Hundesteuer Süderbrarup 2026
Stand: Satzung vom 15. Oktober 2025, geprüft am 13. Oktober 2026
In Süderbrarup kostet der erste Hund 90 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Für einen gefährlichen Hund werden 630 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Seit 1. Januar 2026 zahlt man in Süderbrarup 90 € je Hund (vorher 60 €).
Steuersätze in Süderbrarup
| Erster Hund | 90 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 90 € |
| Jeder weitere Hund | 90 € |
| Gefährlicher Hund | 630 € |
Als gefährlich gilt: Hunde, die die Voraussetzungen nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 HundeG erfüllen und von der örtlichen Ordnungsbehörde als gefährlich eingestuft wurden; Steuer ist das Siebenfache des Satzes (7 x 90 € = 630 €)
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Süderbrarup?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 90 € | 900 € |
| 2 Hunde | 180 € | 1.800 € |
| 3 Hunde | 270 € | 2.700 € |
| 1 gefährlicher Hund | 630 € | 6.300 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Süderbrarup: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde Süderbrarup an. Hund in Süderbrarup anmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde)
- Hundesteuermarke. Süderbrarup gibt keine Hundesteuermarke aus.
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- Hundehaftpflicht. In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
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- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Schleswig-Holstein: Mikrochip für alle Hunde älter als drei Monate.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Süderbrarup
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 90 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Süderbrarup abmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Verlauf der Hundesteuer in Süderbrarup
| Zeitraum | 1. Hund | 2. Hund | Gefährlicher Hund |
|---|---|---|---|
| seit 1.1.2026[1] | 90 € | 90 € | 630 € |
| 1.1.2025 bis 31.12.2025[2] | 60 € | 60 € | 420 € |
- 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Süderbrarup, Beschluss 15.10.2025, in Kraft 01.01.2026
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Süderbrarup, Beschluss 15.10.2024
„–“: kein Betrag bekannt oder kein gesonderter Satz.
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen
- Gebrauchshunde von Forstbeamten, Jagdaufsehern und Feldschutzkräften in erforderlicher Anzahl
- Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Einheiten
- Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
- Hunde wissenschaftlicher Institute, ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken
- Hunde, die in Anstalten von Tierschutzvereinen vorübergehend untergebracht sind
- Hunde, die für den Schutz oder die Hilfe blinder, tauber oder sonstiger hilfebedürftiger Personen unentbehrlich sind (Merkzeichen B, Bl, aG, Gl oder H)
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Gemeinde aufhalten, für anderswo versteuerte Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für einen mindestens ein Jahr alten Hund zur Bewachung von Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude
- 50 % für Jagdgebrauchshunde mit Brauchbarkeitsprüfung und gültigem Jagdschein
- 50 % für Schutz- und Spürhunde (IPO 3) im Bewachungsgewerbe
- 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Rettungshunde
- Zwingersteuer für Züchter rassereiner Hunde: die Hälfte der Steuer je Zuchthund, höchstens die Steuer für einen ersten und zweiten Hund
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Schleswig-Holstein
- Hundehaftpflicht
- In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Hunde ab drei Monaten soll der Halter eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abschließen und aufrechterhalten (§ 6). Das ist eine Soll-Vorschrift ohne Bußgeld. Für als gefährlich festgestellte Hunde ist die Versicherung zusätzlich Voraussetzung der Erlaubnis, ein Verstoß kostet dort Bußgeld (§ 10 Abs. 1, § 20).
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Das Land stuft Hunde seit 2016 nicht mehr nach der Rasse als gefährlich ein. Gefährlich ist ein Hund nur, wenn die Behörde dies im Einzelfall nach einem Vorfall feststellt, etwa nach einem Biss, wiederholtem gefahrdrohenden Anspringen oder unkontrolliertem Hetzen und Reißen von Tieren (§ 7).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht, aber landesweite Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 HundeG): überall dort, wo typischerweise viele Menschen sind, etwa in Fußgängerzonen, auf Märkten, in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, in Park- und Grünanlagen. Auf Kinderspielplätzen, in Badeanstalten, an Badestellen an Gewässern und auf Liegewiesen sind Hunde verboten, ebenso in Kirchen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Theatern und Versammlungsräumen (§ 3 Abs. 3). Im Wald dürfen Hunde nur angeleint auf Waldwegen mitgenommen werden, ganzjährig (§ 17 Abs. 2 Nr. 3 Landeswaldgesetz). Am Meeresstrand sind Hunde vom 1. April bis 31. Oktober auf Abschnitten mit regem Badebetrieb verboten, außer die Gemeinde erlaubt es (§ 32 Landesnaturschutzgesetz). Ausgewiesene Hundestrände sind davon ausgenommen. Gefährliche Hunde sind außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke an höchstens 2 m langer Leine zu führen (§ 14). Gemeinden können weitere Regeln per Verordnung treffen. Brut- und Setzzeit: Landeswaldgesetz, Landesnaturschutzgesetz und Landesjagdgesetz enthalten keinen landesweiten festen Zeitraum für die freie Landschaft. Im Wald gilt die Leinenpflicht ohnehin ganzjährig. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können zusätzliche Leinenpflichten festlegen. Das Landesjagdgesetz verbietet, Hunde außerhalb der Jagd unbeaufsichtigt in einem Jagdbezirk laufen zu lassen (§ 29 Abs. 5 Nr. 4 Landesjagdgesetz). Diensthunde, Rettungshunde, Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde im Einsatz sind von Wald- und Strandregeln ausgenommen.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine Pflicht zur Sachkunde. Die Prüfung ist freiwillig. Gemeinden können dafür die Hundesteuer ermäßigen (§ 4 Abs. 4). Wer einen als gefährlich festgestellten Hund halten will, muss die theoretische und praktische Sachkundeprüfung mit diesem Hund bestehen (§ 10 Abs. 1). Wer einen gefährlichen Hund führt, braucht ebenfalls den Nachweis der Sachkunde (§ 8 Abs. 2).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz, HundeG), Fassung vom 17. März 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Süderbrarup im Vergleich
Süderbrarup liegt 30 € unter dem Median der 65 erfassten Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein (120 €). In Schleswig-Holstein steht Süderbrarup auf Platz 11 von 65 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Süderbrarup Platz 594 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Süderbrarup | – | 90 € | 180 € |
| Eckernförde | 19 km | 120 € | 240 € |
| Schleswig | 19 km | 120 € | 320 € |
| Flensburg | 27 km | 132 € | 312 € |
| Gettorf | 28 km | 96 € | 204 € |
| Harrislee | 31 km | 72 € | 182 € |
| Median Schleswig-Holstein | – | 120 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Süderbrarup
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Süderbrarup für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Süderbrarup 180 € im Jahr: 90 € für den ersten und 90 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Süderbrarup einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Süderbrarup 630 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 90 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Süderbrarup anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Süderbrarup innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Gemeinde bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Süderbrarup fällig?
Die Hundesteuersatzung von Süderbrarup nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
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Quelle
- Dokument
- 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Süderbrarup, Beschluss 15.10.2025, in Kraft 01.01.2026
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 15. Oktober 2025
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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