Hundesteuer Kerken 2026

In Kerken richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 78 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 110 €, zusammen 220 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 140 €. Für einen gefährlichen Hund werden 500 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2022.

Ein Hund78 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen220 €pro Jahr
Gefährlicher Hund500 €pro Jahr

Steuersätze in Kerken

Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt, gültig ab 1. Januar 2022
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund78 €78 €
2 Hunde110 €220 €
3 oder mehr Hunde140 €420 € (bei 3)
Gefährlicher Hund500 €

Wichtig: In Kerken gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Als gefährlich gilt: Ein gefährlicher Hund 500 €, zwei oder mehr gefährliche Hunde 748 € je Hund. Gefährlich sind auf Angriffslust gezüchtete oder ausgebildete, bissige Hunde, Hunde die Menschen gefahrdrohend angesprungen oder Wild, Vieh, Katzen oder Hunde gehetzt oder gerissen haben, insbesondere Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und Kreuzungen; keine Befreiung oder Ermäßigung

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Kerken?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 78 € 780 €
2 Hunde 220 € 2.200 €
3 Hunde 420 € 4.200 €
1 gefährlicher Hund 500 € 5.000 €

In Kerken zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Kerken: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Gemeinde Kerken an. Hund in Kerken anmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Kerken
  6. Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 78 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. mit einem Viertel des Jahresbetrages.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Kerken abmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H), auf Antrag
  • Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde an Bord von im Schifffahrtsregister eingetragenen Binnenschiffen, auf Antrag
  • Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden, auf Antrag
  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Kerken aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde
  • 75 % (Steuer ein Viertel) für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom bebauten Ortsteil entfernt
  • 75 % (Steuer ein Viertel) für Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung (SGB XII) oder Arbeitslosengeld II (SGB II) und einkommensmäßig Gleichstehende, nur für einen Hund

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Nordrhein-Westfalen

Hundehaftpflicht
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Die vier Rassen nach § 3 Abs. 2 und ihre Kreuzungen sind gefährliche Hunde. Im Zweifel muss der Halter nachweisen, dass keine Kreuzung vorliegt. Für die zehn Rassen nach § 10 Abs. 1 und ihre Kreuzungen gelten fast dieselben Pflichten, aber ohne den Nachweis eines besonderen Interesses. Außerdem stellt die Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt im Einzelfall fest, dass ein Hund gefährlich ist, etwa nach einem Biss (§ 3 Abs. 3).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind an der Leine zu führen in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in umfriedeten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen (außer ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen), bei Versammlungen, Volksfesten und Veranstaltungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten (§ 2 Abs. 2 LHundG). Große Hunde sind innerorts auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen anzuleinen (§ 11 Abs. 6). Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden. Ausgenommen sind Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 2 Abs. 3 LFoG). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per ordnungsbehördlicher Verordnung. Brut- und Setzzeit: Keine landesweite Leinenpflicht für die freie Landschaft. Nur in Europäischen Vogelschutzgebieten ist es vom 1. März bis 31. Juli verboten, Hunde unangeleint zu lassen, bezogen auf die im Schutzzweck genannten Vogelarten (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 LNatSchG NRW). Das Land ruft in Pressemitteilungen nur dazu auf, Hunde in dieser Zeit anzuleinen.
Sachkunde
Für kleine Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen großen Hund hält, muss die Haltung der Behörde anzeigen und seine Sachkunde nachweisen (§ 11 Abs. 1 und 2). Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist die Sachkundebescheinigung Teil der Erlaubnis. Bei großen Hunden kann die Sachkundebescheinigung auch von anerkannten Sachverständigen oder von den Tierärztekammern benannten Tierärzten kommen (§ 11 Abs. 3).
Rechtsgrundlage
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz, LHundG NRW), Fassung vom 27. September 2016 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Nordrhein-Westfalen

Kerken im Vergleich

Kerken liegt 12 € unter dem Median der 298 erfassten Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (90 €). In Nordrhein-Westfalen teilt sich Kerken Platz 103 von 298 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Kerken Platz 450 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Kerken–78 €220 €
Straelen 8 km 66 € 204 €
Geldern 8 km 72 € 204 €
Kempen 11 km 100 € 220 €
Kamp-Lintfort 13 km 100 € 240 €
Grefrath 14 km 100 € 240 €
Median Nordrhein-Westfalen–90 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Kerken

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Kerken für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Kerken 220 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 110 €.

Gibt es in Kerken einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Kerken 500 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 78 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Kerken anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Kerken innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Gemeinde bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Kerken fällig?

Die Hundesteuersatzung von Kerken nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. mit einem Viertel des Jahresbetrages.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Gemeinde Kerken vom 17.12.2021 (Lesefassung Stand 01.2026, § 8 und § 9 geändert durch 1. Änderung vom 18.12.2025)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
18. Dezember 2025
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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