Hundesteuer Gilching 2026

In Gilching kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 90 €. Für einen gefährlichen Hund werden 1.023 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2011.

Erster Hund60 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen150 €pro Jahr
Gefährlicher Hund1.023 €pro Jahr

Steuersätze in Gilching

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2011
Erster Hund60 €
Zweiter Hund90 €
Jeder weitere Hund120 €
Gefährlicher Hund1.023 €

Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 2 der Satzung: alle in § 1 der bayerischen Kampfhundeverordnung genannten Rassen und Gruppen sowie Kreuzungen, soweit nicht nachgewiesen wurde, dass keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit besteht; Kampfhunde zählen als erste Hunde, keine Steuervergünstigung

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Gilching?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 60 € 600 €
2 Hunde 150 € 1.500 €
3 Hunde 270 € 2.700 €
1 gefährlicher Hund 1.023 € 10.230 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Gilching: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie unverzüglich bei der Gemeinde Gilching an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Gilching
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: 28. Februar eines jeden Jahres (erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids).
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde zu Erwerbszwecken
  • Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
  • Hunde von DRK, ASB, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe und THW, die ausschließlich deren Aufgaben dienen
  • Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind
  • Hunde, die zur Bewachung von Herden notwendig sind
  • Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
  • Geprüfte Rettungshunde, die für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst zur Verfügung stehen
  • Hunde in Tierhandlungen

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde in Einöden und Weilern (Wohngebäude mehr als 500 m von jedem anderen Wohngebäude entfernt)
  • 50 % für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern und Jagdscheininhabern, die überwiegend der Jagd oder dem Forstschutz dienen (Jagdhunde mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung)
  • Züchtersteuer: die Hälfte des Steuersatzes für Hunde von Züchtern mit mindestens zwei rassereinen Hunden derselben Rasse, darunter eine Hündin

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Bayern

Hundehaftpflicht
In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Für normale Hunde gibt es in Bayern keine gesetzliche Haftpflichtpflicht. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Erlaubnis von einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 LStVG). Laut Vollzugsbekanntmachung soll das regelmäßig geschehen, mit mindestens 1 Mio. Euro für Personenschäden und 0,25 Mio. Euro für Sachschäden.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Bei Hunden der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird die Eigenschaft als Kampfhund stets vermutet. Bei Kategorie 2 gilt die Vermutung, bis der Halter mit einem Gutachten (Wesenstest) nachweist, dass der einzelne Hund nicht gesteigert aggressiv ist; dann stellt die Gemeinde ein Negativzeugnis aus. Jeder Hund kann außerdem im Einzelfall wegen einer Ausbildung auf gesteigerte Aggressivität als Kampfhund gelten.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Gemeinden können per Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen und auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG). Sie können auch Anordnungen im Einzelfall treffen. Kampfhunde müssen nach der Erlaubnis meist außerhalb des eigenen Grundstücks an die Leine. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden (Art. 30 Abs. 1 BayNatSchG). Die untere oder höhere Naturschutzbehörde kann das Betretungsrecht beschränken, zum Beispiel mit einer Anleinpflicht in Wiesenbrütergebieten zur Brutzeit (Art. 31 Abs. 1 BayNatSchG). Schutzgebietsverordnungen können Leinenzwang vorschreiben. Es ist verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen (§ 39 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Besteht die Gefahr, dass ein frei laufender Hund besonders geschützten Arten nachstellt, muss er an die Leine (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG).
Sachkunde
Für normale Hunde verlangt Bayern weder Hundeführerschein noch Sachkundenachweis. Nur bei Kampfhunden der Kategorie 2 prüft der Sachverständige im Wesenstest auch die Sachkunde des Halters. Bei einer Kampfhund-Erlaubnis kann die Gemeinde ein Gutachten zur Eignung des Halters verlangen. Wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde und muss dafür die erforderliche Sachkunde besitzen (Art. 37a Abs. 2 LStVG).
Rechtsgrundlage
Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG), Art. 18, 37 und 37a, mit der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, Fassung vom 17. Dezember 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Bayern

Gilching im Vergleich

Gilching entspricht genau dem Median der 97 erfassten Städte und Gemeinden in Bayern (60 €). In Bayern teilt sich Gilching Platz 32 von 97 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Gilching Platz 163 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Gilching–60 €150 €
Puchheim 6 km 50 € 150 €
Germering 6 km 60 € 170 €
Gauting 8 km 108 € 216 €
Fürstenfeldbruck 9 km 65 € 165 €
Olching 12 km 40 € 140 €
Median Bayern–60 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Gilching

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Gilching für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Gilching 150 € im Jahr: 60 € für den ersten und 90 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Gilching einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Gilching 1.023 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Gilching anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Gilching unverzüglich anmelden.

Wann ist die Hundesteuer in Gilching fällig?

Die Hundesteuersatzung von Gilching nennt als Fälligkeit: 28. Februar eines jeden Jahres (erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids).

Quelle

Dokument
Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung HStS) der Gemeinde Gilching vom 02.03.2011, in Kraft 01.01.2011
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
2. März 2011
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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