Hundesteuer Obertshausen 2026
Stand: Satzung vom 15. November 2012, geprüft am 13. Oktober 2026
In Obertshausen kostet der erste Hund 90 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 102 €. Für einen gefährlichen Hund werden 480 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2013.
Steuersätze in Obertshausen
| Erster Hund | 90 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 102 € |
| Jeder weitere Hund | 132 € |
| Gefährlicher Hund | 480 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 4 und 5 der Satzung (u. a. Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler (mit Übergangsregel) und Kreuzungen sowie Hunde mit auffälligem Beißverhalten): 480 € für den ersten, 576 € ab dem zweiten gefährlichen Hund
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Obertshausen?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 90 € | 900 € |
| 2 Hunde | 192 € | 1.920 € |
| 3 Hunde | 324 € | 3.240 € |
| 1 gefährlicher Hund | 480 € | 4.800 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Obertshausen: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Obertshausen an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Obertshausen gilt:
- Hunde aus dem Tierheim: 12 Monate ab Anmeldung befreit, auf Antrag
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 90 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. Juli (gefährliche Hunde: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.).
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG, G oder H), auf Antrag
- Hunde, die in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen vorübergehend untergebracht sind, auf Antrag
- Hunde aus dem Tierheim: 12 Monate ab Anmeldung befreit, auf Antrag
Ermäßigt wird
- 50 % für den ersten Hund bei Empfängern von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II und einkommensmäßig Gleichstehenden, auf Antrag
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Hessen
- Hundehaftpflicht
- In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht für alle Hunde. Wer einen erlaubnispflichtigen (gefährlichen) Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen und aufrechterhalten (§ 71a Abs. 2 HSOG). Das betrifft Listenhunde und auffällige Hunde. Der Nachweis ist Voraussetzung für die Erlaubnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 HundeVO). Wer nach § 3a HundeVO von der Erlaubnispflicht befreit ist, fällt nicht unter diese Pflicht.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Für die neun Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen wird die Gefährlichkeit vermutet (§ 2 Abs. 1 HundeVO). Es gibt nur eine Liste ohne Kategorien. Daneben gilt jeder Hund als gefährlich, der zum Beispiel einen Menschen ohne Anlass gebissen, ein anderes Tier durch Biss geschädigt oder unkontrolliert Wild gehetzt hat (§ 2 Abs. 2).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht in Hessen. Hunde dürfen aber außerhalb des eingefriedeten Besitztums nicht unbeaufsichtigt laufen und brauchen ein Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift des Halters. Alle Hunde müssen an die Leine bei Versammlungen, Volksfesten, Märkten, Messen und anderen Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln. Das gilt auch auf Flächen, die die Gemeinde bestimmt, etwa Parks, Grünanlagen und Fußgängerzonen. Im Jagdbezirk dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Gemeinden können das Anleinen in der Flur per Satzung regeln, auch für die Brut- und Setzzeit.
- Sachkunde
- Nur Halter und Führer gefährlicher Hunde (Rasseliste oder auffällige Hunde) brauchen einen Sachkundenachweis. Er ist bei der ersten Erlaubnis vorzulegen und gilt nur für den einen Hund. Der Nachweis ist erst fällig, wenn der Hund 15 Monate alt ist. Das gilt nicht, wenn er vorher auffällig war oder aus einer Aggressionszucht stammt (§ 4 Abs. 4). Für gewöhnliche Hunde gibt es in Hessen keinen Sachkundenachweis und keinen Hundeführerschein.
- Rechtsgrundlage
- Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Obertshausen im Vergleich
Obertshausen liegt 14,50 € über dem Median der 94 erfassten Städte und Gemeinden in Hessen (75,50 €). In Hessen teilt sich Obertshausen Platz 64 von 94 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Obertshausen Platz 594 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Obertshausen | – | 90 € | 192 € |
| Heusenstamm | 3 km | 60 € | 160 € |
| Mühlheim am Main | 6 km | 90 € | 210 € |
| Rodgau | 6 km | 120 € | 320 € |
| Offenbach am Main | 7 km | 90 € | 270 € |
| Maintal | 7 km | 96 € | 240 € |
| Median Hessen | – | 75,50 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Obertshausen
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Obertshausen für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Obertshausen 192 € im Jahr: 90 € für den ersten und 102 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Obertshausen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Obertshausen 480 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 90 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Obertshausen anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Obertshausen innerhalb von 2 Wochen anmelden.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Obertshausen befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Obertshausen gilt: Hunde aus dem Tierheim: 12 Monate ab Anmeldung befreit, auf Antrag.
Wann ist die Hundesteuer in Obertshausen fällig?
Die Hundesteuersatzung von Obertshausen nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. Juli (gefährliche Hunde: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.).
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Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Obertshausen vom 15.11.2012, in Kraft 01.01.2013
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 15. November 2012
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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