Hundesteuer Kleinmachnow 2026
Stand: Satzung vom 11. Dezember 2025, geprüft am 13. Oktober 2026
In Kleinmachnow kostet der erste Hund 62 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 80 €. Für einen gefährlichen Hund werden 615 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2017.
Seit 1. Januar 2026 gibt es in Kleinmachnow keine Hundesteuermarke mehr.
Steuersätze in Kleinmachnow
| Erster Hund | 62 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 80 € |
| Jeder weitere Hund | 92 € |
| Gefährlicher Hund | 615 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 1: Hunde mit über das natürliche Maß hinausgehender Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe durch Ausbilden oder Abrichten, Hunde, die gebissen haben, die unkontrolliert Wild hetzen oder reißen oder wiederholt Menschen in gefahrdrohender Weise angesprungen haben; keine Steuervergünstigung
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Kleinmachnow?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 62 € | 620 € |
| 2 Hunde | 142 € | 1.420 € |
| 3 Hunde | 234 € | 2.340 € |
| 1 gefährlicher Hund | 615 € | 6.150 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Kleinmachnow: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Gemeinde Kleinmachnow an. Hund in Kleinmachnow anmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde)
- Hundesteuermarke. Kleinmachnow gibt keine Hundesteuermarke aus.
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- Hundehaftpflicht. In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
Hundehaftpflicht und Hunde-Krankenversicherung bietet zum Beispiel die Uelzener Versicherung an. Anzeige
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- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Brandenburg: Chippflicht für alle Hunde ab 8 Wochen und Anzeige jedes Hundes bei der örtlichen Ordnungsbehörde, mit Chipnummer.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Kleinmachnow gilt:
- Hunde aus Tierheimen des Landes Brandenburg: 6 Monate befreit, nur für einen Hund
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 62 € im Jahr. Fällig: jährlich am 1. Juli (auf Antrag vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08., 15.11.).
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Kleinmachnow abmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Blindenführhunde
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind (Merkzeichen B, BL oder H)
- Hunde aus Tierheimen des Landes Brandenburg: 6 Monate befreit, nur für einen Hund
- Hunde, die der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen
- Hunde von DRK, ASB, Malteser, Johanniter und THW
- Hunde zur Überwachung von Tierherden
- Hunde in Tierheimen, Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen
- Geprüfte Rettungshunde im Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
- Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Kleinmachnow aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für einen Jagdgebrauchshund mit Jagdeignungsprüfung, der von einem Revierinhaber jagdlich geführt wird
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Brandenburg
- Hundehaftpflicht
- In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Da es keine Rasseliste gibt, gilt die Pflicht nur für Halter eines Hundes, den die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat. Mindestsummen: 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden (§ 17 Abs. 5 und § 25a Abs. 1 OBG, § 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV).
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Brandenburg hat keine Rasseliste mehr. Ein Hund gilt nur dann als gefährlich, wenn die örtliche Ordnungsbehörde das im Einzelfall feststellt, etwa nach einem Biss, nach Ausbildung zu Schärfe, nach unkontrolliertem Hetzen oder Reißen von Wild oder nach wiederholtem gefahrdrohendem Anspringen von Menschen (§ 5 HundehV). Hunde, die früher nur wegen ihrer Rasse als gefährlich galten, gelten seit 1. Juli 2024 als nicht gefährlich (§ 17 HundehV). Das Ordnungsbehördengesetz würde eine Rasseliste per Verordnung weiter erlauben (§ 25a Abs. 4 OBG), die HundehV nutzt das aber nicht.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht. Landesweit gilt sie an bestimmten Orten (§ 3 HundehV): bei Versammlungen, Umzügen, Volksfesten und anderen Menschenansammlungen, auf Sport- und Campingplätzen, in umfriedeten oder begrenzten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen, in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf Zuwegen, Treppenhäusern und Gemeinschaftsflächen von Mehrfamilienhäusern. In gekennzeichneten Hundeauslaufgebieten gilt die Leinenpflicht auf Sport- und Campingplätzen und in Park- und Grünanlagen nicht. Bei Mehrfamilienhäusern entfällt sie, wenn alle Inhaber des Hausrechts zustimmen (§ 3 Abs. 2 HundehV). In Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln muss jeder Hund einen Maulkorb tragen. Auf Kinderspielplätze, gekennzeichnete Liegewiesen und in Badeanstalten oder gekennzeichnete Badestellen dürfen Hunde nicht mit (§ 4 HundehV). Im Wald gilt ganzjährig Leinenpflicht, außer für Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 15 Abs. 8 LWaldG). Eine landesweite Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Gemeinden können außerhalb des Waldes zum Schutz des Wildes Leinenpflicht in bestimmten Gebieten anordnen (§ 22 Abs. 1 BbgJagdG) und weitere Leinenpflichten erlassen (§ 3 Abs. 4 HundehV). Wer minderjährig ist, darf nur einen Hund führen (§ 1 Abs. 3 HundehV).
- Sachkunde
- Einen allgemeinen Sachkundenachweis oder Hundeführerschein gibt es in Brandenburg nicht. Die Sachkundeprüfung braucht nur, wer einen Hund hält, den die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat. Sie ist Teil des Erlaubnisantrags und besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil mit dem Hund (§ 7 HundehV).
- Rechtsgrundlage
- Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalteverordnung, HundehV) vom 24. Juni 2024, Fassung vom 24. Juni 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Kleinmachnow im Vergleich
Kleinmachnow liegt 2 € über dem Median der 46 erfassten Städte und Gemeinden in Brandenburg (60 €). In Brandenburg teilt sich Kleinmachnow Platz 34 von 46 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Kleinmachnow Platz 290 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Kleinmachnow | – | 62 € | 142 € |
| Stahnsdorf | 2 km | 61 € | 135 € |
| Teltow | 3 km | 62 € | 160 € |
| Potsdam | 12 km | 108 € | 252 € |
| Ludwigsfelde | 12 km | 42 € | 108 € |
| Blankenfelde-Mahlow | 15 km | 32 € | 77 € |
| Median Brandenburg | – | 60 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Kleinmachnow
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Kleinmachnow für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Kleinmachnow 142 € im Jahr: 62 € für den ersten und 80 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Kleinmachnow einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Kleinmachnow 615 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 62 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Kleinmachnow anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Kleinmachnow innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Gemeinde bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Kleinmachnow befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Kleinmachnow gilt: Hunde aus Tierheimen des Landes Brandenburg: 6 Monate befreit, nur für einen Hund.
Wann ist die Hundesteuer in Kleinmachnow fällig?
Die Hundesteuersatzung von Kleinmachnow nennt als Fälligkeit: jährlich am 1. Juli (auf Antrag vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08., 15.11.).
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Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Gemeinde Kleinmachnow vom 08.11.2016, mit 1. Änderung vom 13.12.2024 und 2. Änderung vom 12.12.2025 (in Kraft 01.01.2026)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 11. Dezember 2025
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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