Hundesteuer Gauting 2026
Stand: Satzung vom 22. Oktober 2024, geprüft am 13. Oktober 2026
In Gauting kostet der erste Hund 108 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Für einen gefährlichen Hund werden 1.200 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.
Steuersätze in Gauting
| Erster Hund | 108 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 108 € |
| Jeder weitere Hund | 108 € |
| Gefährlicher Hund | 1.200 € |
Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 1 Abs. 2 der Satzung: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu und Kreuzungen (stets vermutet); weitere gelistete Rassen (u. a. Rottweiler, Bullterrier) werden vermutet, solange kein Negativzeugnis vorliegt; Einzelfall durch Ausbildung
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Gauting?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 108 € | 1.080 € |
| 2 Hunde | 216 € | 2.160 € |
| 3 Hunde | 324 € | 3.240 € |
| 1 gefährlicher Hund | 1.200 € | 12.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Gauting: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Gemeinde Gauting an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Gauting gilt:
- Hunde aus einem steuerbegünstigten Tierheim oder Tierschutzverein: 12 Monate befreit
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 108 € im Jahr. Fällig: einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids; danach jeweils zum 1. März.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, deren Haltung für die gewerbliche oder hauptberufliche Tätigkeit des Halters unerlässlich ist oder ausschließlich öffentlichen oder gemeinnützigen Aufgaben dient
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe schwerbehinderter Personen dienen (Grad der Behinderung 100 %, nur ein Hund)
- Rettungshunde mit bestandener Prüfung für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
- Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
- Hunde aus einem steuerbegünstigten Tierheim oder Tierschutzverein: 12 Monate befreit
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Bayern
- Hundehaftpflicht
- In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Für normale Hunde gibt es in Bayern keine gesetzliche Haftpflichtpflicht. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Erlaubnis von einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 LStVG). Laut Vollzugsbekanntmachung soll das regelmäßig geschehen, mit mindestens 1 Mio. Euro für Personenschäden und 0,25 Mio. Euro für Sachschäden.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Bei Hunden der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird die Eigenschaft als Kampfhund stets vermutet. Bei Kategorie 2 gilt die Vermutung, bis der Halter mit einem Gutachten (Wesenstest) nachweist, dass der einzelne Hund nicht gesteigert aggressiv ist; dann stellt die Gemeinde ein Negativzeugnis aus. Jeder Hund kann außerdem im Einzelfall wegen einer Ausbildung auf gesteigerte Aggressivität als Kampfhund gelten.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Gemeinden können per Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen und auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG). Sie können auch Anordnungen im Einzelfall treffen. Kampfhunde müssen nach der Erlaubnis meist außerhalb des eigenen Grundstücks an die Leine. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden (Art. 30 Abs. 1 BayNatSchG). Die untere oder höhere Naturschutzbehörde kann das Betretungsrecht beschränken, zum Beispiel mit einer Anleinpflicht in Wiesenbrütergebieten zur Brutzeit (Art. 31 Abs. 1 BayNatSchG). Schutzgebietsverordnungen können Leinenzwang vorschreiben. Es ist verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen (§ 39 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Besteht die Gefahr, dass ein frei laufender Hund besonders geschützten Arten nachstellt, muss er an die Leine (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG).
- Sachkunde
- Für normale Hunde verlangt Bayern weder Hundeführerschein noch Sachkundenachweis. Nur bei Kampfhunden der Kategorie 2 prüft der Sachverständige im Wesenstest auch die Sachkunde des Halters. Bei einer Kampfhund-Erlaubnis kann die Gemeinde ein Gutachten zur Eignung des Halters verlangen. Wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde und muss dafür die erforderliche Sachkunde besitzen (Art. 37a Abs. 2 LStVG).
- Rechtsgrundlage
- Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG), Art. 18, 37 und 37a, mit der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, Fassung vom 17. Dezember 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Gauting im Vergleich
Gauting liegt 48 € über dem Median der 97 erfassten Städte und Gemeinden in Bayern (60 €). In Bayern teilt sich Gauting Platz 90 von 97 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Gauting Platz 806 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Gauting | – | 108 € | 216 € |
| Germering | 7 km | 60 € | 170 € |
| Gilching | 8 km | 60 € | 150 € |
| Starnberg | 9 km | 100 € | 200 € |
| Puchheim | 9 km | 50 € | 150 € |
| Fürstenfeldbruck | 16 km | 65 € | 165 € |
| Median Bayern | – | 60 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Gauting
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Gauting für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Gauting 216 € im Jahr: 108 € für den ersten und 108 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Gauting einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Gauting 1.200 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 108 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Gauting anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Gauting innerhalb von 2 Wochen anmelden.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Gauting befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Gauting gilt: Hunde aus einem steuerbegünstigten Tierheim oder Tierschutzverein: 12 Monate befreit.
Wann ist die Hundesteuer in Gauting fällig?
Die Hundesteuersatzung von Gauting nennt als Fälligkeit: einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids; danach jeweils zum 1. März.
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Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Gauting vom 22.10.2024, in Kraft 01.01.2025
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 22. Oktober 2024
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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