Hundesteuer Neu-Anspach 2026
Stand: Satzung vom 18. Dezember 2025, geprüft am 13. Oktober 2026
In Neu-Anspach kostet der erste Hund 76 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 152 €. Für einen gefährlichen Hund werden 750 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Steuersätze in Neu-Anspach
| Erster Hund | 76 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 152 € |
| Jeder weitere Hund | 230 € |
| Gefährlicher Hund | 750 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 4 der Satzung: Hunde der Rassen und Gruppen sowie Kreuzungen, deren Gefährlichkeit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 der hessischen Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden vermutet wird, oder die nach § 2 Abs. 2 dieser Verordnung gefährlich sind; 750 € je Hund
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Neu-Anspach?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 76 € | 760 € |
| 2 Hunde | 228 € | 2.280 € |
| 3 Hunde | 458 € | 4.580 € |
| 1 gefährlicher Hund | 750 € | 7.500 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Neu-Anspach: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Neu-Anspach an. Hund in Neu-Anspach anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Neu-Anspach gilt:
- Hunde aus dem Tierheim Hochtaunus e.V.: bis Ende des laufenden Jahres und die folgenden drei Kalenderjahre befreit, höchstens zwei Hunde pro Haushalt
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 76 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. Juli.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Neu-Anspach abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG, G, GL, TBI oder H)
- Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten auf Kosten des Dienstherrn
- Hunde zu ausschließlich erwerbswirtschaftlichen Zwecken (Herdengebrauchshunde, Hunde gewerbsmäßiger Hundehändler)
- Hunde, die vorübergehend in Einrichtungen von Tierschutzvereinen untergebracht sind
- Hunde aus dem Tierheim Hochtaunus e.V.: bis Ende des laufenden Jahres und die folgenden drei Kalenderjahre befreit, höchstens zwei Hunde pro Haushalt
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung von bewohnten Gebäuden, die mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- 50 % für geprüfte Rettungshunde
- 50 % für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom bebauten Ortsteil entfernt
- 50 % für den ersten Hund von Empfängern von Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Hessen
- Hundehaftpflicht
- In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht für alle Hunde. Wer einen erlaubnispflichtigen (gefährlichen) Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen und aufrechterhalten (§ 71a Abs. 2 HSOG). Das betrifft Listenhunde und auffällige Hunde. Der Nachweis ist Voraussetzung für die Erlaubnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 HundeVO). Wer nach § 3a HundeVO von der Erlaubnispflicht befreit ist, fällt nicht unter diese Pflicht.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Für die neun Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen wird die Gefährlichkeit vermutet (§ 2 Abs. 1 HundeVO). Es gibt nur eine Liste ohne Kategorien. Daneben gilt jeder Hund als gefährlich, der zum Beispiel einen Menschen ohne Anlass gebissen, ein anderes Tier durch Biss geschädigt oder unkontrolliert Wild gehetzt hat (§ 2 Abs. 2).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht in Hessen. Hunde dürfen aber außerhalb des eingefriedeten Besitztums nicht unbeaufsichtigt laufen und brauchen ein Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift des Halters. Alle Hunde müssen an die Leine bei Versammlungen, Volksfesten, Märkten, Messen und anderen Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln. Das gilt auch auf Flächen, die die Gemeinde bestimmt, etwa Parks, Grünanlagen und Fußgängerzonen. Im Jagdbezirk dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Gemeinden können das Anleinen in der Flur per Satzung regeln, auch für die Brut- und Setzzeit.
- Sachkunde
- Nur Halter und Führer gefährlicher Hunde (Rasseliste oder auffällige Hunde) brauchen einen Sachkundenachweis. Er ist bei der ersten Erlaubnis vorzulegen und gilt nur für den einen Hund. Der Nachweis ist erst fällig, wenn der Hund 15 Monate alt ist. Das gilt nicht, wenn er vorher auffällig war oder aus einer Aggressionszucht stammt (§ 4 Abs. 4). Für gewöhnliche Hunde gibt es in Hessen keinen Sachkundenachweis und keinen Hundeführerschein.
- Rechtsgrundlage
- Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Neu-Anspach im Vergleich
Neu-Anspach liegt 0,50 € über dem Median der 94 erfassten Städte und Gemeinden in Hessen (75,50 €). In Hessen steht Neu-Anspach auf Platz 48 von 94 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Neu-Anspach Platz 448 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Neu-Anspach | – | 76 € | 228 € |
| Usingen | 5 km | 60 € | 180 € |
| Bad Homburg v. d. Höhe | 10 km | 84 € | 216 € |
| Friedrichsdorf | 10 km | 84 € | 168 € |
| Oberursel (Taunus) | 11 km | 87 € | 219 € |
| Eschborn | 17 km | keine Steuer | keine Steuer |
| Median Hessen | – | 75,50 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Neu-Anspach
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Neu-Anspach für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Neu-Anspach 228 € im Jahr: 76 € für den ersten und 152 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Neu-Anspach einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Neu-Anspach 750 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 76 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Neu-Anspach anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Neu-Anspach innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Neu-Anspach befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Neu-Anspach gilt: Hunde aus dem Tierheim Hochtaunus e.V.: bis Ende des laufenden Jahres und die folgenden drei Kalenderjahre befreit, höchstens zwei Hunde pro Haushalt.
Wann ist die Hundesteuer in Neu-Anspach fällig?
Die Hundesteuersatzung von Neu-Anspach nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. Juli.
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Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Neu-Anspach (Neufassung), Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2025, in Kraft 01.01.2026
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 18. Dezember 2025
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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