ 3 Abs. 3). Im Wald dürfen Hunde nur angeleint auf Waldwegen mitgenommen werden, ganzjährig (§ 17 Abs. 2 Nr. 3 Landeswaldgesetz). Am Meeresstrand sind Hunde vom 1. April bis 31. Oktober auf Abschnitten mit regem Badebetrieb verboten, außer die Gemeinde erlaubt es (§ 32 Landesnaturschutzgesetz). Ausgewiesene Hundestrände sind davon ausgenommen. Gefährliche Hunde sind außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke an höchstens 2 m langer Leine zu führen (§ 14). Gemeinden können weitere Regeln per Verordnung treffen. Brut- und Setzzeit: Landeswaldgesetz, Landesnaturschutzgesetz und Landesjagdgesetz enthalten keinen landesweiten festen Zeitraum für die freie Landschaft. Im Wald gilt die Leinenpflicht ohnehin ganzjährig. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können zusätzliche Leinenpflichten festlegen. Das Landesjagdgesetz verbietet, Hunde außerhalb der Jagd unbeaufsichtigt in einem Jagdbezirk laufen zu lassen (§ 29 Abs. 5 Nr. 4 Landesjagdgesetz). Diensthunde, Rettungshunde, Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde im Einsatz sind von Wald- und Strandregeln ausgenommen.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine Pflicht zur Sachkunde. Die Prüfung ist freiwillig. Gemeinden können dafür die Hundesteuer ermäßigen (§ 4 Abs. 4). Wer einen als gefährlich festgestellten Hund halten will, muss die theoretische und praktische Sachkundeprüfung mit diesem Hund bestehen (§ 10 Abs. 1). Wer einen gefährlichen Hund führt, braucht ebenfalls den Nachweis der Sachkunde (§ 8 Abs. 2).
Rechtsgrundlage
Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz, HundeG), Fassung vom 17. März 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Schleswig-Holstein

Süderbrarup im Vergleich

Süderbrarup liegt 30 € unter dem Median der 65 erfassten Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein (120 €). In Schleswig-Holstein steht Süderbrarup auf Platz 11 von 65 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Süderbrarup Platz 594 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Süderbrarup–90 €180 €
Eckernförde 19 km 120 € 240 €
Schleswig 19 km 120 € 320 €
Flensburg 27 km 132 € 312 €
Gettorf 28 km 96 € 204 €
Harrislee 31 km 72 € 182 €
Median Schleswig-Holstein–120 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Süderbrarup

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Süderbrarup für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Süderbrarup 180 € im Jahr: 90 € für den ersten und 90 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Süderbrarup einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Süderbrarup 630 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 90 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Süderbrarup anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Süderbrarup innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Gemeinde bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Süderbrarup fällig?

Die Hundesteuersatzung von Süderbrarup nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.

Quelle

Dokument
1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Süderbrarup, Beschluss 15.10.2025, in Kraft 01.01.2026
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
15. Oktober 2025
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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