Hundesteuer Heilbad Heiligenstadt 2026

In Heilbad Heiligenstadt kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 72 €. Für einen gefährlichen Hund werden 768 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 24. April 2018.

Erster Hund60 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen132 €pro Jahr
Gefährlicher Hund768 €pro Jahr

Steuersätze in Heilbad Heiligenstadt

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 24. April 2018
Erster Hund60 €
Zweiter Hund72 €
Jeder weitere Hund84 €
Gefährlicher Hund768 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 1 Abs. 3 der Satzung: durch die Ordnungsbehörde nach einem Wesenstest nach § 9 ThürTierGefG im Einzelfall als gefährlich festgestellte Hunde; Befreiungen und Ermäßigungen gelten dafür nicht

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Heilbad Heiligenstadt?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 60 € 600 €
2 Hunde 132 € 1.320 €
3 Hunde 216 € 2.160 €
1 gefährlicher Hund 768 € 7.680 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Heilbad Heiligenstadt: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Heilbad Heiligenstadt an. Hund in Heilbad Heiligenstadt anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Thüringen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Thüringen: Chippflicht für alle Hunde (Mikrochip durch den Tierarzt, Anzeige bei der Behörde) und Nachweis der Haftpflichtversicherung per Bescheinigung.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Heilbad Heiligenstadt
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 15. Februar (bei Beginn im Jahr einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides).
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Heilbad Heiligenstadt abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben gehalten werden
  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz, der Führung und Hilfe Blinder, hochgradig Sehbehinderter, Gehörloser, hochgradig Schwerhöriger oder hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, GI, G, aG oder H)
  • Geprüfte Sanitäts- und Rettungshunde von DRK, ASB, Malteser, Johanniter, THW oder Bundesluftschutzverband, die für Zivil-, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst zur Verfügung stehen
  • Diensthunde von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern mit jagdrechtlicher Brauchbarkeitsprüfung
  • Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierheimen untergebracht sind
  • Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
  • Abgerichtete Hunde von Artisten und Schaustellern für die Berufsarbeit
  • Geeignete Zuchthunde in der gewerblichen Hundezucht (mind. zwei rassereine Hunde, darunter eine Hündin, Erlaubnis nach § 11 TierSchG)
  • Hunde in gewerblichen Tierhandlungen
  • Gebrauchshunde zugelassener Bewachungsunternehmen

Ermäßigt wird

  • 50 % für Ersthunde zur Bewachung von Grundstücken und Gebäuden in Einöden und Weilern (mehr als 500 m vom nächsten Wohngebäude)
  • 50 % für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern zur Jagd (mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung)
  • 50 % für Hunde von Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt und einkommensmäßig Gleichstehenden, nur für einen Hund
  • Zwingersteuer für Züchter: Hälfte des Steuersatzes je Zuchthund, höchstens die Steuer für zwei Hunde

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Thüringen

Hundehaftpflicht
In Thüringen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Der Halter jedes Hundes muss eine Haftpflichtversicherung abschließen und aufrechterhalten: mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden (§ 2 Abs. 5). Der Abschluss ist der zuständigen Behörde nachzuweisen. Ausgenommen sind Diensthunde von Behörden, Hunde des Rettungsdienstes oder des Katastrophenschutzes und Blindenführhunde (§ 13 Abs. 2). Für Personen ohne Wohnung in Thüringen, die sich höchstens zwei Monate mit einem gefährlichen Hund im Land aufhalten, gilt die Pflicht nicht (§ 13 Abs. 1).
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste mehr. Die frühere Liste (Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen) wurde 2018 gestrichen. Gefährlich ist ein Hund nur, wenn die Behörde dies nach einem Wesenstest im Einzelfall wegen seines Verhaltens feststellt, etwa nach Beißattacken oder anderem aggressiven Verhalten (§ 3 Abs. 2). Die Gefährlichkeit kann auf Antrag durch einen erneuten Wesenstest widerlegt werden, frühestens nach neun Monaten (§ 3 Abs. 4).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im Ort. Die Gemeinden regeln das per ordnungsbehördlicher Verordnung. Im Wald sind Hunde, die nicht zur Jagd verwendet werden, ganzjährig an der Leine zu führen (§ 6 Abs. 2 Satz 2 ThürWaldG). In einem Jagdbezirk ist es eine Ordnungswidrigkeit, Hunde unbeaufsichtigt frei laufen zu lassen (§ 56 Abs. 1 Nr. 16 ThJG). Gefährliche Hunde sind außerhalb des eingefriedeten Besitztums an höchstens 2 m langer Leine mit Maulkorb zu führen (§ 12 Abs. 4 und 5 ThürTierGefG). Eine landesweite Brut- und Setzzeit mit festem Zeitraum gibt es im Wald- und Jagdgesetz nicht. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können weitere Leinenpflichten festlegen.
Sachkunde
Es gibt keinen allgemeinen Sachkundenachweis für Hundehalter. Wer einen als gefährlich festgestellten Hund halten will, braucht eine Erlaubnis (§ 4). Dafür muss er mindestens 18 Jahre alt sein und die Sachkunde durch eine bestandene Sachkundeprüfung nachweisen (§ 5 Abs. 1). Der Nachweis gilt nur für den Hund, für den er erbracht wurde.
Rechtsgrundlage
Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG), Fassung vom 2. Juli 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Thüringen

Heilbad Heiligenstadt im Vergleich

Heilbad Heiligenstadt liegt 13,50 € unter dem Median der 26 erfassten Städte in Thüringen (73,50 €). In Thüringen teilt sich Heilbad Heiligenstadt Platz 5 von 26 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Heilbad Heiligenstadt Platz 163 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Heilbad Heiligenstadt–60 €132 €
Duderstadt 17 km 95 € 225 €
Witzenhausen 20 km 108 € 261 €
Eschwege 22 km 64,80 € 158,40 €
Göttingen 22 km 132 € 372 €
Bovenden 28 km 72 € 216 €
Median Thüringen–73,50 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Heilbad Heiligenstadt

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Heilbad Heiligenstadt für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Heilbad Heiligenstadt 132 € im Jahr: 60 € für den ersten und 72 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Heilbad Heiligenstadt einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Heilbad Heiligenstadt 768 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Heilbad Heiligenstadt anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Heilbad Heiligenstadt innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Heilbad Heiligenstadt fällig?

Die Hundesteuersatzung von Heilbad Heiligenstadt nennt als Fälligkeit: jährlich zum 15. Februar (bei Beginn im Jahr einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides).

Quelle

Dokument
Neufassung der Satzung der Stadt Heilbad Heiligenstadt über die Erhebung einer Hundesteuer (Stadtratsbeschluss vom 24.04.2018)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
24. April 2018
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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