Hundesteuer Karlsfeld 2026

In Karlsfeld kostet der erste Hund 80 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Für einen gefährlichen Hund werden 800 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2022.

Für die Anmeldung eines Hundes fällt eine Gebühr von 10 € an.

Erster Hund80 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen160 €pro Jahr
Gefährlicher Hund800 €pro Jahr

Steuersätze in Karlsfeld

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2022
Erster Hund80 €
Zweiter Hund80 €
Jeder weitere Hund80 €
Gefährlicher Hund800 €

Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 3 der Satzung: alle in § 1 der bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit genannten Rassen und Gruppen sowie Kreuzungen; im Einzelfall auch Hunde mit entsprechender Ausbildung

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Karlsfeld?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 80 € 800 €
2 Hunde 160 € 1.600 €
3 Hunde 240 € 2.400 €
1 gefährlicher Hund 800 € 8.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Karlsfeld: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Gemeinde Karlsfeld an. Hund in Karlsfeld anmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Karlsfeld gilt:
    • Hunde aus dem Tierheim Dachau: nach einem Jahr Haltung auf Antrag nachträglich für ein Kalenderjahr befreit (Kampfhunde nur mit Bescheinigung des Ordnungsamts)
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 80 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. April.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Karlsfeld abmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben gehalten werden
  • Hunde von DRK, ASB, Malteser, Johanniter und THW, die ausschließlich deren Aufgaben dienen
  • Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind
  • Hunde, die zur Bewachung von Herden notwendig sind
  • Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
  • Rettungshunde mit bestandener Prüfung, die für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst zur Verfügung stehen
  • Hunde in Tierhandlungen
  • Hunde aus dem Tierheim Dachau: nach einem Jahr Haltung auf Antrag nachträglich für ein Kalenderjahr befreit (Kampfhunde nur mit Bescheinigung des Ordnungsamts)

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde in Einöden und Weilern (Wohngebäude mehr als 500 m vom nächsten Wohngebäude entfernt)
  • 50 % für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern, die überwiegend der Jagd dienen (Brauchbarkeitsprüfung nötig)

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Bayern

Hundehaftpflicht
In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Für normale Hunde gibt es in Bayern keine gesetzliche Haftpflichtpflicht. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Erlaubnis von einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 LStVG). Laut Vollzugsbekanntmachung soll das regelmäßig geschehen, mit mindestens 1 Mio. Euro für Personenschäden und 0,25 Mio. Euro für Sachschäden.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Bei Hunden der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird die Eigenschaft als Kampfhund stets vermutet. Bei Kategorie 2 gilt die Vermutung, bis der Halter mit einem Gutachten (Wesenstest) nachweist, dass der einzelne Hund nicht gesteigert aggressiv ist; dann stellt die Gemeinde ein Negativzeugnis aus. Jeder Hund kann außerdem im Einzelfall wegen einer Ausbildung auf gesteigerte Aggressivität als Kampfhund gelten.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Gemeinden können per Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen und auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG). Sie können auch Anordnungen im Einzelfall treffen. Kampfhunde müssen nach der Erlaubnis meist außerhalb des eigenen Grundstücks an die Leine. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden (Art. 30 Abs. 1 BayNatSchG). Die untere oder höhere Naturschutzbehörde kann das Betretungsrecht beschränken, zum Beispiel mit einer Anleinpflicht in Wiesenbrütergebieten zur Brutzeit (Art. 31 Abs. 1 BayNatSchG). Schutzgebietsverordnungen können Leinenzwang vorschreiben. Es ist verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen (§ 39 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Besteht die Gefahr, dass ein frei laufender Hund besonders geschützten Arten nachstellt, muss er an die Leine (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG).
Sachkunde
Für normale Hunde verlangt Bayern weder Hundeführerschein noch Sachkundenachweis. Nur bei Kampfhunden der Kategorie 2 prüft der Sachverständige im Wesenstest auch die Sachkunde des Halters. Bei einer Kampfhund-Erlaubnis kann die Gemeinde ein Gutachten zur Eignung des Halters verlangen. Wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde und muss dafür die erforderliche Sachkunde besitzen (Art. 37a Abs. 2 LStVG).
Rechtsgrundlage
Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG), Art. 18, 37 und 37a, mit der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, Fassung vom 17. Dezember 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Bayern

Karlsfeld im Vergleich

Karlsfeld liegt 20 € über dem Median der 97 erfassten Städte und Gemeinden in Bayern (60 €). In Bayern teilt sich Karlsfeld Platz 66 von 97 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Karlsfeld Platz 469 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Karlsfeld–80 €160 €
Dachau 5 km 60 € 120 €
Unterschleißheim 10 km 50 € 150 €
Olching 11 km 40 € 140 €
München 12 km 100 € 200 €
Puchheim 13 km 50 € 150 €
Median Bayern–60 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Karlsfeld

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Karlsfeld für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Karlsfeld 160 € im Jahr: 80 € für den ersten und 80 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Karlsfeld einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Karlsfeld 800 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 80 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Karlsfeld anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Karlsfeld innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Gemeinde bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Karlsfeld befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Karlsfeld gilt: Hunde aus dem Tierheim Dachau: nach einem Jahr Haltung auf Antrag nachträglich für ein Kalenderjahr befreit (Kampfhunde nur mit Bescheinigung des Ordnungsamts).

Wann ist die Hundesteuer in Karlsfeld fällig?

Die Hundesteuersatzung von Karlsfeld nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. April.

Quelle

Dokument
Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Karlsfeld, Gemeinderatsbeschluss 28.10.2021, in Kraft 01.01.2022
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
28. Oktober 2021
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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