Hundesteuer Karlsfeld 2026
Stand: Satzung vom 28. Oktober 2021, geprüft am 13. Oktober 2026
In Karlsfeld kostet der erste Hund 80 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Für einen gefährlichen Hund werden 800 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2022.
Für die Anmeldung eines Hundes fällt eine Gebühr von 10 € an.
Steuersätze in Karlsfeld
| Erster Hund | 80 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 80 € |
| Jeder weitere Hund | 80 € |
| Gefährlicher Hund | 800 € |
Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 3 der Satzung: alle in § 1 der bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit genannten Rassen und Gruppen sowie Kreuzungen; im Einzelfall auch Hunde mit entsprechender Ausbildung
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Karlsfeld?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 80 € | 800 € |
| 2 Hunde | 160 € | 1.600 € |
| 3 Hunde | 240 € | 2.400 € |
| 1 gefährlicher Hund | 800 € | 8.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Karlsfeld: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Gemeinde Karlsfeld an. Hund in Karlsfeld anmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Karlsfeld gilt:
- Hunde aus dem Tierheim Dachau: nach einem Jahr Haltung auf Antrag nachträglich für ein Kalenderjahr befreit (Kampfhunde nur mit Bescheinigung des Ordnungsamts)
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 80 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. April.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Karlsfeld abmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben gehalten werden
- Hunde von DRK, ASB, Malteser, Johanniter und THW, die ausschließlich deren Aufgaben dienen
- Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind
- Hunde, die zur Bewachung von Herden notwendig sind
- Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
- Rettungshunde mit bestandener Prüfung, die für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst zur Verfügung stehen
- Hunde in Tierhandlungen
- Hunde aus dem Tierheim Dachau: nach einem Jahr Haltung auf Antrag nachträglich für ein Kalenderjahr befreit (Kampfhunde nur mit Bescheinigung des Ordnungsamts)
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde in Einöden und Weilern (Wohngebäude mehr als 500 m vom nächsten Wohngebäude entfernt)
- 50 % für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern, die überwiegend der Jagd dienen (Brauchbarkeitsprüfung nötig)
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Bayern
- Hundehaftpflicht
- In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Für normale Hunde gibt es in Bayern keine gesetzliche Haftpflichtpflicht. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Erlaubnis von einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 LStVG). Laut Vollzugsbekanntmachung soll das regelmäßig geschehen, mit mindestens 1 Mio. Euro für Personenschäden und 0,25 Mio. Euro für Sachschäden.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Bei Hunden der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird die Eigenschaft als Kampfhund stets vermutet. Bei Kategorie 2 gilt die Vermutung, bis der Halter mit einem Gutachten (Wesenstest) nachweist, dass der einzelne Hund nicht gesteigert aggressiv ist; dann stellt die Gemeinde ein Negativzeugnis aus. Jeder Hund kann außerdem im Einzelfall wegen einer Ausbildung auf gesteigerte Aggressivität als Kampfhund gelten.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Gemeinden können per Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen und auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG). Sie können auch Anordnungen im Einzelfall treffen. Kampfhunde müssen nach der Erlaubnis meist außerhalb des eigenen Grundstücks an die Leine. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden (Art. 30 Abs. 1 BayNatSchG). Die untere oder höhere Naturschutzbehörde kann das Betretungsrecht beschränken, zum Beispiel mit einer Anleinpflicht in Wiesenbrütergebieten zur Brutzeit (Art. 31 Abs. 1 BayNatSchG). Schutzgebietsverordnungen können Leinenzwang vorschreiben. Es ist verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen (§ 39 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Besteht die Gefahr, dass ein frei laufender Hund besonders geschützten Arten nachstellt, muss er an die Leine (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG).
- Sachkunde
- Für normale Hunde verlangt Bayern weder Hundeführerschein noch Sachkundenachweis. Nur bei Kampfhunden der Kategorie 2 prüft der Sachverständige im Wesenstest auch die Sachkunde des Halters. Bei einer Kampfhund-Erlaubnis kann die Gemeinde ein Gutachten zur Eignung des Halters verlangen. Wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde und muss dafür die erforderliche Sachkunde besitzen (Art. 37a Abs. 2 LStVG).
- Rechtsgrundlage
- Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG), Art. 18, 37 und 37a, mit der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, Fassung vom 17. Dezember 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Karlsfeld im Vergleich
Karlsfeld liegt 20 € über dem Median der 97 erfassten Städte und Gemeinden in Bayern (60 €). In Bayern teilt sich Karlsfeld Platz 66 von 97 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Karlsfeld Platz 469 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Karlsfeld | – | 80 € | 160 € |
| Dachau | 5 km | 60 € | 120 € |
| Unterschleißheim | 10 km | 50 € | 150 € |
| Olching | 11 km | 40 € | 140 € |
| München | 12 km | 100 € | 200 € |
| Puchheim | 13 km | 50 € | 150 € |
| Median Bayern | – | 60 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Karlsfeld
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Karlsfeld für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Karlsfeld 160 € im Jahr: 80 € für den ersten und 80 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Karlsfeld einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Karlsfeld 800 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 80 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Karlsfeld anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Karlsfeld innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Gemeinde bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Karlsfeld befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Karlsfeld gilt: Hunde aus dem Tierheim Dachau: nach einem Jahr Haltung auf Antrag nachträglich für ein Kalenderjahr befreit (Kampfhunde nur mit Bescheinigung des Ordnungsamts).
Wann ist die Hundesteuer in Karlsfeld fällig?
Die Hundesteuersatzung von Karlsfeld nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. April.
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Quelle
- Dokument
- Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Karlsfeld, Gemeinderatsbeschluss 28.10.2021, in Kraft 01.01.2022
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 28. Oktober 2021
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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