Hundesteuer Gilching 2026
Stand: Satzung vom 2. März 2011, geprüft am 13. Oktober 2026
In Gilching kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 90 €. Für einen gefährlichen Hund werden 1.023 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2011.
Steuersätze in Gilching
| Erster Hund | 60 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 90 € |
| Jeder weitere Hund | 120 € |
| Gefährlicher Hund | 1.023 € |
Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 2 der Satzung: alle in § 1 der bayerischen Kampfhundeverordnung genannten Rassen und Gruppen sowie Kreuzungen, soweit nicht nachgewiesen wurde, dass keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit besteht; Kampfhunde zählen als erste Hunde, keine Steuervergünstigung
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Gilching?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 60 € | 600 € |
| 2 Hunde | 150 € | 1.500 € |
| 3 Hunde | 270 € | 2.700 € |
| 1 gefährlicher Hund | 1.023 € | 10.230 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Gilching: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie unverzüglich bei der Gemeinde Gilching an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Gilching
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: 28. Februar eines jeden Jahres (erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids).
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde zu Erwerbszwecken
- Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
- Hunde von DRK, ASB, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe und THW, die ausschließlich deren Aufgaben dienen
- Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind
- Hunde, die zur Bewachung von Herden notwendig sind
- Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
- Geprüfte Rettungshunde, die für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst zur Verfügung stehen
- Hunde in Tierhandlungen
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde in Einöden und Weilern (Wohngebäude mehr als 500 m von jedem anderen Wohngebäude entfernt)
- 50 % für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern und Jagdscheininhabern, die überwiegend der Jagd oder dem Forstschutz dienen (Jagdhunde mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung)
- Züchtersteuer: die Hälfte des Steuersatzes für Hunde von Züchtern mit mindestens zwei rassereinen Hunden derselben Rasse, darunter eine Hündin
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Bayern
- Hundehaftpflicht
- In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Für normale Hunde gibt es in Bayern keine gesetzliche Haftpflichtpflicht. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Erlaubnis von einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 LStVG). Laut Vollzugsbekanntmachung soll das regelmäßig geschehen, mit mindestens 1 Mio. Euro für Personenschäden und 0,25 Mio. Euro für Sachschäden.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Bei Hunden der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird die Eigenschaft als Kampfhund stets vermutet. Bei Kategorie 2 gilt die Vermutung, bis der Halter mit einem Gutachten (Wesenstest) nachweist, dass der einzelne Hund nicht gesteigert aggressiv ist; dann stellt die Gemeinde ein Negativzeugnis aus. Jeder Hund kann außerdem im Einzelfall wegen einer Ausbildung auf gesteigerte Aggressivität als Kampfhund gelten.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Gemeinden können per Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen und auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG). Sie können auch Anordnungen im Einzelfall treffen. Kampfhunde müssen nach der Erlaubnis meist außerhalb des eigenen Grundstücks an die Leine. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden (Art. 30 Abs. 1 BayNatSchG). Die untere oder höhere Naturschutzbehörde kann das Betretungsrecht beschränken, zum Beispiel mit einer Anleinpflicht in Wiesenbrütergebieten zur Brutzeit (Art. 31 Abs. 1 BayNatSchG). Schutzgebietsverordnungen können Leinenzwang vorschreiben. Es ist verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen (§ 39 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Besteht die Gefahr, dass ein frei laufender Hund besonders geschützten Arten nachstellt, muss er an die Leine (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG).
- Sachkunde
- Für normale Hunde verlangt Bayern weder Hundeführerschein noch Sachkundenachweis. Nur bei Kampfhunden der Kategorie 2 prüft der Sachverständige im Wesenstest auch die Sachkunde des Halters. Bei einer Kampfhund-Erlaubnis kann die Gemeinde ein Gutachten zur Eignung des Halters verlangen. Wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde und muss dafür die erforderliche Sachkunde besitzen (Art. 37a Abs. 2 LStVG).
- Rechtsgrundlage
- Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG), Art. 18, 37 und 37a, mit der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, Fassung vom 17. Dezember 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Gilching im Vergleich
Gilching entspricht genau dem Median der 97 erfassten Städte und Gemeinden in Bayern (60 €). In Bayern teilt sich Gilching Platz 32 von 97 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Gilching Platz 163 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Gilching | – | 60 € | 150 € |
| Puchheim | 6 km | 50 € | 150 € |
| Germering | 6 km | 60 € | 170 € |
| Gauting | 8 km | 108 € | 216 € |
| Fürstenfeldbruck | 9 km | 65 € | 165 € |
| Olching | 12 km | 40 € | 140 € |
| Median Bayern | – | 60 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Gilching
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Gilching für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Gilching 150 € im Jahr: 60 € für den ersten und 90 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Gilching einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Gilching 1.023 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Gilching anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Gilching unverzüglich anmelden.
Wann ist die Hundesteuer in Gilching fällig?
Die Hundesteuersatzung von Gilching nennt als Fälligkeit: 28. Februar eines jeden Jahres (erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids).
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Quelle
- Dokument
- Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung HStS) der Gemeinde Gilching vom 02.03.2011, in Kraft 01.01.2011
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 2. März 2011
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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