Hundesteuer Puchheim 2026

In Puchheim kostet der erste Hund 50 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 100 €. Für einen gefährlichen Hund werden 800 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2015.

Erster Hund50 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen150 €pro Jahr
Gefährlicher Hund800 €pro Jahr

Steuersätze in Puchheim

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2015
Erster Hund50 €
Zweiter Hund100 €
Jeder weitere Hund150 €
Gefährlicher Hund800 €

Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 6 der Satzung: Pit Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier, Tosa Inu und Kreuzungen (stets vermutet); weitere Rassen (u. a. Rottweiler, Bullterrier, Cane Corso) und Kreuzungen, solange keine fehlende Gefährlichkeit nachgewiesen wird; Befreiungen und Ermäßigungen gelten nicht

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Puchheim?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 50 € 500 €
2 Hunde 150 € 1.500 €
3 Hunde 300 € 3.000 €
1 gefährlicher Hund 800 € 8.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Puchheim: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie unverzüglich bei der Stadt Puchheim an. Hund in Puchheim anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Puchheim
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 50 € im Jahr. Fällig: Erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids, danach jährlich zum 15.03.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Puchheim abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
  • Hunde des DRK, ASB, der Malteser, Johanniter, des THW und ähnlicher Organisationen
  • Hunde, die für Blinde, Schwerhörige, Taube oder völlig Hilflose unentbehrlich sind
  • Hunde zur Bewachung von Herden
  • Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
  • Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
  • Hunde in Tierhandlungen

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern, die überwiegend zur Jagd oder zum Jagd- und Forstschutz gehalten werden (bei Jagdhunden nur mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung)

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Bayern

Hundehaftpflicht
In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Für normale Hunde gibt es in Bayern keine gesetzliche Haftpflichtpflicht. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Erlaubnis von einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 LStVG). Laut Vollzugsbekanntmachung soll das regelmäßig geschehen, mit mindestens 1 Mio. Euro für Personenschäden und 0,25 Mio. Euro für Sachschäden.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Bei Hunden der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird die Eigenschaft als Kampfhund stets vermutet. Bei Kategorie 2 gilt die Vermutung, bis der Halter mit einem Gutachten (Wesenstest) nachweist, dass der einzelne Hund nicht gesteigert aggressiv ist; dann stellt die Gemeinde ein Negativzeugnis aus. Jeder Hund kann außerdem im Einzelfall wegen einer Ausbildung auf gesteigerte Aggressivität als Kampfhund gelten.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Gemeinden können per Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen und auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG). Sie können auch Anordnungen im Einzelfall treffen. Kampfhunde müssen nach der Erlaubnis meist außerhalb des eigenen Grundstücks an die Leine. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden (Art. 30 Abs. 1 BayNatSchG). Die untere oder höhere Naturschutzbehörde kann das Betretungsrecht beschränken, zum Beispiel mit einer Anleinpflicht in Wiesenbrütergebieten zur Brutzeit (Art. 31 Abs. 1 BayNatSchG). Schutzgebietsverordnungen können Leinenzwang vorschreiben. Es ist verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen (§ 39 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Besteht die Gefahr, dass ein frei laufender Hund besonders geschützten Arten nachstellt, muss er an die Leine (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG).
Sachkunde
Für normale Hunde verlangt Bayern weder Hundeführerschein noch Sachkundenachweis. Nur bei Kampfhunden der Kategorie 2 prüft der Sachverständige im Wesenstest auch die Sachkunde des Halters. Bei einer Kampfhund-Erlaubnis kann die Gemeinde ein Gutachten zur Eignung des Halters verlangen. Wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde und muss dafür die erforderliche Sachkunde besitzen (Art. 37a Abs. 2 LStVG).
Rechtsgrundlage
Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG), Art. 18, 37 und 37a, mit der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, Fassung vom 17. Dezember 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Bayern

Puchheim im Vergleich

Puchheim liegt 10 € unter dem Median der 97 erfassten Städte und Gemeinden in Bayern (60 €). In Bayern teilt sich Puchheim Platz 13 von 97 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Puchheim Platz 98 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Puchheim–50 €150 €
Germering 2 km 60 € 170 €
Gilching 6 km 60 € 150 €
Olching 7 km 40 € 140 €
Fürstenfeldbruck 8 km 65 € 165 €
Gauting 9 km 108 € 216 €
Median Bayern–60 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Puchheim

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Puchheim für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Puchheim 150 € im Jahr: 50 € für den ersten und 100 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Puchheim einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Puchheim 800 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 50 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Puchheim anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Puchheim unverzüglich anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Puchheim fällig?

Die Hundesteuersatzung von Puchheim nennt als Fälligkeit: Erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids, danach jährlich zum 15.03.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Stadtgebiet Puchheim (HStS) vom 01.03.2011, zuletzt geändert am 30.09.2014
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
30. September 2014
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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