Hundesteuer Heusenstamm 2026
Stand: Satzung vom 7. November 2018, geprüft am 13. Oktober 2026
In Heusenstamm kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 100 €. Für einen gefährlichen Hund werden 500 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2019.
Bei der Anmeldung müssen Rasse und Abstammung angegeben werden, die Stadt kann einen Nachweis verlangen.
Steuersätze in Heusenstamm
| Erster Hund | 60 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 100 € |
| Jeder weitere Hund | 130 € |
| Gefährlicher Hund | 500 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5 der Satzung (u. a. Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler und Kreuzungen sowie auffällig gewordene Hunde); erster gefährlicher Hund 500 €, zweiter und jeder weitere 600 €
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Heusenstamm?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 60 € | 600 € |
| 2 Hunde | 160 € | 1.600 € |
| 3 Hunde | 290 € | 2.900 € |
| 1 gefährlicher Hund | 500 € | 5.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Heusenstamm: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Heusenstamm an. Hund in Heusenstamm anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Heusenstamm gilt:
- Hunde aus dem Tierheim: befreit bis zum Ende des auf das Jahr des Erwerbs folgenden Kalenderjahres
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. Juli mit dem Jahresbetrag (erstmalige Festsetzung: einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids).
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Heusenstamm abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG, G, GL oder H)
- Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten (auf Kosten des Dienstherrn angeschafft)
- Gebrauchshunde, die ausschließlich für die Bewachung von Herden notwendig sind
- Hunde von Personen, die gewerbsmäßig mit Hunden handeln (angemeldetes Gewerbe)
- Hunde, die in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen vorübergehend untergebracht sind
- Hunde aus dem Tierheim: befreit bis zum Ende des auf das Jahr des Erwerbs folgenden Kalenderjahres
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Hessen
- Hundehaftpflicht
- In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht für alle Hunde. Wer einen erlaubnispflichtigen (gefährlichen) Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen und aufrechterhalten (§ 71a Abs. 2 HSOG). Das betrifft Listenhunde und auffällige Hunde. Der Nachweis ist Voraussetzung für die Erlaubnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 HundeVO). Wer nach § 3a HundeVO von der Erlaubnispflicht befreit ist, fällt nicht unter diese Pflicht.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Für die neun Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen wird die Gefährlichkeit vermutet (§ 2 Abs. 1 HundeVO). Es gibt nur eine Liste ohne Kategorien. Daneben gilt jeder Hund als gefährlich, der zum Beispiel einen Menschen ohne Anlass gebissen, ein anderes Tier durch Biss geschädigt oder unkontrolliert Wild gehetzt hat (§ 2 Abs. 2).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht in Hessen. Hunde dürfen aber außerhalb des eingefriedeten Besitztums nicht unbeaufsichtigt laufen und brauchen ein Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift des Halters. Alle Hunde müssen an die Leine bei Versammlungen, Volksfesten, Märkten, Messen und anderen Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln. Das gilt auch auf Flächen, die die Gemeinde bestimmt, etwa Parks, Grünanlagen und Fußgängerzonen. Im Jagdbezirk dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Gemeinden können das Anleinen in der Flur per Satzung regeln, auch für die Brut- und Setzzeit.
- Sachkunde
- Nur Halter und Führer gefährlicher Hunde (Rasseliste oder auffällige Hunde) brauchen einen Sachkundenachweis. Er ist bei der ersten Erlaubnis vorzulegen und gilt nur für den einen Hund. Der Nachweis ist erst fällig, wenn der Hund 15 Monate alt ist. Das gilt nicht, wenn er vorher auffällig war oder aus einer Aggressionszucht stammt (§ 4 Abs. 4). Für gewöhnliche Hunde gibt es in Hessen keinen Sachkundenachweis und keinen Hundeführerschein.
- Rechtsgrundlage
- Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Heusenstamm im Vergleich
Heusenstamm liegt 15,50 € unter dem Median der 94 erfassten Städte und Gemeinden in Hessen (75,50 €). In Hessen teilt sich Heusenstamm Platz 13 von 94 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Heusenstamm Platz 163 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Heusenstamm | – | 60 € | 160 € |
| Obertshausen | 3 km | 90 € | 192 € |
| Dietzenbach | 6 km | 90 € | 180 € |
| Offenbach am Main | 6 km | 90 € | 270 € |
| Rodgau | 7 km | 120 € | 320 € |
| Mühlheim am Main | 7 km | 90 € | 210 € |
| Median Hessen | – | 75,50 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Heusenstamm
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Heusenstamm für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Heusenstamm 160 € im Jahr: 60 € für den ersten und 100 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Heusenstamm einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Heusenstamm 500 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Heusenstamm anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Heusenstamm innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Heusenstamm befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Heusenstamm gilt: Hunde aus dem Tierheim: befreit bis zum Ende des auf das Jahr des Erwerbs folgenden Kalenderjahres.
Wann ist die Hundesteuer in Heusenstamm fällig?
Die Hundesteuersatzung von Heusenstamm nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. Juli mit dem Jahresbetrag (erstmalige Festsetzung: einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids).
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Quelle
- Dokument
- Satzung der Stadt Heusenstamm über die Erhebung einer Hundesteuer, Beschluss vom 07.11.2018, in Kraft ab 01.01.2019
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 7. November 2018
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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