Hundesteuer Kall 2026

In Kall richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 84 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 108 €, zusammen 216 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 132 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Seit 2026 gelten 84 € für einen Hund, 108 € je Hund bei zwei Hunden und 132 € je Hund ab drei Hunden.

Ein Hund84 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen216 €pro Jahr
Gefährlicher Hund600 €pro Jahr

Steuersätze in Kall

Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt, gültig ab 1. Januar 2026
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund84 €84 €
2 Hunde108 €216 €
3 oder mehr Hunde132 €396 € (bei 3)
Gefährlicher Hund600 €

Wichtig: In Kall gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 2 der Satzung (u. a. Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und Kreuzungen sowie Hunde mit nachgewiesener Gefährlichkeit); 600 € bei einem, 840 € je Hund bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Kall?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 84 € 840 €
2 Hunde 216 € 2.160 €
3 Hunde 396 € 3.960 €
1 gefährlicher Hund 600 € 6.000 €

In Kall zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Kall: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Gemeinde Kall an.
  2. Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
  3. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Kall
  5. Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 84 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (je ein Viertel), sofern der Bescheid nichts anderes festlegt.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Verlauf der Hundesteuer in Kall

Sätze pro Jahr, neueste zuerst. Hervorgehoben: derzeit gültig. Die Zahlen in Klammern verweisen auf die Quellen unter der Tabelle.
Zeitraum Ein Hund je Hund bei 2 Gefähr­licher Hund
seit 1.1.2026[1] 84 € 108 € 600 €
bis 31.12.2025[2] 72 € 96 € 288 €
  1. Hundesteuersatzung der Gemeinde Kall in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 09.07.2025 (Ratsbeschluss 08.07.2025)
  2. Bürgerinformation der Gemeinde Kall zu den Grundbesitzabgaben 2025

„–“: kein Betrag bekannt oder kein gesonderter Satz.

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Kall aufhalten und anderswo versteuert sind
  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H)
  • Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Gebrauchshunde zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden
  • Geprüfte Rettungshunde einer Rettungshundestaffel

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde
  • 50 % für speziell ausgebildete Jagdhunde zur Nachsuche bei Verkehrsunfällen im Gemeindegebiet
  • 75 % (Steuer ein Viertel) für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom bebauten Ortsteil
  • 50 % für Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung (SGB XII), nur für einen Hund

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Nordrhein-Westfalen

Hundehaftpflicht
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Die vier Rassen nach § 3 Abs. 2 und ihre Kreuzungen sind gefährliche Hunde. Im Zweifel muss der Halter nachweisen, dass keine Kreuzung vorliegt. Für die zehn Rassen nach § 10 Abs. 1 und ihre Kreuzungen gelten fast dieselben Pflichten, aber ohne den Nachweis eines besonderen Interesses. Außerdem stellt die Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt im Einzelfall fest, dass ein Hund gefährlich ist, etwa nach einem Biss (§ 3 Abs. 3).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind an der Leine zu führen in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in umfriedeten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen (außer ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen), bei Versammlungen, Volksfesten und Veranstaltungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten (§ 2 Abs. 2 LHundG). Große Hunde sind innerorts auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen anzuleinen (§ 11 Abs. 6). Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden. Ausgenommen sind Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 2 Abs. 3 LFoG). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per ordnungsbehördlicher Verordnung. Brut- und Setzzeit: Keine landesweite Leinenpflicht für die freie Landschaft. Nur in Europäischen Vogelschutzgebieten ist es vom 1. März bis 31. Juli verboten, Hunde unangeleint zu lassen, bezogen auf die im Schutzzweck genannten Vogelarten (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 LNatSchG NRW). Das Land ruft in Pressemitteilungen nur dazu auf, Hunde in dieser Zeit anzuleinen.
Sachkunde
Für kleine Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen großen Hund hält, muss die Haltung der Behörde anzeigen und seine Sachkunde nachweisen (§ 11 Abs. 1 und 2). Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist die Sachkundebescheinigung Teil der Erlaubnis. Bei großen Hunden kann die Sachkundebescheinigung auch von anerkannten Sachverständigen oder von den Tierärztekammern benannten Tierärzten kommen (§ 11 Abs. 3).
Rechtsgrundlage
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz, LHundG NRW), Fassung vom 27. September 2016 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Nordrhein-Westfalen

Kall im Vergleich

Kall liegt 6 € unter dem Median der 298 erfassten Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (90 €). In Nordrhein-Westfalen teilt sich Kall Platz 120 von 298 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Kall Platz 509 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Kall–84 €216 €
Mechernich 8 km 89 € 270 €
Bad Münstereifel 15 km 75 € 250 €
Nideggen 17 km 112 € 308 €
Zülpich 18 km 72 € 216 €
Simmerath 20 km 102 € 272 €
Median Nordrhein-Westfalen–90 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Kall

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Kall für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Kall 216 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 108 €.

Gibt es in Kall einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Kall 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 84 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Kall anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Kall innerhalb von 2 Wochen anmelden.

Wann ist die Hundesteuer in Kall fällig?

Die Hundesteuersatzung von Kall nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (je ein Viertel), sofern der Bescheid nichts anderes festlegt.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Gemeinde Kall in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 09.07.2025 (Ratsbeschluss 08.07.2025)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
9. Juli 2025
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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