Hundesteuer Büdelsdorf 2026

In Büdelsdorf kostet der erste Hund 110 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 130 €. Für einen gefährlichen Hund werden 420 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2022.

Erster Hund110 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen240 €pro Jahr
Gefährlicher Hund420 €pro Jahr

Steuersätze in Büdelsdorf

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2022
Erster Hund110 €
Zweiter Hund130 €
Jeder weitere Hund150 €
Gefährlicher Hund420 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5 der Satzung: die in § 7 Abs. 1 des Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG) Schleswig-Holstein genannten Hunde; zählen bei der Anzahl der übrigen Hunde nicht mit, keine Befreiung oder Ermäßigung

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Büdelsdorf?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 110 € 1.100 €
2 Hunde 240 € 2.400 €
3 Hunde 390 € 3.900 €
1 gefährlicher Hund 420 € 4.200 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Büdelsdorf: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Büdelsdorf an. Hund in Büdelsdorf anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Schleswig-Holstein: Mikrochip für alle Hunde älter als drei Monate.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Büdelsdorf gilt:
    • Hunde, die unmittelbar aus dem Tierheim Rendsburg aufgenommen werden (seit 01.04.2024; nicht bei Übernahme vom letzten Halter)
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 110 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag Jahresbetrag am 01.07.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Büdelsdorf abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird
  • Gebrauchshunde von Forstbeamten, Jagdaufsehern und Feldschutzkräften in der erforderlichen Zahl
  • Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Zahl
  • Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten
  • Hunde, die in Einrichtungen von Tierschutzvereinen vorübergehend untergebracht sind
  • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfebedürftiger Personen unentbehrlich sind (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Geprüfte Therapiehunde, die unentgeltlich für soziale und therapeutische Zwecke eingesetzt werden
  • Hunde, die unmittelbar aus dem Tierheim Rendsburg aufgenommen werden (seit 01.04.2024; nicht bei Übernahme vom letzten Halter)
  • Personen mit höchstens 2 Monaten Aufenthalt in Büdelsdorf, für bereits anderswo versteuerte Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude
  • 50 % für Hunde zur Bewachung von Binnenschiffen
  • 50 % für Hunde von Bewachungsunternehmen oder Einzelwächtern
  • 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde
  • 50 % für Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung
  • 50 % für Hunde zur Heilbehandlung kranker, behinderter und alter Menschen
  • Zwingersteuer auf Antrag: die Hälfte des Satzes je Zuchthund, höchstens die Steuer für den 1. und 2. Hund

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Schleswig-Holstein

Hundehaftpflicht
In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Hunde ab drei Monaten soll der Halter eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abschließen und aufrechterhalten (§ 6). Das ist eine Soll-Vorschrift ohne Bußgeld. Für als gefährlich festgestellte Hunde ist die Versicherung zusätzlich Voraussetzung der Erlaubnis, ein Verstoß kostet dort Bußgeld (§ 10 Abs. 1, § 20).
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Das Land stuft Hunde seit 2016 nicht mehr nach der Rasse als gefährlich ein. Gefährlich ist ein Hund nur, wenn die Behörde dies im Einzelfall nach einem Vorfall feststellt, etwa nach einem Biss, wiederholtem gefahrdrohenden Anspringen oder unkontrolliertem Hetzen und Reißen von Tieren (§ 7).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht, aber landesweite Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 HundeG): überall dort, wo typischerweise viele Menschen sind, etwa in Fußgängerzonen, auf Märkten, in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, in Park- und Grünanlagen. Auf Kinderspielplätzen, in Badeanstalten, an Badestellen an Gewässern und auf Liegewiesen sind Hunde verboten, ebenso in Kirchen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Theatern und Versammlungsräumen (§ 3 Abs. 3). Im Wald dürfen Hunde nur angeleint auf Waldwegen mitgenommen werden, ganzjährig (§ 17 Abs. 2 Nr. 3 Landeswaldgesetz). Am Meeresstrand sind Hunde vom 1. April bis 31. Oktober auf Abschnitten mit regem Badebetrieb verboten, außer die Gemeinde erlaubt es (§ 32 Landesnaturschutzgesetz). Ausgewiesene Hundestrände sind davon ausgenommen. Gefährliche Hunde sind außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke an höchstens 2 m langer Leine zu führen (§ 14). Gemeinden können weitere Regeln per Verordnung treffen. Brut- und Setzzeit: Landeswaldgesetz, Landesnaturschutzgesetz und Landesjagdgesetz enthalten keinen landesweiten festen Zeitraum für die freie Landschaft. Im Wald gilt die Leinenpflicht ohnehin ganzjährig. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können zusätzliche Leinenpflichten festlegen. Das Landesjagdgesetz verbietet, Hunde außerhalb der Jagd unbeaufsichtigt in einem Jagdbezirk laufen zu lassen (§ 29 Abs. 5 Nr. 4 Landesjagdgesetz). Diensthunde, Rettungshunde, Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde im Einsatz sind von Wald- und Strandregeln ausgenommen.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine Pflicht zur Sachkunde. Die Prüfung ist freiwillig. Gemeinden können dafür die Hundesteuer ermäßigen (§ 4 Abs. 4). Wer einen als gefährlich festgestellten Hund halten will, muss die theoretische und praktische Sachkundeprüfung mit diesem Hund bestehen (§ 10 Abs. 1). Wer einen gefährlichen Hund führt, braucht ebenfalls den Nachweis der Sachkunde (§ 8 Abs. 2).
Rechtsgrundlage
Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz, HundeG), Fassung vom 17. März 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Schleswig-Holstein

Büdelsdorf im Vergleich

Büdelsdorf liegt 10 € unter dem Median der 65 erfassten Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein (120 €). In Schleswig-Holstein teilt sich Büdelsdorf Platz 15 von 65 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Büdelsdorf Platz 869 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Büdelsdorf–110 €240 €
Rendsburg 1 km 100 € 250 €
Fockbek 5 km 60 € 180 €
Eckernförde 20 km 120 € 240 €
Gettorf 22 km 96 € 204 €
Schleswig 23 km 120 € 320 €
Median Schleswig-Holstein–120 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Büdelsdorf

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Büdelsdorf für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Büdelsdorf 240 € im Jahr: 110 € für den ersten und 130 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Büdelsdorf einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Büdelsdorf 420 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 110 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Büdelsdorf anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Büdelsdorf innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Büdelsdorf befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Büdelsdorf gilt: Hunde, die unmittelbar aus dem Tierheim Rendsburg aufgenommen werden (seit 01.04.2024; nicht bei Übernahme vom letzten Halter).

Wann ist die Hundesteuer in Büdelsdorf fällig?

Die Hundesteuersatzung von Büdelsdorf nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag Jahresbetrag am 01.07.

Quelle

Dokument
I. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Büdelsdorf (Beschluss 21.03.2024, in Kraft 01.04.2024) zur Satzung vom 09.02.2021
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
21. März 2024
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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