Hundesteuer Gettorf 2026
Stand: Satzung vom 15. Dezember 2021, geprüft am 13. Oktober 2026
In Gettorf kostet der erste Hund 96 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 108 €. Für einen gefährlichen Hund werden 780 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2021.
Steuersätze in Gettorf
| Erster Hund | 96 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 108 € |
| Jeder weitere Hund | 120 € |
| Gefährlicher Hund | 780 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5 der Satzung: Hunde, die nach dem schleswig-holsteinischen Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) als gefährlich gelten oder von der örtlichen Ordnungsbehörde als gefährlich eingestuft wurden; 780 € für den ersten und jeden weiteren solchen Hund
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Gettorf?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 96 € | 960 € |
| 2 Hunde | 204 € | 2.040 € |
| 3 Hunde | 324 € | 3.240 € |
| 1 gefährlicher Hund | 780 € | 7.800 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Gettorf: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde Gettorf an. Hund in Gettorf anmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
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- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Schleswig-Holstein: Mikrochip für alle Hunde älter als drei Monate.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Gettorf
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 96 € im Jahr. Fällig: Vorauszahlungen vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; Steuer 14 Tage nach Bekanntgabe des Festsetzungsbescheids.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Gettorf abmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen
- Gebrauchshunde von Forstbeamten, Privatforstpersonal, bestätigten Jagdaufsehern und Landschaftswarten
- Herdengebrauchshunde
- Geprüfte Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Einheiten
- Blindenführhunde
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber und hilfloser Personen unentbehrlich sind
- Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Gettorf aufhalten und anderswo versteuert sind
- Hunde, die nicht länger als einen Monat in Pflege, Verwahrung oder auf Probe gehalten werden
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden mehr als 150 m Wegstrecke vom nächsten bewohnten Gebäude
- 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde
- 50 % für den ersten Hund bei nachgewiesener Sachkunde nach § 4 HundeG, auf drei Jahre befristet
- 50 % für Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Schleswig-Holstein
- Hundehaftpflicht
- In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Hunde ab drei Monaten soll der Halter eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abschließen und aufrechterhalten (§ 6). Das ist eine Soll-Vorschrift ohne Bußgeld. Für als gefährlich festgestellte Hunde ist die Versicherung zusätzlich Voraussetzung der Erlaubnis, ein Verstoß kostet dort Bußgeld (§ 10 Abs. 1, § 20).
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Das Land stuft Hunde seit 2016 nicht mehr nach der Rasse als gefährlich ein. Gefährlich ist ein Hund nur, wenn die Behörde dies im Einzelfall nach einem Vorfall feststellt, etwa nach einem Biss, wiederholtem gefahrdrohenden Anspringen oder unkontrolliertem Hetzen und Reißen von Tieren (§ 7).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht, aber landesweite Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 HundeG): überall dort, wo typischerweise viele Menschen sind, etwa in Fußgängerzonen, auf Märkten, in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, in Park- und Grünanlagen. Auf Kinderspielplätzen, in Badeanstalten, an Badestellen an Gewässern und auf Liegewiesen sind Hunde verboten, ebenso in Kirchen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Theatern und Versammlungsräumen (§ 3 Abs. 3). Im Wald dürfen Hunde nur angeleint auf Waldwegen mitgenommen werden, ganzjährig (§ 17 Abs. 2 Nr. 3 Landeswaldgesetz). Am Meeresstrand sind Hunde vom 1. April bis 31. Oktober auf Abschnitten mit regem Badebetrieb verboten, außer die Gemeinde erlaubt es (§ 32 Landesnaturschutzgesetz). Ausgewiesene Hundestrände sind davon ausgenommen. Gefährliche Hunde sind außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke an höchstens 2 m langer Leine zu führen (§ 14). Gemeinden können weitere Regeln per Verordnung treffen. Brut- und Setzzeit: Landeswaldgesetz, Landesnaturschutzgesetz und Landesjagdgesetz enthalten keinen landesweiten festen Zeitraum für die freie Landschaft. Im Wald gilt die Leinenpflicht ohnehin ganzjährig. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können zusätzliche Leinenpflichten festlegen. Das Landesjagdgesetz verbietet, Hunde außerhalb der Jagd unbeaufsichtigt in einem Jagdbezirk laufen zu lassen (§ 29 Abs. 5 Nr. 4 Landesjagdgesetz). Diensthunde, Rettungshunde, Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde im Einsatz sind von Wald- und Strandregeln ausgenommen.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine Pflicht zur Sachkunde. Die Prüfung ist freiwillig. Gemeinden können dafür die Hundesteuer ermäßigen (§ 4 Abs. 4). Wer einen als gefährlich festgestellten Hund halten will, muss die theoretische und praktische Sachkundeprüfung mit diesem Hund bestehen (§ 10 Abs. 1). Wer einen gefährlichen Hund führt, braucht ebenfalls den Nachweis der Sachkunde (§ 8 Abs. 2).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz, HundeG), Fassung vom 17. März 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Gettorf im Vergleich
Gettorf liegt 24 € unter dem Median der 65 erfassten Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein (120 €). In Schleswig-Holstein steht Gettorf auf Platz 12 von 65 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Gettorf Platz 668 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Gettorf | – | 96 € | 204 € |
| Kronshagen | 11 km | 120 € | 264 € |
| Eckernförde | 11 km | 120 € | 240 € |
| Kiel | 14 km | 150 € | 375 € |
| Büdelsdorf | 22 km | 110 € | 240 € |
| Schwentinental | 22 km | 120 € | 270 € |
| Median Schleswig-Holstein | – | 120 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Gettorf
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Gettorf für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Gettorf 204 € im Jahr: 96 € für den ersten und 108 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Gettorf einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Gettorf 780 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 96 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Gettorf anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Gettorf innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Gemeinde bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Gettorf fällig?
Die Hundesteuersatzung von Gettorf nennt als Fälligkeit: Vorauszahlungen vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; Steuer 14 Tage nach Bekanntgabe des Festsetzungsbescheids.
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Quelle
- Dokument
- Satzung der Gemeinde Gettorf über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung), Beschluss 15.12.2021, ausgefertigt 29.12.2021, rückwirkend in Kraft 01.01.2021
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 15. Dezember 2021
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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