Hundesteuer Mettlach 2026
Stand: Satzung vom 16. Dezember 2020, geprüft am 13. Oktober 2026
In Mettlach kostet der erste Hund 70 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 110 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2021.
Steuersätze in Mettlach
| Erster Hund | 70 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 110 € |
| Jeder weitere Hund | 210 € |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Mettlach?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 70 € | 700 € |
| 2 Hunde | 180 € | 1.800 € |
| 3 Hunde | 390 € | 3.900 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Mettlach: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Gemeinde Mettlach an. Hund in Mettlach anmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Saarland ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Mettlach
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 70 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (auf Antrag Jahresbetrag am 01.07.).
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Mettlach abmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Mettlach aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
- Hunde in Tierheimen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen (vorübergehende Unterbringung)
- Führhunde von Blinden, auf Antrag
- Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde, die ausschließlich Blinden, Tauben oder sonst hilflosen Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag
- Hunde von Hilfsorganisationen (DRK, Malteser, Johanniter, THW), auf Antrag
- Diensthunde von Polizei, Hilfspolizei, Zoll und Ordnungsbehörden, auf Antrag
- Hunde der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes und von Stationierungsstreitkräften, auf Antrag
- Gebrauchshunde zur Bewachung von Tierherden in der erforderlichen Anzahl, auf Antrag
- Hunde in Krankenhäusern, Heil- und Pflegeanstalten, Gefängnissen und ähnlichen Einrichtungen, auf Antrag
- Hunde wissenschaftlicher Institute, auf Antrag
- Gebrauchshunde von Forstbeamten, Privatforstangestellten und Berufsjägern, auf Antrag
Ermäßigt wird
- 50 % für Wachhunde bei Gebäuden oder Gehöften mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude, auf Antrag
- 50 % für Hunde von Bewachungsunternehmen und Einzelwächtern, für die Bewachung von Warenvorräten und Binnenschiffen sowie für Artistenhunde, auf Antrag
- 50 % für Jagdhunde mit Brauchbarkeitsprüfung, auf Antrag
- 50 % für geprüfte Rettungs-, Schutz- und Fährtenhunde, auf Antrag
- Bei mehreren ermäßigten Hunden gilt für den zweiten und jeden weiteren ein Satz von 60 €
- Zwingersteuer für Züchter: die Hälfte des Satzes je Zuchthund, höchstens die Steuer für einen ersten und zweiten Hund
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Saarland
- Hundehaftpflicht
- In Saarland ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde und für Listenhunde ohne bestandenen Wesenstest: Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit mindestens 1 Million Euro für Personenschäden und 500.000 Euro für Sachschäden als Voraussetzung der Erlaubnis (§ 2 Abs. 3 Nr. 4 HuV SL).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Pit Bull Terrier. Die Ausbildung und das Halten dieser drei Rassen sind erlaubnispflichtig, solange nicht durch einen Wesenstest nachgewiesen wird, dass der einzelne Hund keine gesteigerte Aggressivität aufweist (§ 6 Abs. 1). Über den bestandenen Test stellt die Behörde eine Bescheinigung aus. Alle drei Jahre ist der Nachweis zu erneuern (§ 6 Abs. 2). Wer den Test nicht besteht, gilt als gefährlich (§ 6 Abs. 3). Daneben gelten Hunde nach ihrem Verhalten als gefährlich, etwa nach Beißvorfällen.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind landesweit an der Leine zu führen bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten, Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und in öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 5 Abs. 6 HuV SL). Gefährliche Hunde sind außerhalb des befriedeten Besitztums an der Leine mit Maulkorb zu führen (§ 5 Abs. 3). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per Polizeiverordnung.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund oder einen Listenhund ohne bestandenen Wesenstest halten will, braucht eine Erlaubnis. Dafür muss er mindestens 18 Jahre alt sein und die Sachkunde nachweisen (§ 2 Abs. 3 Nr. 1). Der Nachweis wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der Behörde anerkannten Lehrgang erbracht (§ 4 Abs. 1). Er gilt nur für den Hund, für den er erbracht wurde (§ 4 Abs. 2).
- Rechtsgrundlage
- Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland (HuV SL), Fassung vom 15. Dezember 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Mettlach im Vergleich
Mettlach liegt 2 € unter dem Median der 30 erfassten Städte und Gemeinden in Saarland (72 €). In Saarland steht Mettlach auf Platz 12 von 30 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Mettlach Platz 330 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Mettlach | – | 70 € | 180 € |
| Merzig | 6 km | 69 € | 207 € |
| Beckingen | 13 km | 110 € | 280 € |
| Rehlingen-Siersburg | 14 km | 60 € | 180 € |
| Dillingen | 18 km | 72 € | 216 € |
| Nalbach | 19 km | 78 € | 234 € |
| Median Saarland | – | 72 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Mettlach
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Mettlach für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Mettlach 180 € im Jahr: 70 € für den ersten und 110 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Mettlach einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Mettlach gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.
Bis wann muss ich einen Hund in Mettlach anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Mettlach innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Gemeinde bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Mettlach fällig?
Die Hundesteuersatzung von Mettlach nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (auf Antrag Jahresbetrag am 01.07.).
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Quelle
- Dokument
- Satzung der Gemeinde Mettlach über die Erhebung einer Hundesteuer vom 16.12.2020, in Kraft 01.01.2021
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 16. Dezember 2020
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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